Stephanie1971:
"Es ist zwar glatt verspachtelt, aber tatsächlich nur sinnvoll, wenn übergestrichen wird."
- Was sinnvoll ist oder nicht, entscheidet die Rechtssprechung, nicht Dein Geschmack.
"Ich sehe den Punkt, so ist es nicht."
- ...Ägypten...?
"Suche nur nach einer Lösung. Mein Argument wäre, dass der Vermieter - sofern nicht konkret anders im Mietvertrag festgehalten - nach Auszug die sogenannten Schönheitsreparaturen trägt. Was der ja im Kern auch nicht infrage stellt."
- NACH dem Auszug?
"Vermutlich ist die tatsächliche Frage: Ist dieses Spachteln eine Beschädigung?"
- Tipp: Sachverständigengutachten einholen, mit einem dreistelligen Eurobetrag biste dabei...:o