Genereller Hundeverbot

  • Hallo zusammen,

    wir möchten uns einen Hund anschaffen. Im Mietvertrag steht: "Die Haltung eines Haustieres, insbesondere eines Hundes oder einer Katze, ist ausschließlich mit vorheriger, nur für den Einzelfall und ein bestimmtes Tier erteilten Zustimmung des Vermieters zulässig, die bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden kann." Auf eine Anfrage kam als Antwort: "Leider können wir grundsätzlich keine Hunde erlauben." Das ist meiner Ansicht nach ein genereller Verbot von Hunden.

    Liege ich damit richtig?


    Zum Hund: Wir könnten einen wunderbaren Hund bekommen, sehr pflegeleicht, von professioneller Stelle bereits begutachtet (befreundete Hundetrainer). Wir möchten den Hund zum Therapiehund ausbilden, was meiner Partnerin berufliche Wege eröffnet.

  • Hallo,

    im Mietvertrag ist kein generelles Hundeverbot, so dass der Passus im Mietvertrag i.O zu sein scheint.

    Die Aussage des Vermieters klingt zwar pauschal, ob dass aber von einem Gericht als ein generelles Hundeverbot, dass dann widerrum nicht gültig ist, beanstandet wird, ist sehr fraglich.

    Ob es allerdings ratsam ist, sich über das ausgesprochene Verbot hinwegzusetzen ist noch viel fraglicher. Selbst wenn der Vermieter vorerst zur Zustimmung verplichtet wäre, wird er alles daran setzen ihn nachträglich zu verbieten. Dreimal laut gebellt und ihr müßt ihn wieder abschaffen. Ich würde auf so etwas keine berufliche Karriere aufbauen.

    Gruss
    H H

  • ChuongChuong:

    "Im Mietvertrag steht: "Die Haltung eines Haustieres, insbesondere eines Hundes oder einer Katze, ist ausschließlich mit vorheriger, nur für den Einzelfall und ein bestimmtes Tier erteilten Zustimmung des Vermieters zulässig, die bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden kann.""
    - Dürfte eigentlich doch klar sein, oder?

    "Wir könnten einen wunderbaren Hund bekommen, sehr pflegeleicht, von professioneller Stelle bereits begutachtet (befreundete Hundetrainer). Wir möchten den Hund zum Therapiehund ausbilden, was meiner Partnerin berufliche Wege eröffnet."
    - Ich würde mich nicht auf's Glatteis begeben.

  • Ein normaler Hund stellt ansich keinen Grund dar die Hundehaltung seitens des Vermieters abzulehnen. Der VM wurde wie im MV vorgesehen gefragt , wenn der dann pauschal ablehnt ist das unbegründet und kommt einem generellen Verbot gleich , was unzulässig wäre.

    Sollte ein Rudel angeschafft werden, oder ein Kampfhund, oder alle anderen Mieter im Haus ne Hundephobie haben, dann wärs ein Grund der Haltung nicht zuzustimmen. Ausserdem erfolgt die Zustimmung ja auch quasi unter Vorbehalt, weil wenn gravierende Gründe im Laufe der Zeit entstehen sollten, wird sich ja das Recht vorbehalten die Genehmigung zu wiederrufen. Also gibts nochmals keinen Grund bei einem normalen Hund vorab einer Haltung nicht zuzustimmen.

    Ich würde das nicht akzeptieren ! Geh doch rum im Haus und rede mit den anderen Mietern ob die was dagegen hätten. Lass dir das unterschreiben von den Leuten... Dann hat der VM keine Grundlage mehr irgendwas dagegen zu haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (3. Oktober 2015 um 09:02)

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