Beiträge von Berny

    Hallo Wasserschaden2017,

    Ich würde die Schäden/Beanstandungen per Einwurfeinschreiben tabellarisch dem VM mitteilen und ihn auffordern, sie zeitnah zu beheben, um Mietminderungen und evtl. weitere Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen.
    Halte uns bitte weiterhin informiert.
    Hast Du bisherige Feststellungen schriftlich?
    Eine Hausratversicherung deckt keine Drainageschäden ab, sondern nur Leitungswasserschäden. Hierfür wäre eher die persönliche Haftpflicht des VM zuständig.

    in meinem aktuellen Mietvertrag, den ich wegen Umzug in eine andere Wohnung bereits ordentlich zum 01.09. gekündigt habe, habe ich eine Klausel entdeckt, die der Vermieter mir damals verpasst hat: "Probejahr: Innerhalb des ersten Jahres gilt der Mietvertrag als nichtig, wenn eine Miete nicht bezahlt wird."
    Der Mietvertrag wurde zum 12.07.2016 unterschrieben, Mietbeginn war 01.09.2016.
    Könnte ich durch Verweigerung der Mietzahlung für Juli den Vertrag nichtig machen?
    Danke für Euren Rat!


    Einen Rat wirst Du hier nicht bekommen, bestenfalls Meinungen. Meine Meinung ist, dass Du Dich auf dem Holzweg befindest.

    Ich habe gegenüber dem Vermieter einen Auskunftsanspruch ob meine Frau Mieter ist oder nicht.


    Das und Mieterakteneinsicht sind ja wohl zweierlei...:rolleyes:

    Ist der Vermieter für die Entrümpelung des Kellers zuständig, wenn er mir diesen mündlich zugesagt hat und dieser eindeutig so markiert ist, dass er zu dieser Wohnung hier gehört, obwohl im Mietvertrag kein Kellerraum erwähnt ist?


    Hallo Luna,

    ist er nicht, da Dir dieser Kellerraum im Ist-Zustand übergeben wurde.
    Wenn es der VM schon nicht "geschafft" hat, ihn vor der Übergabe ("schäm") leerzuräumen, dann hättest Du das ihm das sogleich erörtern sollen. (ich hatte neulich mal vierundfünfzig Müllsäcke von einem Ex-Mieter entfernen müssen...:eek:)
    Ich würde mal im Sicherungskasten nachschauen, ob die Stromleitung zum Kellerraum dort abschaltbar ist.

    Hallo saschaha,

    vergiss' Whatsapp oder sonstige Belanglosigkeiten. Was zählt, sind Briefe, sinnvollerweise per Einwufeinschreiben.

    - Falls Du nun schon woanders einen neuen MV hast, hat das mit dem bisherigen überhaupt nichts zu tun.

    - Auch von Dir vorgeschlagene Nachmietinteressenten sind nicht relevant; der Vermieter kann jeden(!) ohne Angabe von Gründen ablehnen.

    - Erst dann, wenn das Gesundheitsamt/der Amtsarzt eine Wohnung für unbewohnbar erklärt, kannst Du sofort ohne weitere Mietezahlung ausziehen.

    - Wann hattest Du (nachweislich!) zu wann gekündigt?

    - Wie war der Zustand der Mietsache bei Mietbeginn, gibt es ein Übernahmeprotokoll?

    - Wie war der Zustand der Mietsache bei Mietende, gibt es ein Übernahmeprotokoll?

    - Welche Beranstandungen hat der VM jetzt noch "nachgereicht"?

    Wenn sich der VM ganz privat eine Akte über den Mieter anlegt ist er nicht verpflichtet diese dem Mieter zur Einsicht zu geben/zeigen.


    Er braucht noch nicht mal zu erklären, dass bzw. ob er überhaupt eine Akte hat.

    Das Wohnhaus gehört wohl jemanden in England, ich habe hier eine Vollmacht damals von der Hausverwaltung bekommen, das die berechtigt sind die Wohnung zu verwalten.


    Ich denke nicht, dass eine HV berechtigt ist, zugunsten sich selbst eine Vollmacht auszustellen.

    Hallo und guten Tag an alle,
    bin neu hier und meine Frage wäre:
    Habe ich das Recht in meine Mieterakte zu sehen ?
    Liebe Grüße


    Gute Frage, Manuel... Ich würde sagen: Nein, denn darin könnten ja auch interne Notizen sein.

    Hallo Bene,

    "Es wird die komplette Verwaltungsabrechnung von bautec/techem durchgeführt, also Heizung (inkl. Warmwasser), (Kalt-)Wasser sowie den anderen nach BKV umlagefähigen Nebenkosten. Diese Abrechnung erhält dann mein Vermieter, welcher noch zusätzlich mir die Grundsteuer umlegt und das alles an mich weiterleitet."
    - Müsste soweit i.O. sein.

    "Die Abrechnung startet wie folgt:..."
    - Gesamtwasserverbrauch für wv. Personen? Durchschnittlicher Prokopferbrauch ist z.Zt. 35-40m³/Jahr.

    "Rechne ich selbst die Differenz beim Wasserverbrauch aus, komme ich auf einen leicht niedrigeren Wert."
    - Kann vorkommen, wenn das Haus mehrere WasserZwZähler hat.

    "Bei der Heizung sind es größere Differenzen, da kann es aber auch daran liegen, dass die Werte der Wärmezähler wie erwähnt nach Heizkörpergröße umgerechnet werden."
    - Ich kenne nicht die Art der Installation. Jedenfalls ist die Heizkostenberechnungsverordnung zwingend zu beachten.

    "Meine digitalen Wärmezähler ..."
    - Meinste Heizkostenverteiler (HKV) oder Wärmemengenzähler (WMZ)?

    "... speichern den Stand zum Abrechnungszeitraum (Digitale Anzeige aktueller Wert bzw. Vorjahresewert). Hier ist es also kein Problem mit der verspäteten Ablesung beim Jahreswechsel."
    - So sollte es auch sein.

    "Beim Wasser sieht das anders aus. Allerdings wurden meine Zähler vor dem 15.01.2017 abgelesen, d.h. dürfte dieser Wert übernommen werden oder muss dieser prozentual reduziert werden, um auf den 31.12. zu kommen?"
    - Halte ich für i.O. bzw. unerheblich, da zum Jahreswechsel all die Provider oft überlastet sind. Falls dieser Abrechnungszeitraum etwas länger sein sollte, wird der kommende wohl eben entsprechend kürzer.

    "Die Heizgradtagetabelle dient meines Wissens der Frage der Umlage wenn unterjährig eingezogen wird."
    - So isses sehr oft.

    Hallo bene100,

    "ich habe eine Wohnung gemietet, bei der die Abrechnung von einer Ablesefirma durchgeführt wird."
    - Welche Posten werden abgerechnet?

    "In der Abrechnung werden mein Anteil an Heizfläche, Wasserverbrauch, Verbrauch Heizung und Verbrauch Warmwasser aufgelistet (z.B. Ihr Verbrauch: 50 m³)."
    - Halte ich für korrekt.

    "Allerdings stehen dort nicht die einzelnen Zählerstände, so dass die Differenz (50 m³) nachvollzogen werden kann, sondern nur die Gesamtdifferenz für alle Zähler."
    - Äh, aber wohl für jeden Zähler (einzeln)?

    "Auch bei der Heizung werden nur die Gesamt-Verbrauchseinheiten angegeben. Es ist nicht ersichtlich, welcher Heizkörper mit welchem Faktor umgelegt wurde (aufgrund der Größe ist ja eine Einheit unterschiedlich wert)."
    - Halte ich grundsäätzlich ebenfalls für korrekt, jedoch wird dem Vermieter sicherlich eine aufgeschlüsselte Abrechnung für jede Mieteinheit vorliegen, was m.W. üblich ist.

    "Da ich meine Zähler selbst abgelesen habe und auf andere Werte komme, würde ich die Stände gerne in der Abrechnung nachvollziehen. Laut Vermieter hat die Abrechnung noch nie die Zählerstände enthalten. Allerdings kann ich ohne diese die Abrechnung nicht nachvollziehen."
    - Welcher Abrechner ist das denn?

    "Habe ich als Mieter ein Recht darauf, die einzelnen Stände in der Abrechnung zu sehen?"
    - Ja.

    "Wenn die Zählerstände Ende Januar abgelesen werden, muss das dann prozentual auf den Abrechnungszeitraum heruntergerechnet werden (Stichtag 31.12.)?"
    - Ja, dafür gibt es die Heizgradtagetabelle (google mal). Abrechnungszeiträume können m.W. um +/- 14 Tage abweichen.

    Noch habe ich außer cholerischem Geschrei von ihm nichts gehört.
    Er will mich aber abmahnen, dass ist der letzte Stand.


    Solche Leute kenne ich; macht fast Spass, sie in ihre Schranken zu verweisen (hatte neulich mit einer F(l)achanwältin(!) für Mietrecht zu tun...:o).
    Halte uns bitte weiterhin informiert.

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