Begründungen sind nicht nötig?
Der VM hat seine Entscheidungen nicht zu begründen (denn das gäbe mglw. weiteren Diskussions- bzw. Konfliktstoff).
Begründungen sind nicht nötig?
Der VM hat seine Entscheidungen nicht zu begründen (denn das gäbe mglw. weiteren Diskussions- bzw. Konfliktstoff).
ChuongChuong:
"Im Mietvertrag steht: "Die Haltung eines Haustieres, insbesondere eines Hundes oder einer Katze, ist ausschließlich mit vorheriger, nur für den Einzelfall und ein bestimmtes Tier erteilten Zustimmung des Vermieters zulässig, die bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden kann.""
- Dürfte eigentlich doch klar sein, oder?
"Wir könnten einen wunderbaren Hund bekommen, sehr pflegeleicht, von professioneller Stelle bereits begutachtet (befreundete Hundetrainer). Wir möchten den Hund zum Therapiehund ausbilden, was meiner Partnerin berufliche Wege eröffnet."
- Ich würde mich nicht auf's Glatteis begeben.
§ 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
(1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen
Also m.E. bei >2m Raumhöhe zu 100%.
Eine Person kauft sich eine Wohnung mit 4 Zimmern und vermietet dort 3 Zimmer als eine 4er WG und zieht in das 4. selber ein.
Gibt es dafür auch drei Mietverträge?
Ich halte es für gut möglich, dass es sich hier um einen finanziell recht geschickten Vermieter handelt, der weiss, was er will...![]()
newbiecomic:
"Offiziell nennen sie sich Studentenwohnungen mit +."
- Was bedeutet +?
"Aber ich kann nicht sagen was der Unterschied zwischen diesen Wohnungen und einem Studentenheim sein soll. Eventuell der Fakt, dass auch wie ich nicht Studenten einziehen können?"
- Ich würde mich mal bei der Behörde erkundigen. Irgendwas stimmt da doch wohl nicht...
Hallo patrick83,
"Wir wohnen gemeinsam in berlin in einer Art Gemeinschaft. Es sind insgesamt 9 Parteien."
- Gibt es einen (oder neun) Mietvertrag/Mietverträge?
"Jetzt liegt folgender Fall vor. Wir haben allesamt nur sehr kurze Vertraege erhalten."
- (Schriftliche) Wohnraummietverträge oder Gewerbemietverträge?
"Da sind auch einige unschoene Dinge vorgefallen, in denen Sie Geldbußen eingefordert und bereits einkassiert hat( Spinnenweben 50€ und dreckiges Klo nach einer Party 40€ , die wenn dann ich eigentlich verdient haette, da ich es gesaeubert habe ujd nicht auf der Party war
und zusaetzlich drihte sie schon mit auszug."
- Rechtsfreier Raum...?
"Fuer jeden der Lust hat sich mit unserer Problematik auseinander zu setzen"
- Wäre nicht so leicht...
"Sind 1-Monatsvertrage erlaubt, die man Monat fuer Monat verlaengert"
- Nein, bestenfalls im Gewerbe.
"Darf der Vermieter Geldbußen beliebig einfordern zum Beispiel bei Verschmutzung von Bad und Kueche?"
- Selten so ge... lacht, äh geweint.
Hallo newbiecomic,
handelt es sich da um ein Studentenwohnheim o.ä.?
"Jetzt gibt es da noch eine Straftgebühr die nirgendwo im Vertrag drin steh,falls ich doch früher aus den Vertrag aussteige in Höhe von 390€"
- So what...?
JayDoubleYou:
"Nach welchem Paragraphen ist das denn der Fall?"
- Google hilft: § 123 StGB.
"Und wa passiert in Sachen Miete?"
- Die zahlst Du erst mal weiter in unveränderter Höhe u.V.
"Und was soll ich machen nachdem ich das erste mal wieder Zuhause bin und da alles umgebaut ist?"
- Den Bauherrn kontaktieren. Anschliessend uns hier berichten.
habdamalnefrage:
"er sagt wie soll er es ankündigen wenn die zeit es bedingt durch die kaputte heizung nicht zulässt."
- Sein Problem, sich offensichtlich über längere Zeit nicht um die Heizung gekümmert zu haben.
"Bis dahin gebe ich ihm recht."
- Ich nicht.
"Die Miete soll auch so wie ich es mitbekommen habe erst in drei Monaten steigen."
- Warte erst mal auf die schriftliche Ankündigung und die Begründung, welche Du uns zu gegebener Zeit hier mitteilen wirst, wenn Du möchtest.
Ich bin im Moment nicht in meiner Wohnung und das wird sich in nächster Zeit auch nicht ändern.
... welches natürlich in dieser Problematik nicht dienlich ist. Ich würde e.F. einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren, wenn dies das Risiko wert ist. Um wv. % soll denn die Terassenfläche verkleinert werden?
turtur:
"Es wurde bei meinem Einzug ausgemacht, das ..."
- "Ausgemacht"...? Kannste knicken, da nicht vertraglich nachweisbar vereinbart wurde.
"Im Mietvertrag steht folgendes: "Bei Beendigung des Mietverhältnisses wird die Wohnung in renoviertem Zustand übergeben. Die Farbgebung der gestrichenen Wände muss neutral sein.""
- Also, Tipp um Probleme zu vermeiden: Wie der Vorschreiber sagt, so verfahren.
Sorry, aber bei mir gehts gerade drunter und drüber!
Das merkt man... oder weshalb hast Du gleich zweimal gepostet und uns hier verschwiegen, dass sich das alles im Ösiland abspielt?![]()
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Hallo Rolf,
auch ich kann Dir nur empfehlen, beim Vermieter Einsicht in die Originalbelege zu nehmen und e.F. Berechnungswege erklären zu lassen.
Das Problem ist, dass dies vom Malerbetrieb festgelegt worden sein sollte.
Wer bestimmt den Malerbetrieb?
Gibt es Übergabeprotokolle von Mietbeginn und Mietende?
Im Anhang ist der Teil des Mietvertrags, wäre über Hilfe dankbar!
Bei der IBAN AT..... vermute ich, dass es sich um eine Ösi-Angelegenheit handelt. Ausserdem scheinen zwei Ziffern zu fehlen.
Wir User hier kennen aber afaik nur deutsches Mietrecht.
Wir hatten zuvor noch nie Probleme mit unseren Vermietern, im Gegenteil, wir hatten ein gutes Verhältnis zu allen.
"Vermietern" (Plural)...? Hat wohl Gründe gehabt...
PS: Fünfzehn Jahre hast Du es mit diesem VM ausgehalten...?![]()
Das dumme an der ganzen Sache ist halt nur das wenn man die Welt nicht versteht, man sich diese evtl. teuer vom Richter erklären lassen muß.
Jedem das seine...:o
Nirgendwo, weshalb ich mich sowohl auf den Austausch einer Heizungsanlage, als auch auf den Wechsel eines Heizkörpers bezogen habe.
Worauf möchtest Du hinaus?
Ooch nee, wach' auf! Es dreht sich um den Austausch der Zentralheizungsanlage bzw. des Heizkessels, die/der irgendwo im Heizungskeller werkelte...:o Bspw.: http://www.klint.de/navbilder/s4ub…-g144eco-22.jpg
Hallo Gans,
da der Schuppen nicht Bestandteil des Mietvertrags ist, habt Ihr kein Nutzungsrecht hieran. Der VM kann die bis dato geduldete Nutzung mit einer angemessenen Fristsetzung untersagen und notfalls Konsequenzen androhen.
"Seit wann kann eine Hausverwaltung mir ein Honorar von 50 Euro für eine schriftliche Aufforderung in Rechnung stellen."
- Bestenfalls, falls Du mit ihr einen Vertrag hierüber abgeschlossen hast...:o
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