Beiträge von Berny

    Ilse:

    "Ich verstehe noch nicht ganz, wie die Lösung aussieht."
    - Dir wird gleich geholfen:

    "Mein Vertrag sieht ebenfalls vor, dass Fernsehsignale über die Nebenkosten bezahlt werden."
    - Damit ist alles Weitere eigentlich beantwortet.

    "Ich habe einige Jahre gezahlt, obwohl ich keinen Fernseher besaß, also das Signal nicht genutzt habe. Ich hatte damals geplant, einen TV zu kaufen, deshalb war die Vertragsklausel kein Problem. Der Kauf aber dauerte dann doch länger."
    - Wen interessiert's?

    "Nur zum VErständnis bitte ich daher noch einmal um die Klärung: Wenn man keinen Anschluss benötigt, kann man zur Zahlung der Gebühren gezwungen werden?"
    - Vertrach ist Vertrach.

    "In etwa: "Wenn Sie den Vertrag so nicht unterzeichnen, können Sie leider nicht einziehen.""
    - Richtig...

    Ebenfalls ohne Gruss:

    Die Rückgabe der Wohnung hat, soweit dies die malermäßige Farbwahl betrifft in einer hellen neutralen Farbe zu erfolgen."[/I]

    Ich habe daraufhin folgende Tapeten angebracht:
    Wohnzimmer: 3 Wände weiß, 1 Wand mit getreifter (teils rot/braun) Tapete*
    Flur: alle Wände gestreift
    Schlafzimmer: 2 weiß, 2 mit Muster
    Arbeitszimmer: alle Wände mit Muster
    Küche: dunkle Tapete
    Arbeitsdauer / Unbewohnbarkeit aufgrund Renovierungsarbeiten: ca. 2 Wochen

    Nun hat der Vermieter mir für meinem Auszug 2 Möglichkeiten gegeben.
    - alles in heller neutraler Farbe oder
    - so lassen wie es ist, aber die 300 Euro zurück


    Diese Zustände werden m.W. grundsätzlich als Beschädigungen gewertet. Ich würde einen der beiden VM-Vorschläge akzeptieren.

    Danke für die schnelle Antwort sehr hilfreich


    ... und noch hilfreich dürfte für Dich die Erkenntnis sein, dass Dein Ansprechpartner Dein VERMIETER ist. Den würde ich schriftlich auffordern, Dir die Mietsache zu übergeben, damit ich die anteilige Miete für den Rest des Monats überweisen kann. Ein Verwalter würde von mir keinen Cent bekommen (irgendwie müffelt das...:eek:).

    Hallo Luelle,
    ich schliesse mich BHShuber vollumfänglich an. Wenn der Anwalt nix taugt, nimm' einen anderen auf Mietrecht spezialisierten. Wenn die Polizei die ihr obliegende Tätigkeit verweigert, kannste die Anzeige/n auch direkt bei der Staatsanwaltschaft unmittelbar erstatten.

    Laut meiner Logik ja. Die des Vermieters ist anders.
    Der Vermieter möchte nicht anteilig, sondern mir zu 100% die Gemeinschaftsfläche des Balkons anrechnen. Also anstelle von 0,8qm Anteil die vollen 4qm. So verändert sich auch der Berechnungsschlüssel. Deswegen ist hier meine Frage: Ist das überhaupt möglich mir den vollen Anteil zu berechnen? Oder muss er die neue Balkonfläche anteilig an jeden Mieter verrechnen. Ich miete ja die Gemeinschaftsfläche nicht alleine an, sondern mit mehreren Mietern der WG.


    Nöö, dann würde er ja die Gemeinschaftsflächen mglw. mehr als fünffach vermieten, da ja wohl auch die anderen Mieter genauso betroffen wären.

    Meine Kaltmiete beträgt 250 Euro. Der Vermieter berechnet mir mit diesem Schlüssel 5€ / qm, diese legt er wiederum auf die 4qm des Balkons um= 20 € Mieterhöhung. (Bei 100% Anrechnung der Gemeinschafstfläche in der WG)

    Ich wiederum gehe davon aus, dass sich mein Anteil der Wohnung auf 1/5 der Gemeinschaftsfläche beläuft. (wie gesagt, jeder Mieter hat einen separaten Mietvertrag) Somit komme ich auf folgende Rechnung.

    • Mein Zimmer, welches ich laut Mietvertrag angemietet habe: 20qm
    • Bad Flur und Küche: 30qm/5 Mieter = 6qm
    • = Gesamtmietfläche 26qm die er geltend machen kann

    KM 250€ / 26qm (Zimmer plus Anteil der Gemeinschaftsfläche) = 9,61€/qm
    Mein Anteil des Balkons = 4qm Balkon / 5 Mieter der WG = 0,8qm * 9,61€= 7,68€

    Das wäre eine Differenz von über 12€, deshalb frage ich, ob diese Auslegung des Schlüssels, dass ich 100% der Gemeinschaftsfläche berechnet bekomme und somit auch 100% des Balkons, rechtens ist oder nicht.


    Sind die 4m² der ganze oder halbe Balkon?

    Ich weiß, aber zu Schönheitsreparaturen steht nichts in meinem Mietvertrag. Lohnt es sich für ca. 50€ einen Anwalt zu fragen?


    Das musst Du selbst abwägen. Hierunter wird bspw. einer empfohlen. Über die Kosten einer Erstberatung kann ich Dir nichts sagen.

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