Beiträge von Berny

    torti:

    "Gestern habe ich mit dem verantwortlichen geredet und er meinte das es alles blöd gelaufen ist von den firmen und das er versuchen will die wohnung zum 1.10. bezugsfertig zu bekommen. Ausserdem meinte er, dass wenn wir fragen haben wir uns gerne melden können und auch die Kellerräume nutzen können, um unsere sachen schon mal hin zu bringen."
    - Das klingt doch schon mal gut.

    "Heute kam dann die Nachricht das wir doch bitte nicht mehr in die wohnung sollen solange die Handwerker da sind. Dummerweise hat die verwalterin unsere Telefonnummer an die Handwerker gegeben falls diese rückfragen haben."
    - Finde ich ebenfalls akzeptabel.

    "Ist mir langsam alles zu blöd und zu kompliziert inzwischen. Ich wollte nur ne wohnung. stattdessen heisst es warten und tee trinken bis die wohnung vielleicht doch irgendwann mal fertig wird."
    - Versuch' doch bitte mal, positiv zu denken.

    Ich persönlich lasse die Wohnung während einer längeren Abwesenheit zumindest einmal am Tag durch einen Bekannten/Nachbarn begutachten. Schon allein wegen meinen Pflanzen.


    Off Topic: Dem kann abgehelft werden: Im vergangenen Jahr haben unsere Pflanzen sogar sieben, in diesem Jahr vier Wochen überstanden - ohne irgendeinen zusätzlichen Aufwand...
    Nun rate mal.

    Hier erkenne ich einen klassischen Verstoß gegen deine Obhutspflicht, d.h. der Schaden wäre vermutlich gar nicht so groß ausgefallen, wenn Du die Wohnung nicht eine Woche unbeaufsichtigt gelassen hättest.

    Insbesondere der Verstoß gegen die Aufsichts-/Obhutspflicht der Wohnung könnte sich als gravierend für dich erweisen.


    Aha, also werde ich zukünftig meine Wohnung nicht mehr verlassen. Dabei fällt mir ein, dass ich vorhin mal drei Stunden ausser Haus gewesen bin. Was da alles hätte passieren können... bei dem Gedanken wird mir fast schlecht...:mad:

    Nun habe ich gelesen, dass wenn die Vermieterin aus zweifelhaften Gründen einen Nachmieter ablehnt, sie für Schaden aufkommen muss, der durch das nicht entstehende Mietverhältnis zustande kommt.


    Wo, bitte, hast Du das gelesen?

    ... zum 01.10., Mietvertrag wurde auf dieses Datum abgeändert). Nun ist es jetzt so, dass die Genossenschaft, die uns diese Wohnung vermietet, erst noch einen neun Boden verlegt. Die Firma, die den Boden legt, kommt jedoch erst am 07.10. und benötigt höchstens 1 Woche dafür. Also können wir erst Mitte des Monats einziehen. Muss ich dann für einen kompletten Monat Miete zahlen, obwohl ich die Wohnung nur einen halben Monat nutzen kann?


    Hallo Svenja,
    (anteilige) Miete bräuchtet Ihr erst ab der Übergabe (Bewohnbarkeit) der Wohnung zu zahlen, falls der Fussbodenleger vom Vermieter beauftragt wurde.

    Danke für die vielen Antworten erstmal! An den rückzug vom vertrag habe ich nur gedacht, falls es sich noch länger hin zieht. Dann bräuchte ich dringend ne andere wohnung. Morgen habe ich nen termin mit dem verantwortlichen, mal gucken was der dazu sagt.


    ... worüber du uns dann bitte weiterhin berichten darfst.

    Also nochmal etwas genauer, habe mich davor etwas verwirrend ausgedrückt:
    Der Vermieter hat uns einen Warmwasserboiler besorgt und uns versichert, dass er diesen montieren (lassen) wird. Bis jetzt ist nichts passiert (und das war vor Monaten) und es ist immer noch kein Warmwasser in der Küche vorhanden.


    Schon verstanden. Tatsache ist aber, dass Ihr ohne WW angemietet hattet, wodurch der VM Euch also nichts (mehr) schuldet. Wenn er Euch "versichert", dass Ihr dann doch noch einen (installierten) Boiler bekommen sollt, ist das eine andere Sache. Vielleicht findet Ihr in Absprache mit dem VM einen Weg, dieses weltbewegende "Problem" zu lösen.

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