webdepp,
bitte erspare uns die Grossbuchstaben für einzelne Personen bzw. Parteien. Stattdessen befleissige Dich lieber der üblichen Gross- und Kleinschreibung - auch mit Rücksicht auf die Leser, von denen Du Dir hilfreiche Antworten erhoffst.
Beiträge von Berny
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Ilse:
"Ich verstehe noch nicht ganz, wie die Lösung aussieht."
- Dir wird gleich geholfen:"Mein Vertrag sieht ebenfalls vor, dass Fernsehsignale über die Nebenkosten bezahlt werden."
- Damit ist alles Weitere eigentlich beantwortet."Ich habe einige Jahre gezahlt, obwohl ich keinen Fernseher besaß, also das Signal nicht genutzt habe. Ich hatte damals geplant, einen TV zu kaufen, deshalb war die Vertragsklausel kein Problem. Der Kauf aber dauerte dann doch länger."
- Wen interessiert's?"Nur zum VErständnis bitte ich daher noch einmal um die Klärung: Wenn man keinen Anschluss benötigt, kann man zur Zahlung der Gebühren gezwungen werden?"
- Vertrach ist Vertrach."In etwa: "Wenn Sie den Vertrag so nicht unterzeichnen, können Sie leider nicht einziehen.""
- Richtig... -
Hallo Ilse,
Dein Vermieter schuldet Dir, dass die Mietsache diese Mindesttemperaturen erreichen kann. Wer den Mangel verschuldet hat, ist unerheblich. -
Ich denke auch, dass es auf ein klärendes Vor-Ort-Treffen hinauslaufen wird.
... worüber Du uns sicherlich informieren wirst... -
Darf der Vermieter(ob privat oder nicht) einen nicht von vornherein ablehnen weil man, schwanger, schwarz, evangelisch usw. ist.
Würde wohl kein VM machen, sondern höflich sagen: "Tut mir leid, aber wir haben gerade anderweitig vermietet".
Ich empfehle Dir, hier nicht weiter zu bohren, bringt (Dir) nichts. -
Was meinst du mit "Büroversehen" in dieser Hinsicht?
Das sind die üblichen Ausreden...
Oder: "Ich bestreite diesen Vorwurf mit Nichtwissen"... -
Deswegen habe ich mich ja auch daran gestört, da in diesem Fall ja eine klare Mehrfachvermietung vorliegen würde. Wäre das dann die rechtliche Beanstandung, die ich im Widerspruch aufführen könnte?
Ja. Sind die andern Mieter ebenfalls betroffen? Wenn es hart auf hart gehen sollte, wird er sich womöglich auf ein "Büroversehen" versuchen herauszureden...
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Pacta Sunt servanda, sagt der lateiner.
Justizrat Wendig sagte hingegen bereits 1965 "Sicus, Pius, Sellericus! Auf deutsch : da haben wir den Salat" *
Hast wohl recht lange auf dem Latrinum gesessen...:eek: -
Ohne Gruss solange du dir keinen Avatar besorgst
Meiner ist ein A6... -
Ebenfalls ohne Gruss:
Die Rückgabe der Wohnung hat, soweit dies die malermäßige Farbwahl betrifft in einer hellen neutralen Farbe zu erfolgen."[/I]
Ich habe daraufhin folgende Tapeten angebracht:
Wohnzimmer: 3 Wände weiß, 1 Wand mit getreifter (teils rot/braun) Tapete*
Flur: alle Wände gestreift
Schlafzimmer: 2 weiß, 2 mit Muster
Arbeitszimmer: alle Wände mit Muster
Küche: dunkle Tapete
Arbeitsdauer / Unbewohnbarkeit aufgrund Renovierungsarbeiten: ca. 2 WochenNun hat der Vermieter mir für meinem Auszug 2 Möglichkeiten gegeben.
- alles in heller neutraler Farbe oder
- so lassen wie es ist, aber die 300 Euro zurück
Diese Zustände werden m.W. grundsätzlich als Beschädigungen gewertet. Ich würde einen der beiden VM-Vorschläge akzeptieren. -
Danke für die schnelle Antwort sehr hilfreich
... und noch hilfreich dürfte für Dich die Erkenntnis sein, dass Dein Ansprechpartner Dein VERMIETER ist. Den würde ich schriftlich auffordern, Dir die Mietsache zu übergeben, damit ich die anteilige Miete für den Rest des Monats überweisen kann. Ein Verwalter würde von mir keinen Cent bekommen (irgendwie müffelt das...:eek:). -
Hallo Luelle,
ich schliesse mich BHShuber vollumfänglich an. Wenn der Anwalt nix taugt, nimm' einen anderen auf Mietrecht spezialisierten. Wenn die Polizei die ihr obliegende Tätigkeit verweigert, kannste die Anzeige/n auch direkt bei der Staatsanwaltschaft unmittelbar erstatten. -
Laut meiner Logik ja. Die des Vermieters ist anders.
Der Vermieter möchte nicht anteilig, sondern mir zu 100% die Gemeinschaftsfläche des Balkons anrechnen. Also anstelle von 0,8qm Anteil die vollen 4qm. So verändert sich auch der Berechnungsschlüssel. Deswegen ist hier meine Frage: Ist das überhaupt möglich mir den vollen Anteil zu berechnen? Oder muss er die neue Balkonfläche anteilig an jeden Mieter verrechnen. Ich miete ja die Gemeinschaftsfläche nicht alleine an, sondern mit mehreren Mietern der WG.
Nöö, dann würde er ja die Gemeinschaftsflächen mglw. mehr als fünffach vermieten, da ja wohl auch die anderen Mieter genauso betroffen wären. -
Also:
Bisher: Dein Zimmer, welches laut Mietvertrag angemietet: 20qm
plus Bad Flur und Küche: 30qm/5=6qm, macht zusammen 26qm = bei 250€ macht 9,6153€/qm.Neu: Dein Zimmer, welches laut Mietvertrag angemietet: 20qm
plus Bad Flur und Küche plus anrechenbare Balkonfläche: 34qm/5=6,8qm, macht zusammen 26,8qm x 9,6153€/qm =257,64€ neue Nettomiete.Oder irre ich...?
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Meine Kaltmiete beträgt 250 Euro. Der Vermieter berechnet mir mit diesem Schlüssel 5€ / qm, diese legt er wiederum auf die 4qm des Balkons um= 20 € Mieterhöhung. (Bei 100% Anrechnung der Gemeinschafstfläche in der WG)
Ich wiederum gehe davon aus, dass sich mein Anteil der Wohnung auf 1/5 der Gemeinschaftsfläche beläuft. (wie gesagt, jeder Mieter hat einen separaten Mietvertrag) Somit komme ich auf folgende Rechnung.
- Mein Zimmer, welches ich laut Mietvertrag angemietet habe: 20qm
- Bad Flur und Küche: 30qm/5 Mieter = 6qm
- = Gesamtmietfläche 26qm die er geltend machen kann
KM 250€ / 26qm (Zimmer plus Anteil der Gemeinschaftsfläche) = 9,61€/qm
Mein Anteil des Balkons = 4qm Balkon / 5 Mieter der WG = 0,8qm * 9,61€= 7,68€Das wäre eine Differenz von über 12€, deshalb frage ich, ob diese Auslegung des Schlüssels, dass ich 100% der Gemeinschaftsfläche berechnet bekomme und somit auch 100% des Balkons, rechtens ist oder nicht.
Sind die 4m² der ganze oder halbe Balkon? -
Ich weiß, aber zu Schönheitsreparaturen steht nichts in meinem Mietvertrag. Lohnt es sich für ca. 50€ einen Anwalt zu fragen?
Das musst Du selbst abwägen. Hierunter wird bspw. einer empfohlen. Über die Kosten einer Erstberatung kann ich Dir nichts sagen. -
m0key,
so dachte ich es mir auch. Von welchem Preis auf welchen ist denn nun das Mieterhöhungsbegehren? Separate Preise für Wohnraum und Gemeinschaftsräume? -
gurgen,
der Zustand der Wohnung bei Übernahme bzw. Übergabe hat nichts mit der sog. Kleinstreparaturklausel zu tun. -
Hallo arilesdra,
das ist kein Mietrecht, mit dem HGB haben wir hier nichts zu tun.
Wenn ich eine Wohnung anbiete, lasse ich eigentlich jeden ernsthaft erscheinenden Mietinteressenten mit Namensnennung herein. -
Hallo m0key,
zu den gemeinsam genutzten Flächen ist doch lediglich der (halbe) Balkon hinzugekommen. Deine MF von 20m² hat sich doch garnicht geändert. Oder habe ich etwas missverstanden?
Wv. m² haben denn die bisherigen Gemeinsamflächen? Und jetzt incl. halben Balkon?
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