Hallo Timmy80,
"Dummerweise ist es ein Vertrag mit Mindestmietdauer. Darüber habe ich nichts Gutes gelesen. Also: Auflösung in sehr sehr wenigen Fällen."
- Richtig.
"Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit jedoch mindestens drei Jahre. Bei unvorhergesehener Änderung verpflichtet sich die Mieterin einen geeigneten Nachmieter zu suchen."
- Der VM möchte anscheinend längerfristig vermieten (wer will das nicht?). Diese Formulierung halte ich jedoch nicht für zielführend. Der VM ist jedoch nicht verpflichtet, einen vorgeschlagenen NM zu akzeptieren.
"Was sind unvorhergesehene Änderungen? Was ist, wenn ich arbeitslos werde und mir die Miete nicht leisten kann?
Was ist, wenn ich in zwei Jahren mit jemandem zusammenziehen möchte?"
- Darüber kann man trefflich streiten.
- Kurzum: Ich würde diesen Mietvertrag nicht unterschreiben.