Untermieter im Zahlungsverzug

  • Hallo liebes Forum,
    ich habe mich hier angemeldet, in der Hoffnung ein paar antworten auf meine Fragen zu kriegen.
    Ich bin mit 2 Freunden vor einem Jahr (März 2016) in eine WG gezogen.
    Ich bin mit meinem Vater (Bürge) zusammen der Hauptmieter und habe meine 2 Freunde J. und M. als Untermieter.
    J. zahlt immer pünktlich und da gibt es keine Probleme. Das Problem ist Untermieter M. .
    M. hat seit 8 Monaten keine Miete mehr gezahlt und mich immer vertröstet das es am Amt liegt, das er nicht zahlen kann. Gleichzeitig hat er mir jedesmal aufs neue versichert das er Anträge gestellt hat, ein Darlehen beantragt hat usw.
    Da ich sehr gutmütig bin und er auch ein guter Freund ist habe ich ihm das natürlich geglaubt und ihm auch nicht wirklich druck gemacht. Ich sehe ein das es nicht gut überlegt von mir war und er mir jetzt 2.000€ Schuldet.
    Ich habe ihn nie schriftlich abgemahnt und habe deshalb jetzt Angst das ich dadurch keinen Anspruch auf das Geld habe. Deshalb meine Fragen:
    Muss ich meinen Untermieter SOFORT abmahnen wenn er im Verzug ist? Habe ich den Anspruch auf die Schulden jetzt vertan weil ich ihn nicht abgemahnt habe?

    Ich bedanke mich schon einmal fürs lesen meiner Geschichte, und nehme jede Hilfe dankend an! <3

  • Mietzahlungen müssen nicht angemahnt werden. Sobald ein Betrag in Höhe von 2 Monatsmieten offen ist kannst Du deinem Mieter fristlos kündigen.

    Deinen Anspruch auf die Zahlungen kannst Du 3 Jahre lang geltend machen.

    Hat der Mieter Kaution gezahlt?

  • Hallo Bretterbrecher,
    hast Du mit Deinen beiden Freunden J. und M. insgesamt einen Mietvertrag?
    (Gutheit ist übrigens Dummheit, das mal so btw.)

  • Hallo Bretterbrecher,

    nein, du musst einen Mieter wegen Zahlungsverzugs nicht sofort abmahnen. Nach 8 Monaten bietet es sich aber an, Deinem Mieter schriftlich und nachweisbar klarzumachen, dass Du keinesfalls gewillt bist, auf die Miete zu verzichten. Es gibt naemlich neben der Verjaehrung (3 Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist) auch noch die Verwirkung.

    Wenn Du ueber laengere Zeit keine Miete forderst und Dein Mieter vor Gericht glaubhaft vorbringen kann, dass er nicht mehr damit rechnen musste, dass Du die Miete tatsaechlich verlangst, kann eine Forderung auch verwirkt sein.

    Davon abgesehen solltest Du Deinem Freund klar machen, dass jetzt Schluss mit lustig ist. Lass Dir nicht einreden, dass Du am Zerbrechen einer Freundschaft schuldig bist, weil Du das Geld forderst. Dein Kumpel hat Dir die Freundschaft durch Bruch seiner Versprechungen und Verpflichtungen schon lange aufgekuendigt.

    cu
    Guenni

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