Beiträge von Berny

    Falls es relevant sein sollte ist noch zu erwähnen, dass die Tapeten vom Vormieter angebracht wurden.


    Davon mal abgesehen, für mich ist die Vereinbarung im ÜP eindeutig.
    Anfangs im Thread war noch die Rede von unrenoviert - mir ist nicht bekannt, dass "unrenoviert" oder "renoviert" rechtlich irgendwo zweifelsfrei definiert ist bzw.sind.

    Hallo Bine1082,

    "...daß unser Vermieter sein Haus an seinen Stiefsohn verkauft hat. Mit dieser Mitteilung (vom neuen Vermieter) ..."
    - Ist rechtsunwirksam: 1. muss der bisherige VM den Verkauf dem M mit Nennung des Käufernamens mit Datum des Eigentumsübergangs mitteilen, 2. muss der neue VM den Kauf dem M mit seiner Adresse und Kontodaten mitteilen. Alles schriftlich. Rechtsgültigkeit erst nach Umschreibung beim Amtsgericht. Siehe auch https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…6hungsverlangen

    "kam auch gleich eine Mieterhöhung ins Haus geflattert :( "
    - Da hat er Pech gehabt. Erst wenn obiges gelaufen ist, kann der neue VM dem M ein Mieterhöhungsverlangen mit Begründung unterbreiten.

    "Ab November sollen wir 122€ mehr pro Monat zahlen."
    - Haha. Fristen siehe den Link.

    "Wie hoch darf die Miete sein, für Räume (Kinderzimmer) außerhalb der eigentlichen Wohnung?"
    - Letzteres verstehe ich nicht. Es dreht sich regelmässig um die komplette Mietsache.

    "Ganz ehrlich, bin gerade auch sehr enttäuscht von unserem Vermieter. Wir haben ein tolles Verhältnis, vor 2 Wochen hat er mir noch versprochen, dass keine Mieterhöhung kommt die nächste Zeit (haben gerade nen Kredit aufgenommen)..."
    - Das sind Sentimentalitäten (sorry, wenn das kaltschnäuzig klingt).:(

    Zu der Sache Nachtabsenkung: Wie würdet ihr vorgehen ?? Wenn ich unter der Woche nicht da bin hab ich die 17 ° eingestellt und ab Donnerstag gegen 10 Uhr fährt die Heizung auf 20 ° ist das so in Ordung oder sollte ich sie einfach auf 19 ° immer durchlassen lassen ??? Ist halt meine erste Wohnung und dann auch noch mit Fußbodenheizung .


    Das sollteste eher Heizungstechniker fragen.

    Violina:

    "Nach sechs Jahren Mietzeit ohne Anstrich müsste/sollte ich es eigentlich."
    - Hat dieser Satz auch ein Ende?

    "Das Problem sind die 900 km Entfernung zur neuen Wohnung."
    - Für die Rechtsprechung ist das kein Problem.

    "Die Umzugsfirma kommt am Tag X, demontiert und lädt ein Danach der Start zur neuen Wohnung, ich fahre natürlich hinterher. Danach müsste ich 900 km zurückfahren um den Anstrich auszuführen. Da sind mindestens eine oder zwei Übernachtungen in einer leeren Wohnung notwendig."
    - Für die Rechtsprechung ist auch dies kein Problem.

    "Kein Mieter führt eine Schönheitsreparatur aus, indem er eine Küche oder sonstige Schränke ausbaut."
    - Du glaubst garnicht, was manche Mieter so schaffen...

    "Und wenn ich mir die aktuellen BGH-Urteile anschaue, und sie richtig interpretiere, muss ich keine Endrenovierung machen, wenn ich Monate vorher angestrichen habe."
    - Angestrichen, fragt sich nur wie. Und um die Möbel herumgemalert...?

    "Was machen denn Mieter, die nur ein Jahr in einer Wohnung gelebt haben?"
    - Du glaubst garnicht, was manche Mieter so schaffen...

    "Die sind zu keiner Schönheitsreparatur verpflichtet, und wenn sie die Küche abbauen sind auch Farbunterschiede zu sehen."
    - Haha...

    Banane:

    "Ich habe mir eben die Bilder angesehen,"
    - Aber wohl nicht richtig.

    "hier sieht man 2 schwarze kreisrunde Plaketten mit roten Punkten in der Mitte, die möglicherweise für Funkablesung geeignet sind."
    - Ich sehe hier Gehäusehälften, wo die Verdunstungsröhrchen fehlen. Funkende HKVs, beispielhaft: http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww.techem.de%2Ffileadmin%2F_processed_%2Fcsm_techem_heizkostenverteiler_0-1_20150811_d894fc7112.jpg&imgrefurl=http%3A%2F%2Fwww.techem.de%2Farchitekten_und_fachplaner%2Ferfassungs_und_ablesungsgeraete%2Fheizkostenverteiler.html&h=480&w=394&tbnid=5hhUwjdtkcsVfM%3A&docid=ZZ9z--rR1ToojM&ei=rL0kVqynFYXqUuXUl5gF&tbm=isch&iact=rc&uact=3&dur=2413&page=1&start=0&ndsp=20&ved=0CDMQrQMwB2oVChMIrK28-aHOyAIVBbUUCh1l6gVT

    "So gesehen ist es dem Verbraucher gar nicht möglich einen Verbrauch selber abzulesen oder zu kontrollieren. Man muß eben einfach glauben was einem berechnet wird."
    - Nee, das muss man nicht, sondern Heizkosten unter Vorbehalt zahlen und den VM auffordern, diesen Mangel zeitnah zu beseitigen.

    Wir sind ja nicht in (D)einer Bananenrepublik.

    Okay, die konkrete Frage wäre:

    Die jetzige Schönheitsreparatur in Form des Streichens wird nur um die Küchenmöbeln oder die Lampen herum erfolgen. Der Wohnzimmerschrank ist auch an der Wand befestigt.

    Beim Auszug wird alles demontiert, und es ergibt sich dadurch naturgemäss kein einheitlicher Anstrich.

    Nöö, war keine Frage...

    Jetzt zu meiner Frage:

    Beim jetzigen fälligen Anstrich werde ich weder die Küche abbauen noch Lampen abhängen. Meines Wissens kann der Vermieter keine Endrenovierung verlangen, wenn die fälligen Schönheitsreparaturen fristgerecht laut Mietvertrag durchgeführt wurden.

    Beim Auszug wären ja Farbunterschiede hinter jetzt fest installierten Möbel zusehen, Kränze von Lampen sowie Bohrlöcher. Die Renovierung möchte ich nicht nach dem Umzug tätigen, da die Entfernung zu weit ist zum pendeln.

    Die Thematik dürfte doch des öfteren aufkommen, wenn Mieter ausziehen, und erst ein Jahr vorher renoviert haben.


    Bitte die konkrete Frage.

    Hallo Strippe,

    "Die Gesamtmiete der Wohnung sind 380 € inkl. 100 € NK (30/70). Nun sind bei den Mietern die seit 2014 im Haus wohnen die ersten NK Abrechnungen eingetroffen und alle müssen durch die Bank 200 - 400 € für 9 Monate nachzahlen. Wobei der größte Anteil die Heizkosten sind. Das kommt mir relativ viel vor."
    - Ich sehe da kein Problem. Je weniger Vorauszahlungen getätigt werden, desto höher ist die Nachzahlung.

    "Für das Haus ist auch ein Energiepass ausgestellt wurden (siehe Anhang). Der Energiepass ist aber auf Auswertung des Energieverbrauchs erstellt wurden. Nun versteh ist das nicht so recht. In der Berechnung wurden die Jahre 2011 -2013 als Grundlage genommen. Aber da waren noch keine Wohnungen fertig renoviert geschweige denn es waren Mieter im Haus. Ist das so rechtens ???"
    - Ich halte das nicht für unrecht, da keine "besseren" Zahlen zur Verfügung standen.

    "Ich bin nun auf dieser Grundlage der hohen NK mal an meinen Wärmemengenzähler im Keller (verschlossen) gegangen und musste mit erstaunen feststellen das ich in der Zeit fast 800 kwh verbraucht habe. Ich muss dazu sagen das ich beruflich immer nur von Montag bis Donnerstag im Außendienst tätig bin und somit nur vom Freitag bis Sonntag in der Wohnung bin. Die Absenkung der Heizung ist auf 17 ° eingestellt so wie es im Mietvertrag steht."
    Wenn die Nachtabsenkung der Zentralheizungsanlage 17° beträgt, dürfte sie kaum betriebsfähig sein, denn eine solche Absenkung wieder auszugleichen, dürfte m.E. je nach den Raum- und Aussentemperaturen und der Gebäudeisolation und anderen Parametern bis zu einem Tag dauern. Realistische Nachtabsenkungen betragen i.d.R. 2-4°.

    Die Aussage des Maklers kam auch nicht bei der Übergabe - er hatte angekündigt, das mit der Vermieter zu besprechen.


    Wenn ich "Makler" höre, klingeln bei mir sämtliche Alarmglocken. Hauptsache, er hat sein Geschäft gemacht.
    Du hast die Wohnung angemietet wie im Übergabeprotokoll von beiden Seiten beschrieben.

    Wenn Du diesem Mieter Wasser und Strom abstellst, hast Du ein weiteres Problem. Der kann per "Einstweilige Verfügung" dafür sorgen, daß er diese Versorgung unverzüglich wieder bekommt. Die dafür anfallenden Kosten trägst letztendlich Du.


    ... und die E.V. kann den Beschwerdeführer mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250000€ bedrohen.
    Und, Wolf, für Dich wird das Mietrecht bestimmt nicht geändert werden.

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