Beiträge von Berny
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Hallo jbou,
weshalb hatte der Teufel seine Grossmutter erschossen? Sie hatte keine Ausrede.
Also, kurz: Evtl. Nachzahlungsforderungen des VM sind seit dem 01.01.2016 verfristet.PS: Nach dem 17.12. hatte der VM doch noch ausreichend Zeit - schön für Dich.;)
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Ich schliesse mich meinem Vorschreiber an. Die Fakten scheinen ja offensichtlich zu sein. Weder dem Anwalt noch dem Mandanten würde ich antworten, sondern bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Verdacht des Betrugs nach § 263 StGB erstatten.
Manche "Rechts"anwälte scheinen sich wohl für nichts zu schade zu sein. -
Danke, für diese klare Antwort.
Schön, dass noch andere diesen Fall für lächerlich halten.
Joo, ich auch. -
Ja, so etwas hatte ich auch schon irgendwo gelesen, und auch, dass man als Mieter berechtigt ist, auch ein selbsterrechnetes Guthaben zu verrechnen. Die Posten, um die es geht, sind ja eindeutig nicht umlegbar. Er will wahrscheinlich nur bezwecken, dass ich es nicht abziehe und meint, mich einschüchtern zu wollen. Ganz normal ist eine solche Reaktion allerdings nicht.
Bitte halte uns weiterhin informiert. -
Von der (Gesamt-)Mietzahlung, nicht NK-VZ.
Die NK-VZ kannst Du auch selbst neu berechnen und festsetzen: Den bereinigten Jahresbetrag/12 ergibt die neue mtl. VZ. Dies würde ich dem VM schriftlich mitteilen, Wirkung ab nächster Mietzahlung. Ebenso, dass ich das bereinigte NK-Guthaben von der nächsten Mietzahlung abziehen werde. Auf sein Schreiben garnicht eingehen. -
"Hiermit untersage ich Ihnen, irgendwelche Verrechnungen mit den Nebenkostenvorauszahlungen vorzunehmen. Dies ist nicht zulässig.
Aufgrund welcher Rechtsvorschrift, würde ich rückfragen. -
Hallo tocheos,
für (genau!) welchen Zeitraum hast Du wann die Abrechnung bekommen? -
Mandarine,
ist ja schön, das zu lesen. Dann können wir ja ebenfalls beruhigt schlafen...;) Danke für das Feedback. -
Du weißt aber schon, dass der Heizkörper in dem Raum, in dem sich das Thermostat befindet, immer voll aufgedreht sein muss?
Yes, Thermostat ist abgeschraubt, zumindest bei uns. -
Für 25-l, 35-l und 50-l Abfallgefäße ergibt sich unter der Annahme, dass alle weiteren Kostenblöcke der Abfallgebührenkalkulation (Stadt, GEM, Sickerwasserentsorgung, Transportkosten) unverändert bleiben, eine Verringerung der Gebühren um etwa 26 Prozent. Für ein 35-Liter-Gefäß (ohne Eigenkompostierungsabschlag) wäre statt derzeit 256,32 Euro ein Betrag von ca. 190 Euro zu zahlen (Verminderung um 66 Euro).
Damit befasse ich mich nicht. Bei den beiden Häusern die ich vergewaltige gibt's nur 35L-Behälter, und die kosteten 2014 256,32€ und 2015 212,89€ und 2016 212,41€. -
Was kann ich da an Mietminderung für veranschlagen ? Inwiefern liegt da die Beweispflicht bei mir ?
Auch hier kann ich nur auf Deinen Freund verweisen: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…e+mietminderung
Unsere Wohnung mit 60m² und Gasetagenheizung verbrauchte im letzten Abrechnungszeitraum 7830kWh und 643€ an Gas.
Thermostat im WZ steht auf 21° 15h und 19° 9h tgl. -
Was kann ich da an Mietminderung für veranschlagen ? Inwiefern liegt da die Beweispflicht bei mir ?
Auch hier kann ich nur auf Deinen Freund verweisen: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…e+mietminderung
Unsere Wohnung mit 60m² und Gasetagenheizung verbrauchte im letzten Abrechnungszeitraum 7830kWh und 643€ an Gas. -
Aber in 2015 ist die Jahresgebühr von 253 auf 190 gesunken
Vielleicht bei 25L. Bei 35L waren es 212,89€.:p -
Habe mir die Teile mal abgespeichert, werde die morgen mal bearbeiten und mich wieder melden. Der Mülltonnenpreis für 35L ist jedenfalls schon mal korrekt. Das Haus hat 404m² und Du 49m²? Wv. Mieter im Haus?
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Azze:
"Die Geräte haben keinen Zähler , das läuft einfach auf Allgemeinstrom"
- Kannste also nur schätzen... - oder Allgemeinstrom bei den NK abziehen. Soll doch der VM den unlegbaren Anteil beweisen..."Wurde mir vom VM mitgeteilt"
- Holzauge sei wachsam."hab ich gemacht und nichts zu dem Fall passendes gefunden"
- Habe hier einige Urteile, Quintesssenz: ~20% Bruttomietminderung.Btw.: Habe z.Zt. leider(gottseidank) voll vermietet...:(:)
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Azze,
kannst Du die NKA hier einstellen? -
Azze:
"Nun stehen seit einer Woche bereits einige Trocken und Heizgeräte im Treppenhaus um die Fassade zu trocknen. Das ganze natürlich auf Allgemeinstrom. Allgemeinstrom dürfen wir Mieter natürlich zahlen."
- Ist normal. Die Geräte müss(t)en eigene Zähler haben, der Rest ist Mathematik. Der VM wird sich die Stromkosten von der Gebäudeversicherung zurückholen."Gebäudeversicherung wird durch diesen Schaden erhöht,"
- Woher willst Du das jetzt schon wissen?"Dürfen wir wegen der Lärmbelästigung eventuell die Miete mindern ?"
- Google könnte helfen... -
Hallo Azze,
wie ist denn in der Immobilie der übliche 12-monatige Abrechnungszeitraum? -
zya,
wenn Du hier schon zuverlässige Infos möchtest, sollteste lediglich die KtoNr+BLZ unkenntlich machen; die andere Schmiererei war nicht hilfreich.
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