Hallo nywele,
vorweg: Ihr habt alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann.
"Nebenkostenforderungen des Vermieters nach Auszug"
- Nach Beendigung des Abrechnungszeitraums (meistens das Kalenderjahr) hat der VM noch genau ein Jahr Zeit, dem M eine Abrechnung zukommen zu lassen.
"einer noch nicht zurückgezahlten Kaution."
- Kautionen sind innerhalb von 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache abzurechnen. Der vM darf dann nur noch einen Teil zwecks Abdeckung von Forderungen aus noch nicht erteilten Betriebskostenabrechnungen.
"Ich weiß, dass das Ganze so schwierig zu beantworten ist ohne Mietvertrag und Co."
- Es soll Leute geben, die für die Zukunft lernen... Ihr habt also konkludent einen mündlichen MV zu BGB-Bedingungen (falls nicht anders vereinbart).
"Teil der ganzen Geschichte ist leider gerade, dass ich und meine Mitbewohnerin damals so naiv waren, uns leider gar nichts schriftlich geben zu lassen:(. Vielleicht kann jemand trotzdem schon eine orientierende Einschätzung zu Folgendem abgeben, ich würde mich darüber sehr freuen:"
- Ich schreibe mal das, was mir so ad hoc einfällt.
"Unser Mietverhältnis bestand vom 01.07.14 bis zum 31.12.14. Die Kaution wurde von den zwei Vormietern an uns (zwei Nachmieter) abgetreten. Zur Übernahme des Mietvertrages wurde nur eine Übernahmeerklärung der beiden neuen Mieter unterzeichnet, die diese an den Vermieter sandten. Eine schriftliche Erklärung des Vermieters erfolgte leider nicht, auch erhielten die neuen Mieter kein Duplikat."
- Solche Händel sind kein Mietrecht.
"Mitte Nov. 2014 kündigte der Vermieter uns zum Jahresende mündlich am Telefon mit sofortiger Wirkung."
- Unwirksam, da nicht schriftlich.
"Als Grund wurde angegeben, dass die Wohnung zu dritt statt wie vereinbart zu zweit bewohnt werde"
- Zuvor müsste sowieso mindest eine Abmahnung ausgesprochen worden sein.
"Da wir geltend machten, dass längere Frist zu gewähren sei, erklärte sich der Mieter bereit, darauf zu verzichten, dass die Wohnung frisch gestrichen übergeben werde (das alles telefonisch)."
- Meinst wohl den VERmieter? Seid Ihr auf dem Basar?
"Am 31.12.14 übergaben wir die Wohnung vollständig entleert und sauber, aber nicht neu gestrichen an einen Nachbarn, den der Vermieter zuvor mit der Annahme der Schlüssel beauftragt hatte."
- Ein Fehler, an den Nachbarn...
"Wir baten diesen Nachbarn um eine Abnahme der Wohnung und die Erstellung eines Abnahmeprotokolls, die sich der Nachbar jedoch durchzuführen nicht befugt sah, sodass nur die Schlüssel übergeben wurden."
- dito.
"Anfang Februar 2015 informierte uns der Vermieter, dass die Wohnung gestrichen wurde, zu einer Geldforderung an uns kommt es zu jedoch nicht. Die Kaution werde jedoch einbehalten, falls noch Schäden festgestellt würden und bis die Nebenkostenabrechnung für 2014 erstellt sei, womit erst in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen sei."
- OK.
"Am 30.10.15 wendeten wir uns schriftlich *) an den Vermieter zwecks Rückforderung der Kaution. Am 02.11.15 forderte uns der Vermieter (telefonisch auf Mailbox) auf, ihm 290 € Kaution zu überweisen, er könne die Abrechnung nicht zuschicken, da ihm unsere neue Adresse unbekannt sei."
- Schriftlich ohne Euren Absender?
"Am 03.11. versendeten wir ein erneutes Schreiben mit Adressmitteilung und Erinnerung an die Kaution. Am 06.11. erhielten wir ein Schreiben mit erneuter Forderung des Betrags von 290 € und der Aussage, dass die Wohnung habe gestrichen und Dübellöcher hätten verspachtelt werden müssen."
- Die Forderung des VM war verfristet, da >6 Monate nach Rückgabe der Mietsache Euch zugegangen.
"Kann der Vermieter unter diesen Bedingungen die Kaution behalten und uns trotzdem zur Zahlung der 290 € Nebenkosten verpflichten?"
- Antwort wie vor.