Beiträge von Berny

    Hallo Olli_H,
    der VM schuldet Euch eine Mietsache so, wie sie bei Mietbeginn war - falls nicht bereits damals nachweislich entsprechende ergänzende Vereinbarungen getätigt wurden. Mit diesen Enegiekosten müsst Ihr leben oder Konsequenzen ziehen...:eek:

    Akkarin:

    "1. Der VM muss abrechnen. Andere Vereinbarungen. Sind nichtig."
    - Es sei denn, im MV ist eine Pauschalmiete vereinbart.

    "3. Wenn der VM nicht abrechnet, musst du aktiv werden. Umsonst ist nicht mal der TOT."
    - Richtig, umsonst ist nicht mal der Tod, denn der kostet das Leben.

    "4. Mehrfach schriftlich auffordern, Abrechnung oder ich behalte zurück."
    - Einmalige beweisbare Aufforderung genügt.

    "6. Wenn er das Zweimal macht, lass ihn eine strafbewehrte Unterlassungserklaerung unterschreiben."
    - Ob er das freiwillig macht...?

    "7. Maengel Liste erstellen, Abstellung fordern und mal drüber nachdenken, ob eine sofortige Selbstvornahme oder eine Mietminderung sinnvoll sind."
    - Nach dem Nachdenken sollte das Richtige gemacht werden.

    Auch ohne Gruss:

    Dir ist der Fehler unterlaufen, dass Du von Anfang an unterlassen hast, Nägel mit Köpfen zu machen. Du hättest, sobald Du festgestellt hast, dass die VMn nicht i.O. ist, alles systematisch schriftlich (am besten per Einwurfeinschreiben) machen sollen.

    Nun hast Du eine RAin mandatiert und erwartest von uns, dass wir das kommentieren bzw. über Erfolgschancen spekulieren. Das geht (zumindest bei mir) leider nicht. Ich hoffe nur für Dich, dass sie gut arbeitet.

    liliputz:

    "Ich habe von der arge ein schreiben wo es drinne steht das fehlen der unterlagen von heiz-/betriebskostenabrechnung da zu führt das die nur noch die kalt miete zahlen."
    *) - Halte ich aus Sicht der Arge für korrekt. Wenn jemand Leistungen von mir erwartet, sollte er auch dafür sorgen, dass ich diese richtig berechnen kann.

    "dieses schreiben hat letztes jahr der vermieter fotografiert. gestern war ich beim rechtsanwalt und er sagte mir ,das die arge ein recht darauf hat ,weil die arge die nebenkosten übernimmt und selber nicht weiss ob sich die kosten erhöht haben.Die arge schreibt auch solbald er diese fehlenden unterlagen rein reicht bekommt er sein geld wieder."
    - Würde ich aus der Sicht des RA ebenfalls sagen, weiter: s.o.*)
    Ich verstehe die Weigerung des VM nicht, ausser, dass es etwas mit dem Finanzamt oder bornierter Prinzipienreiterei zu tun haben könnte?
    Natürlich, @Vorposter, hat der VM das Recht auf Zahlung der BK-Abschläge. Evtl. müsste der M vom VM eine BK-Abr. einklagen - weshalb so'n Irrsinn? Menschliche "Schwächen", besser: Irrsinn, wie bspw. in Syrien etc...:mad:

    Hallo laupl,

    ich sehe das so, dass der Mieter die Mietsache an den Vermieter zurückzugeben hat sauber, besenrein und ohne Beschädigungen. Es versteht sich von selbst, dass Dübellöcher glatt verschlossen werden. Bei bspw. Kodi gibt es dazu passende Pasten in Tuben.

    "Sollte ich dies bzgl. wieder Google fragen müssen, dann hat dieses Forum/ Sektion keinen Sinn!"
    - Du hast offensichtlich den Sinn dieses Forums nicht begriffen.

    "Also nochmal, gibt es die Möglichkeit vom Vermieter, nach der Trockung, neue Tapete zu fordern?"
    - Die Möglichkeit einer Forderung gibt es.

    "Wie GENAU wird eine Mietminderung gehandhabt."
    - Sie wird i.d.R. vom Mieter durchgeführt, wenn nachweisliche Bemühungen zur Schadensbehebung erfolglos warem.

    "Halte ich alle Probleme schriftlich fest, setzte ein 10-20% Minderungsziel an und schicke es an die Gesellschaft?"
    - Kannste so machen.

    "Oder rufe ich an, schildere das Problem, und bitte um eine Minderung, da die Wohnung nicht im ordnungsgerechten Zustand liegt."
    - Telefonate werden oftmals als Belästigung beim Kaffeetrinken betrachtet. Nur (nachweislich) schriftlich zählt.

    "Tut mir Leid, Berny! Ich sehe du bist sehr erfahren in diesem Gebiet, hilfst mir jedoch mit deinen Posts sehr wenig :/
    Geld für einen Anwalt besitze ich leider nicht."
    - User in diesem Forum werden wohl nicht in der Lage sein, Dein technisches) Problem zu besichtigen bzw. lösen. Das kann nur vor Ort geschehen.

    "Was verstehst du unter "durchgeführt"? Von wem? Und wie?"
    - Eine MM kann nur derjenige durchführen/ausführen, der die Miete zahlt...

    joslaz:

    "Nur weiß ich nicht, was ich genau Instand setzten lassen kann.
    Wie schaut es aus mit der Tapete? Kriege ich das Zimmer komplett neu bemalt?"
    - Kompetente(re) Antworten kannste evtl. bei einem FACH-Anwalt mit vereidigtem Gutachter bekommen.

    "Wie kann ich eine Mietminderung anfordern?"
    - MM werden nicht angefordert, sondern durchgeführt.

    Naja also du meinst ich soll mir jetzt nen Handwerker ins Haus holen, den nen Kostenvoranschlag für die Reparatur bzw. ggf. Erneuerung machen lassen und den wiederum an meinen Vermieter schicken mit der Erwartung dass er die Kosten trägt, oder habe ich das falsch verstanden ?


    Das hast Du falsch verstanden.
    Ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben den Schaden mitteilen, ferner seit wann er ihm bekannt ist und auffordern, diesen zeitnah zu beheben um weitere Schäden an der Mietsache/Gebäude und auch Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen. Da keine Gefahr im Verzug ist, kannste Handwerker nur auf eigene Kosten beauftragen... um dann Stress zu bekommen...:o

    Ich bin da momentan echt hin und her gerissen und tierisch genervt. Gerne würde ich meinem Freund beistehen, habe aber auch keine Lust auf ärger mit meinem Vater dadurch.. Wie seht ihr das?


    Macht ruhig weiter so und eskaliert so gut es geht. Ausserdem empfehle ich Euch, sich an die diversen Illustrierten, an RTL2 u. dgl. zu wenden.

    Wie sollen wir uns nun verhalten? Einfach mehr Heizen und evlt. besser Lüften, auch mit der Erkenntnis das der Raum nie und nimmer die Temperatur hält, weil das Dachschrägenfenster eben undicht ist.


    Euer falsches Heiz- und Lüftungsverhalten muss ich nicht weiter kommentieren. Wetten, dass ein halbwegs geschickter (und auch williger) Heimwerker es schafft, ein Dachschrägenfenster abzudichten??
    Wenn Du jedoch meinst, Du hättest Wohlfühl-Flat-Rate gebucht, dann lass' es sein...:o

    Monkeylord:

    "Wenn ich nun nicht weiter auf das Kündigungsschreiben eingehe, ich die Kündigungsfrist einhalte und pünktlich die Wohnung leerräume, könnten weitere Unannehmlichkeiten, in Form von Klagen, bezüglich der unerlaubten Untervermietung, folgen?"
    - Was sollte der VM dann noch (ein)klagen?
    - Wann hatte der VM zu wann gekündigt?

    "Und ab wann ist eine Person ein Untermieter und kein Besuch mehr?"
    - Das variiert von Richter zu Richter...

    wir bekommen seidt 3 jahren keine heizkosten abrechnung und die arge zahlt seidt letztes jahr nur noch die kalt miete.


    Die Arge handelt korrekt.
    Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter Heizkosten und/oder HK+Betriebskosten zu zahlen hat? Falls ja, so hat der VM nur dann das Recht, HK+BK zu verlangen, wenn er Euch auch entsprechende jährliche Abrechnungen zukommen lässt. Also: Mietvertrag lesen und verstehen!

    Aber vielleicht können die Studis mal nachfragen, ob man die Plane etwas besser sichern könnte.


    Versuch' es doch mal. Übrigens ist Dein Ansprechpartner Dein Vermieter. Das Wetter ist übrigens höhere Gewalt...

    Mittlerweile bekommt man sogar Kontos ohne irgendwelche Gebühren.


    Richtig, nur erwarten die Institute dann wohl mtl. Gehaltseinnahmen von m.W. >~1xxx€.
    Überhaupt sehe ich bei unserem Poster wohl doch noch Einsparpotential, aber das muss er selbst herausfinden statt zu jammern.

    Gut, derzeit zahle ich 375 für 70 qm 3 zimmer
    Dazu 125 Nebenkosten. für Gas 57 im Monat und 24 für Strom. Dazu 57 im Monat für Tel. Internet TV Vers. 22 Ticket 2000 52 Runfunkgebühr 56 Kontoführung 15 teuros.


    Ich zahle für ein normales Spasskassengirokonto mtl. nur 5 Teuros. Da hättest Du also noch erhebliches Potential...
    Sind die 2000 für ein Ticket mit der Lufthansa...?

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