Ebenfalls ohne Gruss:
"muss man sich bei einem längeren Auslandsaufenthalt in Deutschland abmelden?"
- Frage bitte das EMA.
"Muss B sich vor seiner Ausreise dann in Deutschland abmelden oder kann er sich für den Zeitraum seines Auslandsstudiums bei seiner Familie oder Freunden anmelden, die für ihn seine eingehende post entgegen nehmen würden etc.?"
- Antwort wie vor.
"B hat auch noch die Möglichkeit, seine Wohnung (zumindest teilweise) als Untervermieter an jemanden weiter zu vermieten, der die Wohnung im Zeitraum seiner Abwesenheit nutzt."
- Untervermietungen befürfen ausdrücklich der Zustimmung des Vermieters.
"Darf B dann seinen Wohnsitz in dieser Wohnung während seiner Abwesenheit behalten?"
- Frage bitte das EMA.
"was genau ist die Mitwirkungspflicht eines Wohnungsgebers?"
- Ausstellung der Bescheinigung für das EMA bei Mietbeginn btw. -ende.
"Macht es bei der Mitwirkungspflicht einen Unterschied, ob der Wohnungsgeber selbst Eigentümer der Immobilie, Vermieter einer Wohnung oder Untervermieter eines Zimmers ist?"
- Letztere bibt es mietrechtlich nicht, sondern lediglich Vermieter - und die sind i.d.R. Wohnungsgber.
"ist ein Wohnungsgeber dazu verpflichtet, den Auszug von ehemaligen Mietern beim Meldeamt anzugeben?"
- Ehemalige, also vor dem 01.11.2015 ausgezogene nein.
"Angenommen, die Person E ist Untermieter..."
- Geht es nicht noch verwirrender mit A, B, C, D, E, F...?:eek: Hier dreht es sich in erster Linie um Mietrecht und nicht um Melderecht, daher nur meine Meinung.