Beiträge von Berny

    Habe heute die BK-Abrechnung für 2014 erhalten, meine Vorauszahlungen wurden mit 0 EUR "berechnet"!
    Bin ich nun in der Beweispflicht, dass Vorauszahlungen geleistet wurden oder ist die Abrechnung überhaupt gültig?


    Ebenfalls ohne Gruss:
    Ich habe den Absender der BK-Abrechnung gefragt. Die Antwort behalte ich für mich.

    Hallo,

    ob das wirklich richtig ist?

    Der Mieter ist auch verpflichtet eine vom Vermieter beauftragte Person in die Wohnung zu lassen. Das können Handwerker, Kaufinteressenten, Anwälte und sicher auch ein Begleiter für Verhandlungen sein.

    Hintergrundgeschichte hin oder her, ich denke es wird nichts bringen nur mit dem Vater zu sprechen. Er ist nicht mehr der Vermieter und selbst wenn, so ist er sicher berechtigt seinen Sohn mitzubringen.

    Gruß
    H H


    Klar, und der Mieter wird die beiden wohl auch hereinlassen. Ich stellte nur darauf ab, dass es grundsätzlich zunächst der bekannten Vertragspartner ab.

    Haraldino:

    "In meinem Mietvertag steht als Vertragsklausel:
    § 3 Miete und Betriebskosten
    ...
    Zieht der Vermieter
    vor Ende eines Abrechnungszeitraums aus, trägt der Mieter die Kosten der Zwischenablesung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung, es sei denn, der Mieter hat berechtigterweise fristlos gekündigt (vgl. § 3 abs. 4,1)."
    - Ähem, der VERmieter...?

    "Ich ging davon aus, dass ich die Kosten tragen muss."
    - Würde ich auch.

    "Was bedeutet nun die Info von der Berliner MieterGemeinschaft e.V.?"
    - Frag' sie...

    Sehr geehrte Damen und Herren
    aufgrund Ihres Rundschreibens vom Datum habe ich am Datum sämtliche mir zuzurechnenden Gegenstände aus dem Keller bzw. den Gemeinschaftsräumen entfernt. Ihre Abmahnung vom Datum läuft damit in's Leere. Ihrer Ankündigung, mir irgendwelche Kosten in Rechnung zu stellen, widerspreche ich bereits jetzt.
    MfG

    Wir haben unseren Mietvertrag fristgerecht gekündigt nach 10 Jahren.
    Jetzt wollten wir uns mit unserem Vermieter -Vater- treffen um über die Übernahmen von uns eingebauten Gegenständen, wie alle Böden, Küche, Plisee, neue Steckdosen, Duschkabinen usw..
    Jetzt teilt uns unser Vermieter mit das er vor längerer Zeit der Sohn der Eigentümer ist.
    Uns wurde nichts mitgeteilt und auch keinerlei Mietvertragsänderung, usw. in all den Jahren.
    Jetzt will der Vater mit dem Sohn zusammen mit uns verhandeln.
    Frage, müssen wir den Sohn in die Wohnung lassen? Wir brauchen uns doch nur mit unserem Vermieter besprechen, oder?
    Es gibt viele negative Hintergrundgeschichten zu dem Mietverhältnis, die wir hier nicht ausbreiten möchten.

    Ebenfalls ohne Gruss:
    Der Mieter ist nur verpflichtet, den Vermieter hereinzulassen.

    Ramona1987:

    "Insbesondere die Tatsache, dass meine Rechte bzgl. des Jahres 2011 noch in diesem Jahr futsch wären ..."
    - Aha...

    "Der Tipp mit der Anzeige erscheint mir auch nicht als ausreichend, ...Die Frage ist dann ja auch, ob dann überhaupt von Diebstahl die Rede ist "
    - Richtig. Die Staatsanwaltschaft befasst sich nicht mit Zivilrecht.

    "Was die Kaution angeht liegt diese zudem auf einem mit meinem Namen hinterlegten Kautionssparbuch, auf das ich ohne Vermieter keinen Zugriff habe. oder ob ich im Notfall sogar darauf zugreifen kann? Da bräuchte ich sicherlich noch Infos von der Bank."
    - Richtig, die brauchst Du...

    "selbst wenn bei einer Klage der Vermieter die Gerichtskosten trägt - zahle ich trotzdem die Erstberatung und hat auch die im Nachhinein dann der Vermieter zu tragen?"
    - The loser pays it all (ABBA-Titel-Abwandlung).

    "Habe wirklich gehörigen Respekt vor einem solchen Weg und bisher mit Anwälten nichts am Hut gehabt.. Würdet ihr empfehlen zuvor nochmal Kontakt zum Vermieter aufzunehmen?"
    - Wenn er bereits von Dir eine schriftliche Aufforderung bekommen hat, erfolglos, sollteste sofort Nägel mit Köpfen machen (lassen).

    "Bin mal gespannt was mir der Anwalt so rät, werde Freitag berichten."
    - Tu' das!

    Ich würde wohl schreiben, das es leicht unglaubwürdig ist, das durch einen 10x10cm großen feuchten Fleck in der Ecke Badmöbel beschädigt werden.


    Das würde ich auch meinen bzw. antworten und dem Mieter anheimstellen, auf seine Kosten ein Sachverständigengutachten zu beauftragen.

    Der Vermieter kann zwischen 4 Begründungen wählen.
    1. Mietspiegel
    2. Auskunft aus einer Mietdatenbank
    3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
    4. vergleichbare Wohnungen; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen.


    Hast die Nummer 5 vergessen: Geldgier.

    Auf Deine spitzen Bermerkungen zurückzukommen. Mein Beitrag war eindeutig so zu vertehen: schon komisch, daß man einfach glauben sollte, was einem berechnet wird.
    Dir geht es vielfach darum User zu kritisieren um Deine Klugheit besser ins Licht zu setzen. Hast Du das Nötig?


    Führst Du Selbstgespräche?

    Hallo Ramona,

    ich würde zu einem Fachanwalt zwecks Erstberatung gehen und sämtliche Unterlagen mitnehmen. Der wird dann schon feststellen, welche Forderung/en erfolgversprechend sind.
    Die "kostengünstigere" Variante der Verbraucherzentrale würde ich nicht nutzen, denn über die "Qualität" der dortigen Anwälte herrschen (hier) meist geteilte Meinungen.

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