Beiträge von Berny

    Du hast den Begriff Forum falsch verstanden. Hier sind keine Anwälte aus Berlin oder sonstwo. Hier schreiben Laien zum Thema Mietrecht und geben Tipps und Ratschläge.
    Und mein Ratschlag an dich lautet: Mache schnellstens einen Termin bei einem Fachanwalt für Mietrecht, der wird deinem Exvermieter schon klar machen, dass solch eine Selbstbedienung an der Kaution schon einem Diebstahl gleichkommt.


    Schliesse mich an. Gut wäre es, wenn unser Fragesteller auch noch eigene Bilder hätte und/oder den Zustand der Mietsache bei Mietbeginn beweisen könnte.

    bei der Rückgabe steht nur, dass die Räume in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden müssen.


    Gemeit ist hiermit "vertragsgemässer" Zustand, und das hiesse dann besenrein und ohne Beschädigungen.

    Hallo hansimpech,

    "nun hatt er mich auch vor ein paar Tage informiert,bzw uns alle das er 2-3 Inresenten zum kauf hatt,das auch warscheinlich was wird und der verkauf über die Bühne geht
    der vermieter meinte es bleibt alles so wie es ist,,,,(ich glauub ihm das aber nicht wirklich so) da mann auch viele gerüchte hört:("
    - Kauf bricht nicht Miete, d.h.: Nach dem Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) ändert sich Euer VM und auch seine IBAN. Sonst nichts, denn der VM übernimmt den MV nahtlos.

    "absolut zum kotzen find ich ja noch,ich muss die kaüfer ach noch in die Wohnung lassen ,,,wenn sie sich die Räumlichkeiten ansehen wollen,das teilte er mir schon mit"
    - Ist richtig, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache. Tipp: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…ufinteressenten

    Hier gibt es nur Meinungen und keine Rechtsberatung. Den Weg müssen Sie endweder selbst finden oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.


    Ein RA mit Tätigkeitsschwerpunkt Miet- und Immobilienrecht sollte es gerne sein.

    derh:

    "Mir wurde vom Mieterschutzbund nun noch folgendes mitgeteilt:
    wir können frühzeitig kündigen, da aufgrund der Wohnungsgröße und des Nachwuchses ein Härtefall vorliegt"
    - Da wäre ich gaanz vorsichtig. Nachwuchs wird i.d.R. neun Monate vorher "geplant".

    "die Miete kann für unseren Nachmieter nicht ohne weiteres erhöht werden"
    - Sie wird für den NM auch nicht erhöht, sondern im neuen Mietvertrag (neu) festgesetzt.

    "der Vermieter kann den Nachmieter nicht ohne weiteres ablehnen"
    - Doch, m.W. kann er das und sogar ohne Begründung.

    "eine beliebige Erhöhung der Miete kann nur bei Neuvermietung, nicht aber bei der Übergabe an einen Nachmieter erfolgen"
    - Es gibt keine Übergabe an einen Nachmieter, sondern an einene Neumieter.

    "... es gilt ja auch "Eigentum verpflichtet""
    - Das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten.

    "der Mieter hat ja auch Rechte."
    - Richtig, alle haben Rechte und Pflichten.

    "Ansonsten könnte der Vermieter eine Nachmietersuche faktisch unterbinden, indem er Mondpreise verlangt (z.B. 10000 € / m²)."
    - Falsch... hast noch eine Null vergessen.

    "Mein Problem ist, dass wir nach jetzigem Stand die Einbauküche und den Boden entfernen müssen, wodurch uns recht hohe Kosten entstehen. Das möchte ich natürlich verhindern. Beim Einzug hieß es auch noch, dass der Vermieter bereit wäre dies zu übernhemen (haben wir leider nicht schriftlich)."
    - Du sagst es...

    Hallo Alex Schwarzwaldkirsche,

    "verschiedene Pastelltöne auf Putz gestrichen."
    - Du hast die Mietsache besenrein, ohne Beschädigungen und in Farben wie gehabt bzw. am besten weiss, zurückzugeben.

    "1. Bei Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt im sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben.
    3. Hat der Mieter am Gebäude bauliche Veränderungen oder eine Umgestaltung des Gartens vorgenommen und verlangt der Vermieter nicht die Wiederherstellung des früheren Zustandes, so hat der Mieter keinen Entschädigungsanspruch."
    - OK.

    "Die Wohnung ist in Schuss nur ist der Vermieter wie ein Bundeswehrausbilder. Bei den Vormietern ging er schon mit dem Finger oben über die Terassentür. Deshalb steht jetzt im Übernahmeprotokoll auch: "Sämtliche Fenster vom Vormieter nicht gereinigt." - muss ich die Wohnung dann pingelig sauber machen, wenn ich selbst keine saubere Wohnung erhalten habe laut Protokoll?"
    - Verbeserungen kann der VM nicht verlangen.

    "Das Wohnzimmer ist teilweise ziegelrot."
    - Gilt als Beschädigung.

    "Muss ich das streichen? Bin ich verpflichtet Tapeten wieder zu entfernen? (Mustertapete, eine Wand bzw in einem Zimmer Mustertapete ringsum halbhoch. Auf dem Übergang zur gestrichenen Wand habe ich eine Stuckleiste geklebt."
    - Ich empfehle Dir, mit dem VM eine Vorabnahme zu machen.

    Hallo,
    ich würde eine Mietminderung durchführen in einem Prozentsatz, evtl. kann Google weiterhelfen. "Mahngebühren" gehen schon mal garnicht. Evtl. Mietmindereinnahmen wird mglw. die Gebäudeversicherung dem VM ersetzen.

    Svitanok:

    "Das kann so nicht richtig sein. Es hat sehr wohl Einfluß auf den Mietvertrag. Der Mietvertrag ändert sich automatisch."
    - Da liegst Du falsch.
    Die von Dir zitierten §§ 1568a ff bgb betreffen nicht das Mietverhältnis zw. VM und M.
    Nach wie vor sind beide, A+B, ggü. dem VM Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten.

    das ist schon ein Unterschied wenn ich im Jahr 120 und du 30 an Grundsteuer zahle.


    Wie bereits geschrieben, sind die Hebesätze der Gemeinden (sogar sehr) unterschiedlich. Erst heute Mittag war im FS ein Bericht, dass die Gemeinde Bergneustadt einen der höchsten Sätze in der Republik hat ... und viele Bewohner gerne wegziehen würden.
    Tipp: Lass' Dir vom VM den Grundbesitzabgabenbescheid zeigen und seine Berechnungsweise erklären. - und die Postings hier genau nachlesen und verstehen, denn ich habe den Eindruck, dass Du noch nicht richtig verstanden hast. bspw. gibst Du im Startposting etwas von Monats beiträgen an, interessant sind jedoch Jahresbeiträge - schon bemerkt...?

    Ähem..., die Frage betraf die Gebäudeversicherung. Die ist abhängig von div. Faktoren.
    Bei meiner Immobilie beträgt die Gebäude-+Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei einer ~40m² Wohnung jährlich ~112€, und die Grundsteuer ~30€.
    Der VM ist zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet, was jedoch nicht heisst, dass er die billigsten Versicherungen zu nehmen hat.

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