Hallo Radon,
weshalb hat der Mieter sich nach Mietende nicht um die Rückgabe der Kaution gekümmert?
Hallo Radon,
weshalb hat der Mieter sich nach Mietende nicht um die Rückgabe der Kaution gekümmert?
torti:
"Gestern habe ich mit dem verantwortlichen geredet und er meinte das es alles blöd gelaufen ist von den firmen und das er versuchen will die wohnung zum 1.10. bezugsfertig zu bekommen. Ausserdem meinte er, dass wenn wir fragen haben wir uns gerne melden können und auch die Kellerräume nutzen können, um unsere sachen schon mal hin zu bringen."
- Das klingt doch schon mal gut.
"Heute kam dann die Nachricht das wir doch bitte nicht mehr in die wohnung sollen solange die Handwerker da sind. Dummerweise hat die verwalterin unsere Telefonnummer an die Handwerker gegeben falls diese rückfragen haben."
- Finde ich ebenfalls akzeptabel.
"Ist mir langsam alles zu blöd und zu kompliziert inzwischen. Ich wollte nur ne wohnung. stattdessen heisst es warten und tee trinken bis die wohnung vielleicht doch irgendwann mal fertig wird."
- Versuch' doch bitte mal, positiv zu denken.
Plastik? :p
Nee, Orchideen...:o
Ich persönlich lasse die Wohnung während einer längeren Abwesenheit zumindest einmal am Tag durch einen Bekannten/Nachbarn begutachten. Schon allein wegen meinen Pflanzen.
Off Topic: Dem kann abgehelft werden: Im vergangenen Jahr haben unsere Pflanzen sogar sieben, in diesem Jahr vier Wochen überstanden - ohne irgendeinen zusätzlichen Aufwand...
Nun rate mal.
Und wie gesagt, natürlich habe ich eine Haftpflichtversicherung, lt. meinem Mietvertrag nach § 27, bin ich dazu verpflichtet.
Solche MV-Vereinbarungen sind m.W. ungültig.
Hier gehts nicht um Stunden, sondern um eine Woche. Ich such morgen früh mal die entsprechenden Urteile raus.
Die würden mich mal interessieren. Im Juli waren wir übrigens vier Wochen am Stück verreist, und im vergangen Jahr ... waren's länger...![]()
obahart315:
"Brauche ich für die Schäden die an meinem Eigentum entstanden sind wirklich eine Hausratversicherung, oder muss das die HP-Versicherung von meinem Vermieter bezahlen?
Aber zumindest erwarte ich dass die Haftpflicht von meinem Vermieter einspringt.
Oder sehe ich das falsch?"
- Dein allererster Ansprechpartner ist Dein Vermieter.
Hier erkenne ich einen klassischen Verstoß gegen deine Obhutspflicht, d.h. der Schaden wäre vermutlich gar nicht so groß ausgefallen, wenn Du die Wohnung nicht eine Woche unbeaufsichtigt gelassen hättest.
Insbesondere der Verstoß gegen die Aufsichts-/Obhutspflicht der Wohnung könnte sich als gravierend für dich erweisen.
Aha, also werde ich zukünftig meine Wohnung nicht mehr verlassen. Dabei fällt mir ein, dass ich vorhin mal drei Stunden ausser Haus gewesen bin. Was da alles hätte passieren können... bei dem Gedanken wird mir fast schlecht...![]()
Nun habe ich gelesen, dass wenn die Vermieterin aus zweifelhaften Gründen einen Nachmieter ablehnt, sie für Schaden aufkommen muss, der durch das nicht entstehende Mietverhältnis zustande kommt.
Wo, bitte, hast Du das gelesen?
Hier ist meiner Meinung nach eine EG-Wohnung unumgänglich.
Tja, was meinste, weshalb Berny und seine LG eine EG-Wohnung gemietet haben...
sorry, doppelpost *gelöscht*
Auch bei mir hatten einige Seiten "geklemmt".
Beste Wünsche für Euch!
Deinen Aussagen stimme ich zu.
Moin Pottmax,
inzwischen sollte es wohl klar sein: Wende Dich zuerst an die Stadtwerke/Netzbetreiber/Grundversorger. Ob Du anschliessend wie Dein Wohnungsvorgänger so mutig bist, zu einem Provider zu wechseln: No risk, no fun...:)
Also maximal die roten Wände wieder weiß machen und gut ist? Würde ich sogar einsehen, aber die eine bereits erwähnte Wand sah vorher schlimmer aus.
Ich würde rechtzeitig vorher eine Vorabnahme machen.
... mein Hamster bohnert mal wieder das Treppenhaus.
Tipp: Kontrolliere bitte genau die nächste Betriebskostenabrechnung...![]()
... und wieder einmal ist der Traum eines jeden Vermieters - die lückenlose Weitervermietung - in die Hose gegangen...:eek:
Ich habe bei Einzug alle Wände geweist bzw. einige Wände weinrot gestrichen.
Hallo Hoffi,
letztere gelten als Beschädigungen...
... zum 01.10., Mietvertrag wurde auf dieses Datum abgeändert). Nun ist es jetzt so, dass die Genossenschaft, die uns diese Wohnung vermietet, erst noch einen neun Boden verlegt. Die Firma, die den Boden legt, kommt jedoch erst am 07.10. und benötigt höchstens 1 Woche dafür. Also können wir erst Mitte des Monats einziehen. Muss ich dann für einen kompletten Monat Miete zahlen, obwohl ich die Wohnung nur einen halben Monat nutzen kann?
Hallo Svenja,
(anteilige) Miete bräuchtet Ihr erst ab der Übergabe (Bewohnbarkeit) der Wohnung zu zahlen, falls der Fussbodenleger vom Vermieter beauftragt wurde.
Hallo Pottmax,
hast Du Dich mal an den Grundversorger (EVU der Stadt/Gemeinde) gewandt um "Deinen" Zähler anzumelden?
Danke für die vielen Antworten erstmal! An den rückzug vom vertrag habe ich nur gedacht, falls es sich noch länger hin zieht. Dann bräuchte ich dringend ne andere wohnung. Morgen habe ich nen termin mit dem verantwortlichen, mal gucken was der dazu sagt.
... worüber du uns dann bitte weiterhin berichten darfst.
Also nochmal etwas genauer, habe mich davor etwas verwirrend ausgedrückt:
Der Vermieter hat uns einen Warmwasserboiler besorgt und uns versichert, dass er diesen montieren (lassen) wird. Bis jetzt ist nichts passiert (und das war vor Monaten) und es ist immer noch kein Warmwasser in der Küche vorhanden.
Schon verstanden. Tatsache ist aber, dass Ihr ohne WW angemietet hattet, wodurch der VM Euch also nichts (mehr) schuldet. Wenn er Euch "versichert", dass Ihr dann doch noch einen (installierten) Boiler bekommen sollt, ist das eine andere Sache. Vielleicht findet Ihr in Absprache mit dem VM einen Weg, dieses weltbewegende "Problem" zu lösen.
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