Beiträge von Berny
-
-
-
das klingt echt blöd! Ich weiß nicht warum du solch einen Unsinn schreibst, wenn du keine Ahnung hast.
Tja, das wüsste ich auch gerne...:p -
Hallo David,
ich denke nicht, dass es hier persönliche Empfehlungen bzw. Schleichwerbung geben dürfte.
Grundsätzlich kann ich nur eine Anwaltssozietät empfehlen, also, wo es mehrere RAe mit diversen Tätigkeitsschwerpunkten gibt. -
-
Mir persönlich passt da irgendwas nicht, was meint ihr könnt man da ändern bzw. Anders formulieren ????
Ebenfalls ohne Gruss: Was passt Dir nicht? -
Auch ich kann Dich nur an Deine Mediatorin verweisen.
-
na hoffentlich was vorteilhaftes für dich aber nachdem was du da berichtest, wenn das alles stimmt, dann kann sogar der Pansel vom Mieterverein............... obwohl????????, etwas für dich tun!
Sicherlich wird er uns über das Gesprächsergebnis informieren... -
Calysettra,
im Gegenteil zu meiner Vorposter Meinung könnt Ihr doch ein prima Fass aufmachen mit Gutachten, Gegengutachten, Rechtsanwälten (welche sich kaputt lachen werden) und Gerichtskosten.
Mindestens vierstelliges Erspartes habt Ihr ja wohl... -
Hallo Jakki Harrison,
"Wir haben in der Wohnung keine Internet, kein Empfang und keinen Festnetzanschluss."
- Ist Euch das mietvertraglich zugesichert?"Ein Großteil der Heizung funktioniert nicht ..."
- Da würde ich die Mängel genau beschreiben, auch, seit wann sie dem VM bekannt sind, und den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, diese zeitnah zu beseitigen, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen."Die Elektronik in der Wohnung lässt zu wünschen übrig, wir haben offene Kabel rum hängen, auf denen Strom fließt."
- Bereits in diesem Zustand so angemietet...?"Seit mehreren Tagen hängen wir einen Faden zwischen den Türrahmen und Tür, weil ..."
- Kinderkram - tausche doch einfach den Schliesszylinder aus. Bei Mietende Rückbau."Wir haben den Vermietern am 18.11.2015 eine außerordentliche Kündigung gegeben, vorauf hin sie uns eine Bestätigung über den Eingang der Kündigung schickten, und eine Erinnerung auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten verwiesen."
- Die VMn hat recht."Danach kam nur noch Kontakt über SMS zustande."
- Rechtlich unrelevant."Zählt der Faden in der Tür (+ Bilder) als Beweis dafür, das die Vermieter in der Wohnung waren?"
- Nein."Können wir die außerordentliche Kündigung rechtlich durchsetzen?"
- Nein."Zählt das verweisen auf die Heizung mündlich als rechtliche Abmahnung?"
- Dreimal NEIN, sagte Bohlen. -
Auch ich finde an den Mietverträgen nichts auszusetzen. Dass Ihr physisch nicht näher bezeichnete Zimmer angemietet habt, ist allein Eurer Ungeschicklichkeit zu verdanken.
-
-
Die beiden wohnen seit knapp 5 Jahren in dem Häuschen. Der Vermieter gibt als Grund Eigenbedarf an und Verzug der Mietzahlung. Der "Verzug" wurde allerdings mündlich (Fehler meiner Eltern, hätte schriftlich sein müssen!!!) vereinbart. Seit diesem Jahr durften sie die Miete im Folgemonat zahlen.
Wir haben an das Amtsgericht ein Schreiben gesendet mit dem Betreff "Klageerwiderung" und dieses per Einschreiben gesendet.
Gerne kannste mal den Text anonymisiert hier einstellen. -
Hallo Ally1016,
ich würde der Vermieterin per Einwurfeinschreiben die Mängel einzeln auflisten, auch, seit wann sie existieren, und die VMn auffordern, diese zeitnah nachhaltig zu beseitigen, um weitere Schäden an der Bausubstanz und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen. -
So, nun kannst du dir mal ausrechnen, wie viel 3% deiner Miete ausmachen und überlegen ob du das Verhältnis zu deinem Vermieter wegen ein paar Luschen wirklich aufs Spiel setzen möchtest.
... um dann bei der nächsten Mieterhöhung in der ersten Reihe zu stehen...:o -
Halo MelSi1980,
meinem Vorposter schliesse ich mich an. Auch ich warte auf Deine Antworten. -
Danke für die Antwort! Das mit den Platten austauschen ist ein guter Tipp, haben Sie da zufällig einen guten Link?
Hallo Sunny,
es mag blöd klingen, aber Herdplatten wirst Du wohl nur noch beim Altmetallhändler bekommen. Ich empfehle Dir, dass Du Dich mit dem VM über eine Ausgleichszahlung einigst. -
Hallo MelS,
der Teufel liegt im Detail: Es fehlen Datum und Unterschriften, um als gültige Individualvereinbarung anerkannt zu werden.
Ist das Beiblatt jedoch physikalisch fest mit dem MV verbunden, sehe ich es als Teil des MV und damit gültig. -
Hallo cccjjj14,
"Ich möchte gerne meine wohnung an einen nachmieter übergeben."
- Geht nicht. Du hast die Mietsache Deinem Vermieter(=Hausverwalter?) zurückzugeben."Die hausverwaltung sagte mir ich soll mich an die zuständige maklerin wenden."
- Mit der hast Du nichts zu tun. Falls die HV auch Dein VM ist, lass' Dich nicht abwimmeln!"Die maklerin sagte mir dann ich bzw. der nachmieter müsse provision bezahlen für die bearbeitung des neuen mietvertrages."
- Haha. Da die Maklerin nicht Deine Auftragnehmerin bzw. Vertragspartnerin ist, schuldest Du ihr auch nichts."Laut dem neuen gesetz muss doch nur derjenige bezahlen der den makler beauftragt oder? Das wäre doch dann die hausverwaltung und nicht ich?!"
- Du sagst es. -
xzy123:
"Aber: was hätten wir machen können?"
- Euch an das BGB halten."Es war unmöglich, eine Antwort vom Mietermieter wegen Übergabe zu bekommen."
- Habt Ihr eine vertagliche Vereinbarung mit dem Mietermieter darüber, dass er zu antworten hat?"Also weil er sich entscheidet nicht zu reagiert, darf man nicht ausziehen?"
- Ausziehen darf man immer, lediglich die volle Miete ist bis zur rechtmässigen Beendigung des Mietverhältnisses zu zahlen."Selbst wenn man alles richtig macht?"
- Man hat garnichts richtig gemacht...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!