Beiträge von Berny

    Wie ist es wenn sich im laufenden Verfahren neue Punkte ergeben, z.B. der VM erhält kurz vor Prozessbeginn davon Kenntnis, dass der M. den VM in der Nachbarschaft als Betrüger bezeichnet hat?
    Ich denke, hier könnte dies in die bereits bestehenden Kündigungsgründe noch einfliessen, oder?


    Warum nicht? Zumindest sollte m.M.n. dies beim Termin mit vorgetragen werden. Ausserdem dürfte sich die Staatsanwaltschaft mit diesem Straftatbestand interessieren, falls Anzeige erstattet wird.

    Ich spreche da von der detaillierten Begründung der Verwertungskündigung, nicht von der Kündigungsfrist. Die falsche Frist ist wie geschrieben für den Vermieter unproblematisch: Es gilt einfach der richtige Termin (nach 9 Monaten) anstatt dem falsch angegebenen. Das kannst Du überall nachlesen. Mal ein Beispiel:
    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/k_frist.htm


    Danke für die Info ("nach wohl überwiegender Ansicht":rolleyes:).

    OK, weil ich merke, dass mich die Frage nicht loslässt: Das heißt aber nicht, dass der Vermieter die unzureichende Begründung der Kündigung einfach nachreichen kann und somit die unwirksame Kündigung doch wirksam machen kann, sozusagen rückwirkend die unwirksame Kündigung heilen?


    Ich bin mir nicht sicher, ob das für den VM klappen würde: Erst mal (falsch) mit dreimonatiger Frist kündigen UND dann später beim Verfahren/Verhandungstermin auf die neunmonatige Frist abändern...

    Hallo Peani,

    "Letztes Jahr im Herbst haben wir ein Schreiben unseres Vermieters erhalten dass er die Modernisierungsarbeiten auf die Miete umlegen wird."
    - Wann habt Ihr das Schreiben bekommen? Welche Modernisierungsarbeiten wurden zu wann angekündigt?

    "Es wurden die Balkongeländer erneuert sowie die Haustüre mit Gegensprrchanlage und die Briefkästen."
    - Wann wurden alle 4 Posten erneuert oder repariert oder neu installiert?

    "In dem Schreiben stand, dass wir bis zum 31.5.17 ein sonderkündigungsrecht haben von zwei Monaten da er die Mieterhöhung vorher nicht angekündigt hatte. Ab dem 1.6.17 würde die Mieterhöhung in kraft treten."
    - Schreiben vom Herbst 2016?

    "Da wir eh ausziehen wollten haben wir nun nach langem Suchen endlich was neues gefunden. Nun habe ich ihm am 28.5. die Kündigung persönlich gegeben( er wohnt mit im Haus). Er hat die Kündigung gelesen und meinte dass das Sonderkündigungsrecht sich auf die Mieterhöhung bezieht aber das wir trotzdem drei Monate kündigungsfrist einhalten müssen. Wir müssen jetzt nur ab ersten Juni nicht mehr Miete zahlen."
    - Kündigung zu welchem Datum?

    ... der falsche Termin wird wohl als unschädlich angesehen, er ist zwar falsch, aber das allein macht die Kündigung wohl nicht unwirksam (stattdessen gilt die richtige Frist). Ist das so?


    Njet, ein falscher Termin kann nicht (automatisch?) umgedeutet werden in einen fristgerechten Termin. Zulässig wäre eher ein (bspw.) Kündigungstermin 01.07. statt der 30.06. (da WohnraumMV i.d.R. zum Monatsende enden).
    Daher propagiere ich immer die rechtssichere Floskel "zum nächstmöglichen Termin" ohne spezielle Terminangabe. Der nächstmögliche T. ergibt sich immer automatisch aus rechtlichen Vorschriften und kann auch für fast alle anderen Arten von Verträgen o.ä. angewandt werden.
    Noch'n Tipp: Ich kündige Verträge "immer":o zum nächstmöglichen Termin und bitte um schriftliche Bestätigung mit Terminangabe.

    Hallo,
    nehmen wir an, ein Vermieter ...
    .
    Die Räumungsklage wegen Eigenbedarf wurde am 23.12.2016 eingereicht, der Vermieter zog plötzlich am 08.02.2017 aus der Wohnung aus. Eine Begründung gab er nicht, er erklärte nur die Erledigung, als der Mieter am 31.3. auch auszog.


    Hallo,
    nehmen wir an, ein Vermieter ...
    Tatsachen oder konstruierte Rechtsfälle?

    (Miete wird immer zum 1. des Monats überwiesen)


    Spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass sie mietvertragsgemäss überwiesen wird bzw. beim Empfänger gutgeschrieben wird.
    Wenn Du jetzt "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" (genau so formulieren!) kündigst, wäre das dann automatisch zum 30.09.2017.
    Noch was: Die Kündigung an den Vermieter (lt. Mietvertrag) adressieren, NICHT an "Vermietung", "Hausverwaltung" o.ä.
    ... und nicht vergessen zu unterschreiben (wie es mein früherer Mieter mal gemacht hatte...:eek:)...:o

    Man könnte ja zunächst mal anbieten, dass man bereit wäre, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, der muss ja noch nicht beiliegen. Die Summe, die einem als Entschädigung vorschwebt und die Auszugsfrist kann man ja auch so erwähnen.


    würde ich noch nicht. Sollte der VM doch mal einen Vorschlag machen.

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