Hallo Peani,
"Letztes Jahr im Herbst haben wir ein Schreiben unseres Vermieters erhalten dass er die Modernisierungsarbeiten auf die Miete umlegen wird."
- Wann habt Ihr das Schreiben bekommen? Welche Modernisierungsarbeiten wurden zu wann angekündigt?
"Es wurden die Balkongeländer erneuert sowie die Haustüre mit Gegensprrchanlage und die Briefkästen."
- Wann wurden alle 4 Posten erneuert oder repariert oder neu installiert?
"In dem Schreiben stand, dass wir bis zum 31.5.17 ein sonderkündigungsrecht haben von zwei Monaten da er die Mieterhöhung vorher nicht angekündigt hatte. Ab dem 1.6.17 würde die Mieterhöhung in kraft treten."
- Schreiben vom Herbst 2016?
"Da wir eh ausziehen wollten haben wir nun nach langem Suchen endlich was neues gefunden. Nun habe ich ihm am 28.5. die Kündigung persönlich gegeben( er wohnt mit im Haus). Er hat die Kündigung gelesen und meinte dass das Sonderkündigungsrecht sich auf die Mieterhöhung bezieht aber das wir trotzdem drei Monate kündigungsfrist einhalten müssen. Wir müssen jetzt nur ab ersten Juni nicht mehr Miete zahlen."
- Kündigung zu welchem Datum?