Beiträge von Berny

    Habe nur die Befürchtung das er das von der Miete abzieht, da es für ihn eine Notsituation war, da Wasser aus der Wand kam. Da er angst hatte es könnte ein Wasserschaden werden, hat er den Notdienst gerufen.


    Die Notsituation hat er aber wahrscheinlich durch Arbeiten an seiner eigenen Maschine selbst verursacht.

    Hallo schicki80,

    hier gibt es keine Rechtsberatung bzgl. des Bezahlens von Rechnungen.
    Dein Mieter hat einen Handwerker beauftragt und hatte ihn auch bezahlt. Du bist aus der Angelegenheit 'raus.

    schicki80:

    "wir haben einen Mietvertrag unterschrieben, der zeitlich auf 5 Jahre befristet ist."
    - Er gilt überhaupt nur, wenn der Befristungsgrund im MV ausdrücklich angegeben ist.

    "Da wir vorhaben zu bauen, haben wir knapp 20 Monate vor Ablauf mit unserer Vermietern müdlich besprochen, ..."
    - Heutzutage noch mündlich??? (Haha, sorry!)

    "Ist es richtig, das wir nicht innerhalb von drei Monaten regulär kündigen können, weil der Mietvertrag grundsätzlich befristet ist?"
    - Ein befr. bzw. Zeit-MV hat ein klar definiertes Ende. Es steht Euch jedoch frei, mit dem VM eine (empfehle: schriftliche, mit Begründung) Einigung über Euren geänderten Wunschbeendigungstermin anzustreben.

    Darf ich denn wenigstens in meinem Zimmer eigene dinge haben ohne, dass die das (mit ausreichender Frist) entfernen?


    Ja, Deine Zahnbürste darfste behalten...
    Ernsthaft: Hier sollte mal ein versierter Anwalt prüfen, ob nicht Rechte bzgl. Besitzstand oder Hausfrieden oder dgl. verletzt wurden.

    NK pro m² gemäß der letzten Abrechnung = 2,07 €
    Die Extras mit 0,90 € ausgerechnet bleiben 1,17 € und davon sind allein 0,61 € Wasserkosten.


    Reichlich viel... Bei mir sind's rund 2€55 pro m² und Jahr.

    Vor einigen Wochen kamen wir mit unserer Zahlung bei unserem Gasanbieter ein wenig in Verzug. 180 Euro .... doof nicht schnell genug reagiert und Mahnungen kamen nicht hier an durch den neuen Postboten der es wohl nicht verstanden hat das mein Bruder mit dem selben Name neben uns ausgezogen ist ...Aber ich noch hier wohne...Nun ja. ..Gas wurde abgeklemmt ...Rechnung schnellst von uns beglichen. .Und von dem Gas Anbieter kam ein Antrag zur Gas Wiederherstellung der vom vermieter ,dem Gas Wasser Installateur und meiner einer Unterschrieben werden muss...


    Ich sehe hier den VM nicht in der Pflicht. Er befürchtet wohl, dass er, wenn er den Antrag unterschreibt, selbst Kunde werden würde.
    Würde ich also auch nicht wollen.
    Auserdem scheint der TO uns hier etwas zu verschweigen: Wenn der Provider seine Versorgung einstellt, übernimmt doch automatisch der Grundversorger, oder?

    Ein einfacher Ausweg wäre es wenn Behauptungen auch irgendwie belegt werden könnten (Quellenangaben), dann müsste ich nicht "jammern".

    Ich kann doch in einem "...rechtsforum" hoffentlich erwarten das nicht einfach Meinungen und Annahmen kundgetan werden sondern das ein gewisses Maß an Genauigkeit herrscht. Dh. das wenigstens Quellenangaben gemacht und blosse Meinungen und Annahmen auch als solche benannt werden.

    Entschuldigung wenn ich da zu anspruchsvoll bin aber ich bitte dringend darum dies nicht mit Jammern zu verwechseln^^

    das Fehlen jeglicher stichhaltiger Gegenarumentation bestärkt mich ehr darin mir Expertenrat zu suchen und mich ggf. auf einen Rechtstreit einzulassen.


    Dir kann sehr fachmännisch geholfen werden: Da gibt es Leute, die nennen sich Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht und warten auf Leute wie Dich, denen sie gutes Geld für Beratungen oder Rechtsstreitigkeiten abknöpfen, um ihre Fincas oder Chalets zu finanzieren...

    der ist befestigt an der Wand des Aussenkeller ,also nicht im Keller selbst,sondern an der Aussenwand ,am Garten


    Also ausserhalb der Mietsache. Somit darfst Du ihn auf eigene Kosten rückstandsfrei wieder abbauen.

    In dem Raum in dem der Ofen steht herrschen Temperaturen um 40 grad C wenn der Ofen zur Beheizung der gesamten Wohnung genuzt werden soll (bei 7 Grad Aussentemperatur). das ist sicher keine übliche Raumtemperatur.


    Dann sollteste intelligenter lüften, sodass die hohe Temperatur auch den anderen Räumen zugute kommt.

    Was kann ich tun?


    Ausziehen und eine Dir genehmere Wohnung anmieten. Dabei sollteste besser auf Individualitäten achten. Wenn in dem Raum, wo der Ofen steht, die übliche Raumtemperatur in der Heizsaison errreicht wird, gibt es keinen Reklamationsgrund.

    Stephanie1971:

    "Es ist zwar glatt verspachtelt, aber tatsächlich nur sinnvoll, wenn übergestrichen wird."
    - Was sinnvoll ist oder nicht, entscheidet die Rechtssprechung, nicht Dein Geschmack.

    "Ich sehe den Punkt, so ist es nicht."
    - ...Ägypten...?

    "Suche nur nach einer Lösung. Mein Argument wäre, dass der Vermieter - sofern nicht konkret anders im Mietvertrag festgehalten - nach Auszug die sogenannten Schönheitsreparaturen trägt. Was der ja im Kern auch nicht infrage stellt."
    - NACH dem Auszug?

    "Vermutlich ist die tatsächliche Frage: Ist dieses Spachteln eine Beschädigung?"
    - Tipp: Sachverständigengutachten einholen, mit einem dreistelligen Eurobetrag biste dabei...:o

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!