Abmahnung: Papier im Keller - rechtens?

  • Hallo zusammen,

    die Hausgemeinschaft (circa 10 Parteien) wurde vor etwa einem Monat postalisch über unsachgemäße Lagerung von Papier/ Pappe im (Gemeinschafts-)Keller informiert mit der Anweisung, diese zu entfernen. Dasselbe gelte für Fahrräder und Schuhschränke oder ähnliches. Wenn dies nicht geschehe, werde man die Entfernung veranlassen und die Kosten dieser Entfernung auf die Hausgemeinschaft umlegen.

    Mein Fahhrad habe ich unmittelbar andersweilig untergebracht, den Schuhschrank reingeholt.

    Ich habe darüber hinaus nach dieser Nachricht im (Gemeinschafts-)Keller nachgesehen und nichts gefunden, was mir zugeordnet werden könnte. Dies könnte auch daran liegen, dass eine andere Mieterin, die schon länger ausgezogen ist, sehr viele Kartons im (Gemeinschafts-)Keller gestapelt hat. Ich weiss jedoch, dass ich definitiv nichts explizit neben die blaue Tonne geworfen oder sonst wie gelagert habe. Es kann sein, dass irgendwann jemand beispielsweise Platz brauchte und einen Karton o.Ä. von mir in das ganze Chaos der nicht mehr im Haus befindlichen Mieterin geworfen hat.

    Nun habe ich vor Kurzem einen Brief vom Vermieter erhalten:
    1) Abmahnung an mich wegen Papier/Pappe, was weiterhin im Keller gelegen habe; trotz des Schreibens an die Hausgemeinschaft. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, es lägen Beweisfotos hierzu vor. Dazu der Hinweis, noch ein oder zwei Abmahnungen und man müsse mal ein ernstes Gespräch über die Fortführung des Mietverhältnisses führen. Zur Erinnerung, im ersten Schreiben wurde nur die Entfernung, aber keine Abmahnung angedroht.
    2) Die Entfernung des Papiers/Pappe wurde durchgeführt und werde mit der nächsten Nebenkostenabrechnung verrechnet.

    Aus emotionaler Sicht empfinde ich den Vorgang als extrem ärgerlich, da ich mit vielen kleinen Problemen (z.B. 1 Jahr kaputtes Fenster, etc.) sehr geduldig und nachsichtig war.

    Aber wie sieht es sachlich aus, ...

    1) Soll/ kann ich dieser Abmahnung widersprechen? Macht das Sinn?
    2) Wie hoch darf denn so eine "Entfernungsgebühr" für die Pappe aussehen, die nur zu einem Bruchteil mir gehören kann?


    Danke schon einmal.

    2 Mal editiert, zuletzt von hello_world (21. Oktober 2015 um 20:18)

  • Sehr geehrte Damen und Herren
    aufgrund Ihres Rundschreibens vom Datum habe ich am Datum sämtliche mir zuzurechnenden Gegenstände aus dem Keller bzw. den Gemeinschaftsräumen entfernt. Ihre Abmahnung vom Datum läuft damit in's Leere. Ihrer Ankündigung, mir irgendwelche Kosten in Rechnung zu stellen, widerspreche ich bereits jetzt.
    MfG

  • Wenn auch nur auf irgend einem Brief dein Name steht, haben die schon was in der Hand. Auch wenns nur der Ottokatalog ist den du nicht bestellt hast, aber es steht dein Name drauf. Pack den scheiß doch einfach zusammen und brings zum Altpapiercontainer, wenns jemand machen kommt, musste nachher 50-100 zahlen, für Scheiß ! Ganz ohne Grund werden die Anschuldigungen auch nicht sein, also mach sauber und gut ist !

    Klar kannste wiedersprechen und blablub , aber wer hält deine Kaution fest ? Wär mir zu blöd alles.....

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