kati44,
Du kannst doch nicht andere Leute zwingen, einen Vertrag abzuschliessen...![]()
Beiträge von Berny
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Hmm habe hier einige Beiträge gelesen wo ein mündlicher Vertrag rechtens ist. Bin jetzt verwirrt.
Beweisen ? Also der Vorbesitzer kann schon bestätigen mir das Parken erlaubt zu haben.
Eine (vorüberhenemde) Erlaunis ist noch lange kein mündlicher Vertrag.
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Hallo

Ja ein Protokoll bei Wohnungsübergabe gibt es. Da steht auch drin das sie unrenoviert und teilweise farblich war.
Die lila Absetzung habe ich bei Einzug damals gemacht. Diese würde ich auch überstreichen, aber zu mehr bin ich ehrlich gesagt nicht bereit ��
Meine ich auch, aber Dübel- und Nagellöcher korrekt verschliessen und dann besenrein zurückgeben.
(Bei meinem Ex-M waren es gestern 110 Löcher und 60 Schrauben bzw. Nägel...) -
Unabhängig von den Schönheitsreparaturen müsste zumindest die lila Wand mit einer neutralen Farbe überstrichen werden. Farbintensive Wände gelten laut Rechtsprechung als Beschädigung und müssen beseitigt werden.
Wenn mein Ex-Dachgeschossmieter die zurückgelassenen farbintensiven Wände beseitigt hätte, wäre die Bude bestimmt zusammengebrochen...
:eek: -
Hallo Yvonne, gibt es ein Übergabeprotokoll vom Mietbeginn?
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ich hate ein guthaben von 700€ wegen Warmwasser, Jahresabgleich.
Sowas lässt man sich auszahlen, jedoch die Betragshöhe scheint mir doch etwas komisch... -
Ich kann mich nochmal melden, wenn ich einen neuen Stand habe, besten Dank erstmal soweit!
Was wäre denn, wenn Du gerade Deinen Jahresurlaub in Thailand verbringen würdest?
Bin gespannt, wie es ab/am Montag weitergehen wird. -
Hallo Eugen,
"Mein nachbar hat im Treppenhaus ein "Biotop" aufgemacht. Von Blümen bis Gurken ist alles da. Natürlich ist alles voll mit Dreck. Ich weigere mich 2x im Monat das Treppenhaus zu putzen, weil ich sehe nicht ein das ich sein dreck weg machen soll."
- Falls im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung vereinbart, hast Du das Treppenhaus auch zu putzen. Natürlich nicht das Biotop."Der nachbar ist mit Hausmeister gut befreundet, deswegen habe ich hier schon mal den kürzeren gezogen."
- Inwiefern?"Jetzt haben die vermieter meine Warmwasserabrechnung für nicht gezahlte "putzordnung" einbehalten."
- Überleg' mal, WAS Du hier geschrieben hast. Ich verstehe das jedenfalls nicht."Diverse anrufe und e-mails bei der verwaltung haben bis jetzt nichts gebracht."
- Ist doch klar: Anrufe sind Belästigungen, und Emails usw. werden weggeklickt. Schon mal was von Einwurfeinschreiben gehört???"Was soll ich jetzt machen? Am WE wird ein fettes Bericht geschrieben und am Mo eingeworfen. Wen das nicht hilft, gehe ich zu Anwalt."
- Nix fett, sondern knapp und sachlich: Zustandsschilderung und Forderung auf zeitnahe Abhilfe. Wenn sich das nicht ändert, zum Fachanwalt. -
Hallo Henz22222,
wie bereits gesagt, Reparaturkosten trägt grundsätzlich der Vermieter.
Da Euer Haus wohl nur vom VM und Dir bewohnt wird, sind Heizungs- und Betriebskostenverordnungen nur bedingt - wenn überhaupt - anzuwenden. Um einen gerechteren Ausgleich der Kosten herbeizuführen, müsstest Du das alles mit Deinem VM ausdiskutieren. -
Wie sieht das rechtlich aus ???
Es gibt diesbzgl. kein Gewohnheitsrecht. -
Wanto:
"Wenn eine Kleinstreparaturklausel im Mietvertrag angegeben wäre, hätte der Vermieter in den zwei Monaten schon bescheid geben können, dass es nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt."
- Quatsch! Der Vertrags- und Ansprechpartner des Mieters ist nun mal der Vermieter. Der Mieter hat mit befindlichkeiten des VM nichts zu tun ."Die Personen im Büro können nicht handeln, da keine Freigabe für die Reperatur vom Hausbesitzer besteht."
- Lächerlich."Kommt es beim Einschreiben drauf an welche Person dieses annimt, oder ist es egal wer für den Empfang quittiert?"
- Wichtig ist, dass der M ein Einwurfeinschreiben an den VM unterseiner im *MV angegebenen Anschrift schickt - mit zeitnaher Fristsetzung und Verweis auf § 535 BGB. -
Von unserer 70 qm 3-RW sind nur gut 34qm (Küche und Wohnzimmer) fertig und können eingerichtet werden.
Was kann ich machen und wie sollten wir vorgehen?
Wie Ihr vorgehen sollt? Rechtsberatung gibts hier nicht.
Ich würde per Einwurfeinschreiben den Ist-Zustand schildern und auffordern, den vertragsgemässen Zustand der Mietsache zeitnah herzustellen, um zu vermeiden, dass ich weiterhin nur 34/70 des Mietzinses zahle. Auch auf § 535 BGB verweisen. -
Ebenfalls ohne Gruss:
"plötzlich kam eine elektrofirma zum überprüfen der sprechanlage; nach etlichen wochen gibt der vermieter die rechnung dieser firma, die an den vermieter gerichtet ist; an mich weiter und ich soll das beim vermieter begleichen"
- Kannste (sogar) ignorieren - zumindest würde ich ihn fragen, was diese Schnapsidee soll."die sprechanlage geht übrigens immer noch nicht"
- Ich würde den VM schriftlich auffordern, die Mängel zeitnah dauerhaft zu beheben, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen. -
"Hey, ich habe vor 6 Monaten einen Mitbewohner ohne schriftlichen Mietvertrag aufgenommen."
- Also habt Ihr einen mündl. MV."Nun hat er mir vor drei Wochen gesagt dass er so schnell wie möglich auszieht. Er will sich nicht an die vereinbarten drei Monate halten, möchte jetzt noch die halbe Monatsmiete zurück samt der Kaution."
- Selten so gelacht. Zuerst müsste er schriftlich kündigen, kürzeste Frist wäre zum 28.02.2016. - Ausziehen kann er übrigens zu jeder Zeit, mietzahlen jedoch muss er weiterhin."ab wann hat er recht auf seine Kaution?"
Spätestens nach sechs Nonaten nach Rückgabe der Mietsache, also bspw. zum 31.08.2016. -
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In der Wohnung waren damals (verwohnte, alte) Tapeten drin, bei Einzug wurde neu renoviert, also 2 x in der Mietzeit Tapeten angebracht, bei Einzug und einmal vor 15 Jahren.
Beweislage...? -
cool, kannte die Seiten noch nicht, scheint relativ unkompliziert zu sein, thank you very much!
You're welcome!;) -
Hatte die Mieterin damals die Mietsache mit oder ohne Tapeten übernommen?
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Wenn gute Worte und schriftliche nachweisliche Aufforderung nicht helfen:
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=6597491-1436111742168&Command=start&bld=NRW&home=http://www.justiz.nrw.de -
Hallo Weizenkeim;
meine Meinun g:
"verschmutzte Fenster (obwohl diese gesäubert wurden)"
- Dann streitet Euch man darüber..."Tapete soll entfernt werden und neu tapeziert werden(Katzenkratzspuren)"
- Letztere sollten beseitigt werden."verschmutzte Steckdosen,"
- Reinigen."Schlüssel an den Zimmern fehlen (es ist nichts von Schlüsseln bekannt)."
- Beweislage?"Ein Türrahmen ist zerkratzt ( Nicht von der Katze) und soll erneuert werden."
- Beschädigungen sind zu beseitigen."Dübellöcher sollen alle verspachtelt werden,"
- Richtig."das Laminat wäre unfachmännisch verlegt"
- Wenn das der damalige Mieter eingebracht hatte, solltet Ihr es entfernen.
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