Beiträge von Berny

    Hallo micha-stein,

    "heute erhielt ich ein Schreiben von meinem Vermieter, dass er gerne meine Wohnung besichtigen möchte. Der Grund: Technische Bestandsaufnahme."
    - Mag fadenscheinig klingen, aber im Falle des Falles wird der VM schon Argumente finden.

    "1.) Der Vermieter schreibt, dass 3 Personen zugegen sein werden. Ich habe eine ziemlich kleine Wohnung (30m2) und 3 Personen wären mir überhaupt nicht geheuer. Ist es möglich darauf zu bestehen, dass nur 2 Personen Zutritt erhalten?"
    - Ich würde nur zwei Besucher genehmigen und aber auch selbst nicht allein sein.

    "2.) Ich würde gerne die Ausweise der Personen kontrollieren, ..."
    - Nätürlich darfst Du das und die Personalien incl. Adresse(n) notieren. Vorher dem VM mitteilen!

    "3.) Ich möchte das Fotografieren verbieten. Darf ich das?"
    - Ja.

    "4.) Ich möchte darauf bestehen, dass die Leute ihre Schuhe ausziehen. Ist das erlaubt?"
    - Weiss ich nicht.

    Danke für die schnelle Antwort.
    Gibt's da nicht auch noch ein Gesetz, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nur maximal 15% erhöht werden darf? Weil der vorherige Vermieter hat vor zwei Jahren ja schonmal wegen Modernisierung um 12% erhöht.


    Dann wäre da ja noch etwas "Spielraum"...

    den Zustand der Wohnung kann hier keiner bewerten.
    Es wird sofern die Parteien sich nicht gütlich einigen, ein Richter entscheiden.


    ... und der wird dann einen Vergleich vorschlagen, und die Streithähne sind zufrieden. Zufrieden werden sie aber nach Erhalt der Honorarrechnungen überhaupt nicht sein, denn dann kommen zu den üblichen Prozesskosten noch Vergleichsgebühren hinzu...:mad::mad:
    Und wenn dann noch Gutachterkosten hinzukommen, dürften die Gesamtkosten die Streitwerte locker übersteigen...

    Gab es ;)
    Zitat: "...Bereits am 15. Juni räumten wir die Wohnung komplett und stellten alles ab (Strom etc.) und lasen für uns Strom/Gas ab. Am 31. Juni machten wir die Übergabe..."
    :rolleyes: Was genau war der Grund der Frage?


    Nachdenken, Marius, und Kalender studieren...
    Aber abgesehen davon, das halbe Jahr war ja wohl 'rum.


    .... Zudem hat es mir Rennerei gespart.
    Viele Grüße
    Also, vielen Dank noch mal allen Beteiligten. Ich finde es gut, dass einem hier nach bestem Wissen und Gewissen geholfen wird.


    Gerne...;)

    Hallo julian,

    das Mietrecht kennt keine UNTERmietverträge.
    Normalerweise beträgt die Frist drei Monate. Wenn jedoch der Mieter in der Wohnung des Vermieters ein möbliertes Zimmer gemietet hat, dann ist die Frist bis spätestens zum 15.d.M. zum Monatsende.

    "In dem Untermietvertrag steht "Der Vertrag kann von jeder Partei im lauf eines Monates bis zum Ende Des darauf folgenden Monats gekündigt werden " Ist dieser Satz rechtens ?"
    - Wenn es so beiderseiig vereinbart wurde, warum nicht?

    "Sind die Kündigungsfristen nicht drei Monate also wenn bis zum 11.03.2016 ?"
    - Wohnraummietverträge enden immer zum Monatsende.
    (11.01.+ drei Monate würden übrigens bis zum 11.04. gehen...:D)

    Hallo Sabsalat,

    "Ich habe von 16.9.2012-05.2015 in Fulda in einer Wohnung gewohnt. Nach mehrmaligem Mahnen der Hausverwaltung habe ich endlich für 2012 und 2013 eine Nebenkostenabrechnung bekommen und 319 Euro wurden auf meinem Konto gut geschrieben."
    Ich glaube dennoch, die 319 Euro sind zu wenig"
    - Glauben heisst nicht wissen. Hast Du denn die beiden BK-Abr. übeerprüft?

    "Für 2014 und 2015 habe ich überhaupt keine NK-Abrechnung erhalten mit folgender Begründung:"
    Die Begründung interessiert garnicht. Die BK-Abr. 2014 stand Dir bis 31.12.15 zu, die für 2015 kann noch bis max. 31.12.2016 dauern.

    "Das war letztes Jahr im Juli 2012!"
    - Letztes - besser: Vergangenes - Jahr schrieben wir 2015...

    "Seit dem nach mehrmaligem Mahnen und Drohen mit dem Anwalt - keine Rückmeldung und keine Gutschrift. Was kann ich tun? Ich verzweifel langsam!!!"
    - Dann mache doch Deine Drohung wahr!

    Hallo ThornS,

    grundsätzlich sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des VM für das Mietverhältnis unerheblich.
    Ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben die Mängelliste zukommen lassen und ihn unter Verweis auf § 535 BGB auffordern, die Mängel zeitnah nachhaltig zu beheben, um weitere Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden.
    Wenn er aus Kostenersparnisgründen unpassende Fliesen verlegen will, würde ich dem widersprechen. Dir steht der Zustand der Mietsache bei Mietbeginn zu.

    Du kannst ja die folgende Liste der zulässigen Betriebskostenarten beilegen oder mitnehmen und den Vermieter bitten Dir zu zeigen wo da die Kostenart "Kostenumlagerung" steht.;)


    Sagte der Zauberer Luigi: "Gehen raus aus Deine Tasche und rein in meine Tasche.":p

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