Hallo zusammen , habe eine Frage.
Wir sind im März ausgezogen, und haben ein übergabeprotokoll gehalten, welches von beiden Parteien unterschrieben wurde.
Heute bekamen wir Post , in denen eine Auflistung gemacht wurde was von der kaution einbehalten wird.
Nun zur Sache.
Es wurde im Nachhinein ein Schaden an einer duschkabine festgestellt, und dieser mit über 500 Euro in Rechnung gestellt, obwohl dieser nicht im übergabeprotokoll festgehalten ist.
Ist dies rechtens?
Gruß david
Mängel trotz übergabeprotokoll
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David1788 -
30. Mai 2017 um 16:25 -
Erledigt
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Heute bekamen wir Post , in denen eine Auflistung gemacht wurde was von der kaution einbehalten wird.
Es wurde im Nachhinein ein Schaden an einer duschkabine festgestellt, und dieser mit über 500 Euro in Rechnung gestellt, obwohl dieser nicht im übergabeprotokoll festgehalten ist.
Ist dies rechtens?
Nach dem ersten Anscheinsbeweis wohl nicht. -
Hallo David 1788,
wie ueblich: kommt drauf an. War der Schaden an der Duschtuer aeusserlich erkennbar, haette er auf dem Uebergabeprotokoll aufgefuehrt werden muessen, um Dich dafuer zahlen zu lassen. z.B. Spruenge oder Risse im Glas. Hat der Vermieter das uebersehen, Pech fuer ihn. Ausser Du wusstest von dem Schaden und hast ihn so kaschiert, dass man ihn nicht gleich sieht. Das faellt dann unter arglistige Taeuschung.
War der Schaden aeusserlich nicht erkennbar und der Vermieter kann nachvollziehbar darlegen, dass das schon bei Uebergabe kaputt war, bist du grundsaetzlich erstmal schadenersatzpflichtig. Ob das dann noch innerhalb der Frist (6 Monate, wenn ich das gerade richtig im Kopf habe) ist und ob der Betrag passt, sollte aber auch nochmal geprueft werden.
cu
Guenni
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