Mietzahlung

  • Hallo ich habe folgendes Problem:
    Ich habe ein Mietvertrag unterschrieben der Mietbeginn ist der 01.02.2016 der Vertrag musste noch an der Eigentümer und Verwalter geschickt werden zum unterschreiben jetzt will der Verwalter die Miete für Februar haben obwohl ich noch keine Schlüssel habe und noch keinen Vertrag zurück habe. Konnte also die Wohnung nicht nutzen kann der Verwalter die Miete für Februar geltend machen?

  • So lange Dir die Mietsache nicht übergeben wurde mußt Du keine Miete zahlen.

    Vielleicht weiß der Verwalter ja nicht das Du noch keine Schlüssel hast, sprich die Wohnung nicht nutzen kannst.

  • Doch der Verwalter weiss das ich keine schlüssel habe habe heute mit ihr rum diskutiert das sie den Mietbeginn ändert.
    Wenn ich dann angenommen zum 01.03.2016 die Schlüssel bekommen und die Wohnung mir über geben wird muss ich die Februar Miete trotzdem zahlen?
    Weil ich kann nichts dafür dass das mit der Unterzeichnung so lange braucht, da der Vertrag quer durch die Region geschickt wird.

  • Weder mußt Du mit dem Verwalter diskutieren noch muß der Vertrag bezüglich Mietbeginn geändert werden.

    Erst ab dem Tag wo Du die Wohnung tatsächlich nutzen kannst, sprich vom Vermieter an Dich übergen wurde, mußt Du Miete zahlen.

  • Danke für die schnelle Antwort sehr hilfreich


    ... und noch hilfreich dürfte für Dich die Erkenntnis sein, dass Dein Ansprechpartner Dein VERMIETER ist. Den würde ich schriftlich auffordern, Dir die Mietsache zu übergeben, damit ich die anteilige Miete für den Rest des Monats überweisen kann. Ein Verwalter würde von mir keinen Cent bekommen (irgendwie müffelt das...:eek:).

  • ... und noch hilfreich dürfte für Dich die Erkenntnis sein, dass Dein Ansprechpartner Dein VERMIETER ist. Den würde ich schriftlich auffordern, Dir die Mietsache zu übergeben, damit ich die anteilige Miete für den Rest des Monats überweisen kann. Ein Verwalter würde von mir keinen Cent bekommen (irgendwie müffelt das...:eek:).

    Hallo Berny,

    und warum das, bitte? Gibt schließlich ausreichend Verwalter, die eine Verwaltervollmacht innehaben und an Stelle des Eigentümers treten. Da will der Eigentümer bewusst nichts mit Vermietung und dem Vermietungsprozess zu tun haben.

  • Hallo Berny,

    und warum das, bitte? Gibt schließlich ausreichend Verwalter, die eine Verwaltervollmacht innehaben und an Stelle des Eigentümers treten. Da will der Eigentümer bewusst nichts mit Vermietung und dem Vermietungsprozess zu tun haben.

    Hallo,

    auch in diesem Falle nicht, denn der Verwalter kann auch mit Vollmacht ausschließlich nur Willenserklärungen abgeben solange er nicht als Mietvertragspartner im Mietvertrag steht.

    Die Vertretung eines Vermieters muss ich nicht akzeptieren!

    Gruß

    BHShuber

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