Beiträge von Berny

    Was mich dabei stört und dann sind wir in einer rechtlichen Grauzone ist das Wort "Gebühr" damit wäre die Vereinbarung einseitig zu Lasten des Mieter zu sehen.


    Da der VM keine öfftl. Institution darstellt, ist er ohnehin nicht berechtigt, eine "Gebühr" zu verlangen, bestenfalls ein Entgelt.

    eumel:

    "Ich hab mich falsch ausgedrückt. Ich meinte mehr, ob es sein kann, dass der Vermieter die Pflicht hat, mich bei den Behörden zu melden, die mich dann kontaktieren würden."
    - Der VM hat nicht die Pflicht, Dich bei den Behörden zu melden. Im Gegenteil: Die Behörde wird bestenfalls DICH kontaktieren in Form eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Verstosses gegen das Meldegesetz.

    "Zur Lösung des Problems: Hat irgendwer eine Idee, wie ich/wir (die Mieter der Wohnung A und ich) es anstellen, dass die Wohnung übertragen wird, ohne Gefahr zu laufen, diese zu verlieren?"
    - Ja. Du, Deine Kompagnons und der VM setzen sich mal zusammen. Redenden Menschen kann oftmals gehelft werden...

    Lüften in heißen und schwülen Sommertagen bewirkt in einer Kellerwohnung nur eines, nämlich Schimmel, warum?:
    Weil man warme feuchte Luft hereinlässt und die dann auf kalte Kellerwand trifft, kondensiert und sich irgendwann Schimmel bildet, so einfach ist das.


    Soo einfach ist das, sag' ich doch...:o

    Hallo Bad_Crook,

    "Im Mietvertrag steht der Wortlaut "Der Mieter hat, unabhängig von der Mietdauer, die Wände zu streichen,"
    - Ungültig.

    "Dübellöcher zu schließen und eventuelle Schäden im Boden zu beseitigen."
    - Gültig.

    "Im Übergabeprotokoll steht "Bei Auszug ist die Wohnung so zu übergeben, wie genommen".
    - Widerspricht der MV-Aussage, halte ich daher für ungültig, zumal auch eine genaue detaillierte Zustandsbeschreibung fehlen dürfte.

    "Muss ich die Wände trotzdem streichen?
    - M.E. nein.

    "Da es eine Souterrainwohnung ist, gibt es an einigen Wänden Feuchtigkeit und lose Tapetenteile, muss ich diese Reparaturen auch vollziehen?"
    - Nein, das wirst Du wohl garnicht "reparieren" können. Deine Möbel stehen doch wohl in deutlichen Abständen zu den Wänden?!

    - Nöö, anitari, darüber fetzen wir sonntagabends nicht...:o

    Auch ich habe keine Lust, den ganzen Roman zu lesen...

    "Die Wohnung wird von dem Vermieter komplett renoviert und gereinigt an den Mieter übergeben.
    Der Vormieter hat die Wand 123 farbig gestrichen, Herr "ich" möchte dies so übernehmen, die Wand wird nicht in weiß gestrichen.
    Bei Beendigung des Mietverhältnisses und Auszug aus der Wohnung wird der Mieter diese Wand weiß gestrichen wieder an den Mieter übergeben. Ebenso wird die Wohnung komplett in dem Zustand wie diese an den Mieter übergeben wurde wieder an den Vermieter zurückgegeben.
    Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird der Vermieter diese Arbeiten auf Kosten des Mieters durchführen lassen."
    - Halte ich für eine klare und gültige Indiviadualvereinbarung.

    "Bei Übergabe zum Einzug habe ich den Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass die Wohnung weder gereinigt noch komplett gestrichen worden war (mal abgesehen von der Wand die ich so übernehmen wollte)."
    - Wie schöön, dass Du aufmerksam gemacht hast... so what?

    "Diese Mängel waren in meinen Augen aber relativ gering (andere Farbe 1-2 mm oberhalb der Sockelleisten (sprich: nicht bis ganz unten gestrichen), an der Decke hat man gesehen, dass nur stellenweise drüber gemalert wurde, an der Dusche wurde ein Schaden kaschiert. Ich hatte dies alles angemerkt, der Vermieter hat es aber so nicht komplett ins Übergabeformular übernommen."
    - Der VM allein übernimmt grundsätzlich nichts, das müsstet Ihr beide schon gemacht haben.

    "Da ich Zeitdruck bei der Wohnungssuche hatte, hab ich das so hingenommen, weil ich mir nichts böses dabei dachte."
    - Heutzutage kannste oftmals nicht schlecht ngenug denken - leider!

    "... Termin der Wohnungsübergabe. Außer dem Vermieter kam auch die Frau des Vermieters mit. Schon im Abstellraum im Keller fing die Frau dann an rumzumeckern, dass der Boden dreckig wäre. Ich hatte den Keller ausgefegt, der verdreckte Boden war von Vormietern, da ich selber da nur Kisten drin stehen hatte. In der Wohnung ging es dann weiter. Ich las mit dem Vermieter die Zählerstände von den Heizungen ab als die Frau dann meinte, ich hätte die Sockelleisten nicht richtig gemalert und die Heizung wäre total verdreckt, in der Küche hätte ich gar nicht geputzt, da wäre alles total verdreckt und da könnte man ja keinen wohnen lassen (alles maßlos übertrieben!). Ich hab den Vermieter dann darauf hingewiesen, dass der Vormieter auch weder geputzt noch alles gemalert hätte und da kam er dann mit der Vereinbarung um die Ecke. Hätte ich gewusst, dass die beim Auszug so pingelig sind, hätte ich ..."
    - Altbekannte Taktiken... Du warst wohl alleine?

    Inwieweit ist die obige Vereinbarung gültig? Muss ich wirklich alles renovieren und blitzblank säubern (auch wenn der Vormieter dies nicht gemacht hat und ich den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt hatte (habs leider nicht schriftlich getan)?"
    - Dein Pech, tut mir leid. Wohnungsübergaben gibt es bei uns nur mit Zeugen und Fotoapparat.

    "Ich bin gerade beruflich voll eingespannt, ..."
    - Dein Gegner reibt sich die Hände...

    Ebenfalls ohne Gruss:

    "Es wurden alle Nebenkosten auf Basis der m² abgerechnet auch Heizung und WW."
    - Nur möglich in einem 2WE-Haus, wo der VM eine der Wohnungen belegt.

    "Begründung ist wegen fehlerhafter veralteter und teilweise ungenauer Ablesegeräte müsse auf m² Basis abgerechnet werden."
    - Diese "Begründung" kann dem VM sehr teuer zustehen kommen.

    "Messgeräte sind aber vorhanden und wurden auch bei Einzug-Jahresende und Auszug abgelesen.
    Im Mietvertrag steht es wird Verbrauchs abhängig abgerechnet sofern die Messtechnischen Voraussetzungen gegeben sind."
    - Sie SIND gegeben...:( bzw. müssen legal hergestellt werden.

    "Z.B. stehen bei allen Posten gleich fast 7000 Einheiten auch bei Heizung (mein Verbrauch steht da aber bei unter 200 Einheiten)
    Das kann doch so nicht richtig sein oder?"
    - Wie mein Vorproster bereits ausführte...
    Vorab googlest Du mal bitte nach Betriebskostenverordnung und Heizkostenverordnung.

    Yupidu:

    "In dem Wohnkomplex, in dem ich seit Februar 2014 Mieterin bin, wird demnächst von der vorhandenen Kabel Deutschland-Anlage auf SAT umgestellt."
    - Welche Begründung?

    "Ende dieser Woche fand ich einen Brief von einem der vielen Eigentümer in meinem Briefkasten, der nun auf die Idee kam, sich nun doch mal über die Folgen der Umstellung zu informieren."
    Dein Ansprechpartner ist Dein Mietbertragspartner.

    "Darunter fällt auch, dass Folgekosten entstehen, die sich auf mehrere Tausend Euro belaufen."
    - Spekulation.

    "Außerdem gibt es bei SAT-Anlagen ein Standardvolumen, welches für diesen großen Wohnkomplex nicht ausreichen wird,"
    - Nix verstehe.

    "und dann fallen wieder Zusatzkosten an."
    - Begründung?

    "Beschlossen wurde diese Umstellung bereits 2012. Hätte mich mein Vermieter bzw. die Hausverwaltung nicht über eine solche Umstellung schon bei meinem Einzug informieren müssen?"
    -Ich würde sagen: Ja.

    Hat jemand vielleicht einen Tipp, was man unternehmen kann? Wie kann man die Vermieter in die Pflicht nehmen?


    Die Verfehlungen des Büromieters bzw. seiner Mitarbeiter nach Datum/Uhrzeit tabellarisch erfassen: Wer hat wann was gemacht, wie wirkte es sich aus, wer ist Zeuge? Das dann per Einwurfeinschreiben an den VM senden und ihn auffordern, dafür zu sorgen, dass diese Mängel zeitnah abgestellt werden, um Mietminderungen zu vermeiden.

    Hallo nywele,

    vorweg: Ihr habt alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann.

    "Nebenkostenforderungen des Vermieters nach Auszug"
    - Nach Beendigung des Abrechnungszeitraums (meistens das Kalenderjahr) hat der VM noch genau ein Jahr Zeit, dem M eine Abrechnung zukommen zu lassen.

    "einer noch nicht zurückgezahlten Kaution."
    - Kautionen sind innerhalb von 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache abzurechnen. Der vM darf dann nur noch einen Teil zwecks Abdeckung von Forderungen aus noch nicht erteilten Betriebskostenabrechnungen.

    "Ich weiß, dass das Ganze so schwierig zu beantworten ist ohne Mietvertrag und Co."
    - Es soll Leute geben, die für die Zukunft lernen... Ihr habt also konkludent einen mündlichen MV zu BGB-Bedingungen (falls nicht anders vereinbart).

    "Teil der ganzen Geschichte ist leider gerade, dass ich und meine Mitbewohnerin damals so naiv waren, uns leider gar nichts schriftlich geben zu lassen:(. Vielleicht kann jemand trotzdem schon eine orientierende Einschätzung zu Folgendem abgeben, ich würde mich darüber sehr freuen:"
    - Ich schreibe mal das, was mir so ad hoc einfällt.

    "Unser Mietverhältnis bestand vom 01.07.14 bis zum 31.12.14. Die Kaution wurde von den zwei Vormietern an uns (zwei Nachmieter) abgetreten. Zur Übernahme des Mietvertrages wurde nur eine Übernahmeerklärung der beiden neuen Mieter unterzeichnet, die diese an den Vermieter sandten. Eine schriftliche Erklärung des Vermieters erfolgte leider nicht, auch erhielten die neuen Mieter kein Duplikat."
    - Solche Händel sind kein Mietrecht.

    "Mitte Nov. 2014 kündigte der Vermieter uns zum Jahresende mündlich am Telefon mit sofortiger Wirkung."
    - Unwirksam, da nicht schriftlich.

    "Als Grund wurde angegeben, dass die Wohnung zu dritt statt wie vereinbart zu zweit bewohnt werde"
    - Zuvor müsste sowieso mindest eine Abmahnung ausgesprochen worden sein.

    "Da wir geltend machten, dass längere Frist zu gewähren sei, erklärte sich der Mieter bereit, darauf zu verzichten, dass die Wohnung frisch gestrichen übergeben werde (das alles telefonisch)."
    - Meinst wohl den VERmieter? Seid Ihr auf dem Basar?

    "Am 31.12.14 übergaben wir die Wohnung vollständig entleert und sauber, aber nicht neu gestrichen an einen Nachbarn, den der Vermieter zuvor mit der Annahme der Schlüssel beauftragt hatte."
    - Ein Fehler, an den Nachbarn...

    "Wir baten diesen Nachbarn um eine Abnahme der Wohnung und die Erstellung eines Abnahmeprotokolls, die sich der Nachbar jedoch durchzuführen nicht befugt sah, sodass nur die Schlüssel übergeben wurden."
    - dito.

    "Anfang Februar 2015 informierte uns der Vermieter, dass die Wohnung gestrichen wurde, zu einer Geldforderung an uns kommt es zu jedoch nicht. Die Kaution werde jedoch einbehalten, falls noch Schäden festgestellt würden und bis die Nebenkostenabrechnung für 2014 erstellt sei, womit erst in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen sei."
    - OK.

    "Am 30.10.15 wendeten wir uns schriftlich *) an den Vermieter zwecks Rückforderung der Kaution. Am 02.11.15 forderte uns der Vermieter (telefonisch auf Mailbox) auf, ihm 290 € Kaution zu überweisen, er könne die Abrechnung nicht zuschicken, da ihm unsere neue Adresse unbekannt sei."
    - Schriftlich ohne Euren Absender?

    "Am 03.11. versendeten wir ein erneutes Schreiben mit Adressmitteilung und Erinnerung an die Kaution. Am 06.11. erhielten wir ein Schreiben mit erneuter Forderung des Betrags von 290 € und der Aussage, dass die Wohnung habe gestrichen und Dübellöcher hätten verspachtelt werden müssen."
    - Die Forderung des VM war verfristet, da >6 Monate nach Rückgabe der Mietsache Euch zugegangen.

    "Kann der Vermieter unter diesen Bedingungen die Kaution behalten und uns trotzdem zur Zahlung der 290 € Nebenkosten verpflichten?"
    - Antwort wie vor.

    Ich habe bisher keine weitere email von ihm bekommen. Eine weitere Sache sollte ich aber ansprechen. Ich habe wahrscheinlich keine Rechtschutzversicherung. Bisher wurde mir geraten mich an das Amtsgericht zu wenden und gegebenenfalls einen Anwalt aufzutragen um einen Brief an den Vermieter zu schicken. Bleibt mir etwas anderes? So wie es bisher aussieht, - und wie es mir mehrfach (nicht nur hier) bestätigt wurde - liege ich ja im Recht. Aber wie sollte ich jetzt vorgehen?


    Aus dem, was hier bislang geschreipt wurde, wirst Du doch wohl einen Brief zusammenstellen können...?!:o

    ..., der neue Vermieter ist an die Stelle des alten Vermieters getreten und es ist dann so wie du vermutet hast, denn der alte Vermieter kann sich hier nicht aus der Verpflichtung zur Erstellung einer Abrechnung über Vorauszahlungen von Neben- Betriebs- und Heizkosten winden.
    Wenn der alte Vermieter nun nach schriftlicher Aufforderung weiterhin nicht abrechnet kann unter Umständen die vollständige Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen im Raum stehen.


    Richtig, Versäumnisse beim Eigentumsübergang der Immobilie können nicht auf Mieter's Rücken ausgetragen werden.

    Hallo Samy,

    von hier aus wird Dir niemand weiterhelfen können, denn wir sind kein Prüflabor.

    "Andererseits besteht die Gefahr wohl nur wenn Bauarbeiten gemacht werden und das Zeug freigesetzt werden kann."
    - Das ist auch mein Kenntnisstand. Gibt es denn brüchige Stellen im Mauerwerk? Bebt das Haus gelegentlich? Um ganz sicher zu gehen, müsstest Du wohl Spezialisten engagieren...

    Und wie ist das mit der Nebenkostenabrechnung für 2014, wenn mein Vermieter jetzt (01.11.) verkauft hat?


    Ist eigentlich nebensächlich. Dein Vertrags-/Ansprechpartner ist immer der im MV genannte VM, es sei denn, dass Dir der VM-Wechsel von altem und neuem VM schriftlich angezeigt wurde.

    CMieter:

    "Ich denke mit Berechtigung der Nutzung der Geheinschaftsräume. Im Mietvertrag heißt es: ...folgende Räume: 1 Zimmer, 1 Küche, 1 Korridor/ Diele, 1 Toilette mit Dusche"
    - Also (D)ein normaler MV. Dass Du noch andere Räumlichkeiten mitnutzen darfst, ändert daran nichts.

    "An sich haben wir alle einen Mietvertrag für die eigenen Zimmer,"
    - "An und für sich" gibt es nicht.

    "wie sehe ich an dem Mietvertrag, ob wir alle Hauptmieter waren? Ich bin nämlich bisher davon ausgegangen, allein deswegen, da wir alle einen eigenen Vertrag hatten."
    - Jeder Mieter hat(te) wohl (s)einen eigenen MV, oder nicht?

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