derh:
"Mir wurde vom Mieterschutzbund nun noch folgendes mitgeteilt:
wir können frühzeitig kündigen, da aufgrund der Wohnungsgröße und des Nachwuchses ein Härtefall vorliegt"
- Da wäre ich gaanz vorsichtig. Nachwuchs wird i.d.R. neun Monate vorher "geplant".
"die Miete kann für unseren Nachmieter nicht ohne weiteres erhöht werden"
- Sie wird für den NM auch nicht erhöht, sondern im neuen Mietvertrag (neu) festgesetzt.
"der Vermieter kann den Nachmieter nicht ohne weiteres ablehnen"
- Doch, m.W. kann er das und sogar ohne Begründung.
"eine beliebige Erhöhung der Miete kann nur bei Neuvermietung, nicht aber bei der Übergabe an einen Nachmieter erfolgen"
- Es gibt keine Übergabe an einen Nachmieter, sondern an einene Neumieter.
"... es gilt ja auch "Eigentum verpflichtet""
- Das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten.
"der Mieter hat ja auch Rechte."
- Richtig, alle haben Rechte und Pflichten.
"Ansonsten könnte der Vermieter eine Nachmietersuche faktisch unterbinden, indem er Mondpreise verlangt (z.B. 10000 € / m²)."
- Falsch... hast noch eine Null vergessen.
"Mein Problem ist, dass wir nach jetzigem Stand die Einbauküche und den Boden entfernen müssen, wodurch uns recht hohe Kosten entstehen. Das möchte ich natürlich verhindern. Beim Einzug hieß es auch noch, dass der Vermieter bereit wäre dies zu übernhemen (haben wir leider nicht schriftlich)."
- Du sagst es...