Beiträge von Berny

    Das Problem ist, dass er am längeren Hebel sitzt und eigenmächtig, ohne weitere Absprache und ohne schriftliche Verrechnung oder ähnlichem, die 100€ abgezogen und mir somit zu wenig Geld überwiesen hat. Ich weiß gar nicht, welchen nächsten Schritt ich gehen soll.


    Zu einem Fachanwalt.

    Hi Marcel,

    "Auf der Abrechnung steht "Antennenanlage", das ist einfach die Anlage die Fernsehen über Satellit ermöglicht."
    - Dies verursacht keine regelmässig jährlich wiederkehrenden Kosten, bestenfalls Stromverbrauch eines hier evtl. angeschlossenen Antennenverstärkers.

    "Der Vermieter sucht sich dann einfach die teuersten Anbieter bei Gas und Wasser raus und der Mieter muss dafür aufkommen? Da muss doch ein Haken sein?"
    - Ja, und das ist das Gebot der Wirtschaftlichkeit, er muss jedenfalls nicht den billigsten Anbieter wählen.

    "Unter nebenkostenabrechnung.com wird eine "Prüfung der Abrechnung" angeboten..."
    - Kenne ich persönlich nicht.

    Nee das sich das nicht von alleine verlegt ist mir klar. Mir ist nur nicht klar, ob die Verlegekostem zu 100% durch und zu zahlen sind, oder man hier auch nur einen bestimmten Anteil trägt.

    Das Laminat ist ein sehr billiges Laminat und damals nur 5€ pro qm gekostet.


    Dann würde ich dem VM die 17,5% aller Kosten anbieten.

    Hallo Marcel,

    ich nehme jetzt nur mal Stellung zu Deinem Startposting, ohne die anderen Meinungen gelesen zu haben:

    "aktuell wohne ich (seit 1. Februar, 2013) in einer 45 m² - 2 Zimmer Wohnung und zahle hier 220 EUR Kaltmiete und 140 EUR Nebenkosten-Pauschale."
    - Pauschale oder à Konto-Vorauszahlung?

    "Die Wohnung wurde renoviert (Boden und Wände) es gibt jedoch kein warmes Wasser (nur per Durchlauferhitzer oder Untertischgerät). Geheizt wird mit Gas. Das Gebäude ist geschätzt aus den 70er Jahren."
    - Ist nicht aussegewöhnlich und nicht zu beanstanden.

    "Jetzt soll ich aber 360,56 EUR nachzahlen wobei ich im Jahr davor (Jahr 2013) nur knappe 71,00 EUR nachzahlen musste. Mein Verbrauch hat sich jedoch nur geringfügig verändert, wenn nicht sogar vermindert."
    - Wenn Du beide Abrechnungen mieinander vergleichst, müsste doch feststellbar sein, wo der Pfeffer im Hasen liegt. Nachzahlungen/Erstattungen ergeben sollten eigentlich gering sein, wenn die mtl. VZ angemessen ist.

    "Der Vermieter verargumentiert die hohe Nachzahlung mit dem Anbau einer neuen Antenne und die Gas sowie Wasserpreise sind gestiegen."
    - Auch die Antennenpreise...? *scherzlassnach*
    Ein Antennenumbau fürfte keine umlegbaren Betriebskosten verursachen.

    "Der Vermieter veranschlagt für einen Verbrauch von 56,1 m³ Wasserkosten in Höhe von 437,91 EUR (3,72 EUR pro m³ Wasser, 3,25 m³ pro m³ Abwasser)
    Der Gaspreis ist im Vergleich zum Jahr davor von 0,064 EUR / pro Einheit auf 0,085 EUR / pro Einheit gestiegen, was eine Differenz von knappen 23% ausmacht."
    - Nicht der VM, sondern das EVU - lass' Dir die Originalabrechnungen zeigen.

    "Darf der Vermieter mir so einen utopischen Gaspreis / pro Einheit in Rechnung stellen wobei der Gaspreis stetig geblieben wenn nicht sogar gesunken ist?"
    - Er darf den Mietern NUR die Kosten in Rechnung stellen, die er selbst bezahlt hat. Er ist kein Zwischenhändler.

    "Die Antenne ist im Vergleich zum Jahr davor von 80 EUR auf 120 EUR angestiegen, das macht für mich eine Differenz von 40 EUR und nicht 360 EUR."
    - Das verstehe ich nicht. Meinst Du mit "Antenne" die Kosten für einen Breitbandkabelanschluss?

    "Ich habe auf diversen Internetseiten gelesen, das ein Preis von mehr als 2,19 EUR pro m² an Nebenkosten genauer geprüft werden sollte, ist hier was dran? Stellt der Vermieter mir viel zu hohe Nebenkosten in Rechnung?"
    - Nochmal: Der VM darf nur die Kosten - sofern vereinbart - an die M weiterreichen, die er selbst hatte.

    "Macht es Sinn die Abrechnung einem Anwalt zur Prüfung zu geben?"
    - Das ist Dir überlassen. Wenn, dann sollte es jedenfalls ein Fachanwalt sein.

    Jede Leitung besitzt einen separaten Absperrhahn. Ansonsten wird die Kaltwasserleitung kaum direkt mit der Heizungsanlage verbunden sein. Wenn dem so wäre, würde auch aus dem Kaltwasserhahn warmes Wasser kommen.


    ... und das Heizungswasser ist ein geschlossener Kreislauf, welcher jedoch einen Anschluss zur Wasserversorgung hat, damit nachgefüllt werden kann.

    lilblackie,
    ich würde tabellarisch auflisten: Wer hat was wann gemacht, wie wirkte es ich aus, wer ist Zeuge? Dies dem Mieter per Einwurfeinschreiben oder mit Zeugen übergeben und bei Fortsetzung dieses vertragswidrigen Verhaltens die Kündigung nach § 573a BGB androhen. KEINE Romane, sondern Substanz zählt!

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