Jedoch treten Fragen auf wie: Unter welchen Prämissen kann ich dennoch ggf. das Mietverhältnis vorzeitig beenden- Schlagwort Härtefall-?
Offensichtlich hat der Mieterverein falsche Informationen zu meinem Nachteil gegeben. Kann hier was unternommen werden?:)
Das MVH kann bspw. vorzeitig beendet werden, wenn der Amtsarzt die Mietsache für unbewohnbar erklärt.
Was die Beratung der Mietervereine betrifft, so wissen die Stammuser in Mieter- bzw. Vermieterforen, dass bei deren "Fach"anwälten höchste Vorsicht geboten ist. (Habe selbst gerade mittelbar negative Erfahrungen gemacht, jedoch nicht zu meinem Nachteil).