Wie könnte ein Widerspruch demnach aussehen.
So, wie sinngemäss die beiden Vorposter geschrieben haben. Noch genauer könnte als unzulässige Rechtsberatung gewertet werden.
Wie könnte ein Widerspruch demnach aussehen.
So, wie sinngemäss die beiden Vorposter geschrieben haben. Noch genauer könnte als unzulässige Rechtsberatung gewertet werden.
Hallo silfa,
Deine Ex-Vermieterin hat mit ihrer Schadenersatzforderung recht.
Hallo Binu,
da der VM ja wohl seinerzeit die Bürgschaft akzeptiert hatte, dürfte damit das Thema erledigt sein. Eine doppelte Kaution ist rechtlich nicht vorgesehen.
Kannst Deinem VM ruhig den Vogel zeigen, die 1000€ bar würdeste ohne gerichtliche Zwangsmassnahmen garantiert nicht wiedersehen.
Der Ausdruck "Renoviert" ist m.W. gesetzlich nicht weiter bzw. genauer definiert. Demnach hättest Du die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen zurückzugeben.
Ich würde mit dem VM ~2-3 Wochen vorher einen Vorabnahmetermin machen.
Wie könnte ich Widerspruch formulieren.
Schliesse mich den Vorrednern an. Ich würde jedenfalls schriftlich widersprechen, da für eine Eigenbedarfskündigung die gesetzlichen Vorausseztungen nicht gegeben sind.
Es ist rechtens das der Vermieters zusätzliche Risiken, wie z. B. Leitungswasserschäden, nachträglich versichert.
Ob das nun eine gleich eine Erhöhung um 100 % rechtfertigt kann man so pauschal, ohne den Versicherungsvertrag zu kennen, nicht sagen.
Bei mir waren es etwa 30 %.
Schliesse mich an. M.E. sind 100% schon recht heftig, und um das richtig zu beurteilen, müsste man sämtliche Unterlagen - also auch die der Vorjahre - einsehen.
Kann ich nun die Hälfte der Reparaturkosten von ihm verlangen?
Ebenfalls ohne Gruss:
Verlangen kannst Du vieles...
Guten Morgen, Scrittarso,
"Gemietet habe ich ..."
- Gemietet hattest Du...?
"ein Zimmer in einer Zweck-WG, welches laut Mietvertrag wie folgt beschrieben wurde:
"Par.1 -Mieträume + Ausstattung
....
2. Die Zimmer sind Möbliert, + Fernseher, voll ausgestattete Küche.""
- Gibt es ein Übergabeprotokoll vom Mietbeginn?
"Bei der Wohnungsübergabe am 01.02.16 hat der VM einen fehlenden Stuhl bemängelt, den ich nun ersetzten soll. (klar, das verschwinden vom Stuhl habe ich zu verantworten und bin auch gewillt diesen zu bezahlen)"
- Genauer: den Zeitwert.
"Übergabeprotokoll ist "vorhanden" dh. Auf der Rückseite meines Mietvertrages steht: "Wohnungsübergabe: 01.02.16, 19:25 Uhr
Schlüsselsatz
Stuhl Defekt"
Das dieses Übergabeprotokoll nicht "deluxe" ist ist mir durchaus klar, aber zum Zeitpunkt der Übergabe war nichts anderes vorhanden und das Übergabeprotokoll empfand er als Unnötig, hat es aber dennoch unterschrieben."
- Letzteres war besonders wichtig. Keine (echt!) versteckten Schäden, die man also auch bei genauerem Suchen/Betrachten nicht finden konnte?
"Am 09.02.16 kam der VM zu mir an den Arbeitsplatz und hat mir Mündlich/persönlich gesagt, dass der Schreibtisch auch noch eine Beschädigung aufweist und ich diese bezahlen muss. (Tischplatte ist an den Schrauben, welche die Platte und den Sockel verbinden, ausgebrochen)"
- Das hätte er bei Rückgabe der Mietsache selbst feststellen können müssen, oder? Also m.E. kein beanstandungspunkt, den man bis zu sechs Monate nach nachreichen könnte.
"Zum Verständnis, Mein VM ist auch zeitgleich der Leiter/Direktor der Schule/Lehrwerkstatt an der ich meine Grundausbildung mache (er ist nicht mein Cheff, die Schule wurde lediglich von meinem Arbeitgeber beauftragt)"
- Ist zwar kein Mietrecht, jedoch ... da musste schon aufpassen...![]()
"Im Mietvertrag steht nicht spezifisch, dass ich einen Schreibtischstuhl habe. Zudem hatte ich besagten Stuhl und einen mini Sessel (alle anderen Zimmer haben nur 1 Sitzmöglichkeit) Kann ich die Zahlung hierzu verweigern?"
- Würde ich NICHT machen!
"war dieser Stuhl mind. 2 Jahre alt, kann ich dann verlangen 80% des ursprünglichen Wertes zu bezahlen, oder muss ich alles bezahlen, was er jetzt kauft?"
- Nein, Zeitwert bzw. Reparaturkosten.
"Hinzuzufügen wäre noch, dass er für alle Zimmer und Wohnungen (1 Haus, 3 Wohnungen, jeweils 4 Zimmer) einen eigenen Schlüssel hat und diese folglich jederzeit betreten kann."
- Wenn Dir dieser Zustand bereits bekannt war, Dein (Beweis)Risiko...
"wenn er mal "musste" bei uns in die Wohnung und hat die Toilette benutzt."
- Und das "gefiel" Dir wohl...?
"er hat zwischen Auszug und Wohnungsübergabe die Bettwäsche, die ich im Schrank aufbewahrt habe, zusammengelegt auf das Bett gelegt, obwohl ich die Tür abgeschlossen hatte."
- § 123 StGB...![]()
![]()
Hallo Xylant,
hat Dir der bisherige VM schriftlich den Eigentumswechsel mitgeteilt?
Hat sicher neue Eigentümer schriftlich bei Dir identifiziert/gemeldet?
Kannste bitte mal den Text des Kündigungsschreibesn hier einfügen?
Kann man von "unfair" sprechen, wenn ...
Rechtsprechung kennt keine Sentimentalitäten.
Jonas.Müller.Hamburg:
"Meine Frage bezieht sich auf die Zeitangabe "bis voraussichtlich 31.12.2015". Wie ist diese Zeitangabe zu werten?"
- Wie "vorausichtlich" https://de.wikipedia.org/w/index.php?search=voraussichtlich&title=Spezial%3ASuche&fulltext=1 .
"Besteht die Möglichkeit, jetzt nach dem 31.12.2015, die Miete zu mindern?"
- Legal nicht.
Ah o.k. vielen Dank. Wie konnte der Vermieter vor dem 01.05.2013 durchsetzen seine Kaution zu bekommen? Normaler Rechtsweg: Mahnbescheid usw..?
Ebenfalls ohne Gruss: Ja.
Ebenfalls ohne Gruss:
Ist der neue Eigentümer bereits im Grundbuch eingetragen?
Wie wurde der Eigenbedarf begründet?
Kolinum:
"...... und sie will mir jetzt noch schlappe 1000 EUR dafür geben.
>>Was ist das für ein Unsinn."
- Nöö, sondern Geschäftstüchtigkeit. Ich kann Dir etwas für 2k€ verkaufen und Dir später anbieten, es für 1€ zurückzukaufen. Ist kein Unsinn, sondern legal.
"...Wenn der Vermieter die Einrichtungen übernehmen will, hat er nach seiner Wahl dem Mieter die Herstellungskosten abzüglich eines angemessenen Betrages für die Abnutzung zu erstatten oder einen sonstigen angemessenen Ausgleich zu leisten.
>>Das hört sich aber nun wieder nach Vermietung an."
- Nöö, das ist ein Handel.
Und wenn Ihr neben dem Weg, also über das Beet, geht?
Hallo Nadine88,
wenn Ihr jetzt zum nächstmöglichen Termin kündigt, wäre das dann zum 31.05.2016, es sei denn, Ihr seid vertraglich an eine längere Mietzeit gebunden.
Cashmere:
"Es geht einfach um´s Prinzip, ob Sie mir überhaupt so derartige Angebote unterbreiten darf,"
- Sie darf Dir sogar noch gaanz andere Angebote machen...
"Da versucht man als Mieter anständig auszuziehen und wird nur noch abgezogen!"
- Ist Ansichtssache. Über Moral, persönliche Befindlichkeiten und Geschmack entscheiden wir hier nicht.
"Das sind so die Art Vermieter, denen ich nen Messi wünsche, echt wahr!"
- Du könntest mir fast leid tun.![]()
Ich habe von meiner Vermieterin eine gebrauchte Küche für 2200 EUR gekauft. Die Küche habe ich 2 Monate genutzt, wenn ich ausziehe sind es insgesamt 5 Monate und sie will mir jetzt noch schlappe 1000 EUR dafür geben. Jetzt habe ich eine Floskel im Mietvertrag gelesen, ich zitiere: "...Wenn der Vermieter die Einrichtungen übernehmen will, hat er nach seiner Wahl dem Mieter die Herstellungskosten abzüglich eines angemessenen Betrages für die Abnutzung zu erstatten oder einen sonstigen angemessenen Ausgleich zu leisten." Dürfte er mir dann überhaupt so ein derart untertriebenes Angebot machen? Ist das rechtens?
Für 1000 EUR schiebe ich ihr die Küche natürlich nicht in den Hals, wenn ...
Vom in-den-Hals-schieben steht sicherlich nichts im Vertrag.
"Angemessen" ist interpretationsfähig mangels exakter Definition. Ihr könnt ja pokern oder streiten; Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskassen im oberen vierstelligen Eurobereich reiben sich jetzt schon die Hände..:o
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