Vermieter möchte Kaution einbehalten

  • Hallo liebe Mieter und Vermieter,

    ich bin Ende Oktober letten Jahres aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Beim Auszug fand der Vermieter einige aufgequollene Stellen im Parkettfußboden, außerdem meinte er, dass die Herdplatte verdreckt sei und eine Tür kaputt ist. Dies wurde im Übergabeprotokoll vermerkt, es wurden aber bis heute keine Reparaturen durchgeführt. Zwei Tage später zog ein neuer Mieter ein. Ich habe damals bei Einzug eine Kaution von 500 Euro hinterlegt, die ich noch nicht zurückgezahlt bekommen habe.
    Habe nun den Vermieter zwecks Rückzahlung kontaktiert. Dieser meint nun, den Fußboden aufgrund der aufgequollenen Stellen komplett austauschen zu müssen und die Tür müsse jetzt auch repariert werden. Kostenpunkt um die 700 Euro. Auf Nachfrage wie das denn mit dem neuen Vermieter geregelt werden würde bekam ich die Antwort, dass er demnächst ausziehen würde und die Wohnung dann saniert werden müsste.
    Ich habe vom Vermieter jetzt das Angebot bekommen, dass er lediglich die Kaution einbehält und mir 50 Euro auszahlt.
    Nun meine Frage: Auf das Angebot gleich eingehen oder habe ich noch irgendwelche Chancen meine Kaution (zumindest teilweise?) wiederzubekommen? In dem alten Übergabeprotokoll von meinem Einzug sind die Schäden leider nicht vermerkt.
    Vielen Dank schonmal für die Antworten.

  • Hallo liebe Mieter und Vermieter,

    ich bin Ende Oktober letten Jahres aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Beim Auszug fand der Vermieter einige aufgequollene Stellen im Parkettfußboden, außerdem meinte er, dass die Herdplatte verdreckt sei und eine Tür kaputt ist. Dies wurde im Übergabeprotokoll vermerkt, es wurden aber bis heute keine Reparaturen durchgeführt. Zwei Tage später zog ein neuer Mieter ein. Ich habe damals bei Einzug eine Kaution von 500 Euro hinterlegt, die ich noch nicht zurückgezahlt bekommen habe.
    Habe nun den Vermieter zwecks Rückzahlung kontaktiert. Dieser meint nun, den Fußboden aufgrund der aufgequollenen Stellen komplett austauschen zu müssen und die Tür müsse jetzt auch repariert werden. Kostenpunkt um die 700 Euro. Auf Nachfrage wie das denn mit dem neuen Vermieter geregelt werden würde bekam ich die Antwort, dass er demnächst ausziehen würde und die Wohnung dann saniert werden müsste.
    Ich habe vom Vermieter jetzt das Angebot bekommen, dass er lediglich die Kaution einbehält und mir 50 Euro auszahlt.
    Nun meine Frage: Auf das Angebot gleich eingehen oder habe ich noch irgendwelche Chancen meine Kaution (zumindest teilweise?) wiederzubekommen? In dem alten Übergabeprotokoll von meinem Einzug sind die Schäden leider nicht vermerkt.
    Vielen Dank schonmal für die Antworten.

    Hallo,

    da nun weder eine Rechnung vorgelegt wurde noch eine Reparatur durchgeführt, auch keine konkrete Forderung an dich gestellt wurde, wäre der Vermieter die Kaution schuldig!

    Du kannst nun auf Herausgabe der Kaution klagen oder mit dem Vermieter eine Vereinbarung treffen, das liegt ganz allein bei dir.

    Bedenke, gerade bei Schäden an Bodenbelägen, muss sich der Vermieter einen Abzug Neu für Alt gefallen lassen, ganz auf deine Kosten kann er den Boden nicht ersetzen lassen.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo LifeIsStrange,
    bist Du vom ehem, VM mal nachweislich aufgefordert worden, Mängel zu beheben?
    Wurde im ÜP festgelegt, wer auf wessen Kosten welche Mängel zu beheben hat?

  • Vielen Dank für eure Antworten!

    bist Du vom ehem, VM mal nachweislich aufgefordert worden, Mängel zu beheben?
    Wurde im ÜP festgelegt, wer auf wessen Kosten welche Mängel zu beheben hat?

    Schriftlich bin ich dazu nicht aufgefordert worden. Im Übergabeprotokoll stehen zwar zwei Klauseln "Der Mieter sorgt für die Beseitigung der o.g. Mängel" und "Statt der Mängelbeseitigung leistet der Mieter Schadensersatz" aber sie sind beide nicht angekreuzt (Haben so ein Ankreuzfeld).

  • Schriftlich bin ich dazu nicht aufgefordert worden. Im Übergabeprotokoll stehen zwar zwei Klauseln "Der Mieter sorgt für die Beseitigung der o.g. Mängel" und "Statt der Mängelbeseitigung leistet der Mieter Schadensersatz" aber sie sind beide nicht angekreuzt (Haben so ein Ankreuzfeld).


    Dann "gilt" Posting #2.

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