Violina:
"Nach sechs Jahren Mietzeit ohne Anstrich müsste/sollte ich es eigentlich."
- Hat dieser Satz auch ein Ende?
"Das Problem sind die 900 km Entfernung zur neuen Wohnung."
- Für die Rechtsprechung ist das kein Problem.
"Die Umzugsfirma kommt am Tag X, demontiert und lädt ein Danach der Start zur neuen Wohnung, ich fahre natürlich hinterher. Danach müsste ich 900 km zurückfahren um den Anstrich auszuführen. Da sind mindestens eine oder zwei Übernachtungen in einer leeren Wohnung notwendig."
- Für die Rechtsprechung ist auch dies kein Problem.
"Kein Mieter führt eine Schönheitsreparatur aus, indem er eine Küche oder sonstige Schränke ausbaut."
- Du glaubst garnicht, was manche Mieter so schaffen...
"Und wenn ich mir die aktuellen BGH-Urteile anschaue, und sie richtig interpretiere, muss ich keine Endrenovierung machen, wenn ich Monate vorher angestrichen habe."
- Angestrichen, fragt sich nur wie. Und um die Möbel herumgemalert...?
"Was machen denn Mieter, die nur ein Jahr in einer Wohnung gelebt haben?"
- Du glaubst garnicht, was manche Mieter so schaffen...
"Die sind zu keiner Schönheitsreparatur verpflichtet, und wenn sie die Küche abbauen sind auch Farbunterschiede zu sehen."
- Haha...