Ramona1987:
"Insbesondere die Tatsache, dass meine Rechte bzgl. des Jahres 2011 noch in diesem Jahr futsch wären ..."
- Aha...
"Der Tipp mit der Anzeige erscheint mir auch nicht als ausreichend, ...Die Frage ist dann ja auch, ob dann überhaupt von Diebstahl die Rede ist "
- Richtig. Die Staatsanwaltschaft befasst sich nicht mit Zivilrecht.
"Was die Kaution angeht liegt diese zudem auf einem mit meinem Namen hinterlegten Kautionssparbuch, auf das ich ohne Vermieter keinen Zugriff habe. oder ob ich im Notfall sogar darauf zugreifen kann? Da bräuchte ich sicherlich noch Infos von der Bank."
- Richtig, die brauchst Du...
"selbst wenn bei einer Klage der Vermieter die Gerichtskosten trägt - zahle ich trotzdem die Erstberatung und hat auch die im Nachhinein dann der Vermieter zu tragen?"
- The loser pays it all (ABBA-Titel-Abwandlung).
"Habe wirklich gehörigen Respekt vor einem solchen Weg und bisher mit Anwälten nichts am Hut gehabt.. Würdet ihr empfehlen zuvor nochmal Kontakt zum Vermieter aufzunehmen?"
- Wenn er bereits von Dir eine schriftliche Aufforderung bekommen hat, erfolglos, sollteste sofort Nägel mit Köpfen machen (lassen).
"Bin mal gespannt was mir der Anwalt so rät, werde Freitag berichten."
- Tu' das!