Hausverkauf, Bestandsschutz und evlt. Eigenbedarf

  • Guten Abend,

    ich hoffe, mein Thema ist hier richtig, ansonsten bitte in die richtige Rubrik verschieben, danke.

    Es geht um folgendes:
    Wir wohnen auf einem Grundstück, was 2 Freunden gehört, die es sich teilen. Darauf befinden sich 4 Doppelhäuser, wovon 5 Doppelhaushälften dem einen und 3 dem anderen Freund gehören. Nun möchte der frustrierte eine Freund mit den 3 Doppelhaushälften seine Häuser verkaufen und der andere Freund die einzelne Hälfe, sie sich an die anderen 3 des Freundes anschließt, ebenfalls. Wir wohnen in der einzelnen Hälfte. Lt. Aussagen des Vermieters sucht man nun langfristige Investoren für diese Objekte, es sei kein Eigenbedarf zu befürchten, da diese nur Geld parken wollen. Es stand am Samstag bei uns ein Besichtigungstermin mit Makler und Interessenten an. Dabei kamen zusammengehörende junge Familien mit Kind, die sich unsere Hälfte anschauten und durch deren Äußerungen während der Besichtigung nun aber doch der Verdacht des Eigenbedarfs besteht. Lt. Maklerin besteht aber ein Bestandsschutz von 3 Jahren, wo erst nach Ablauf Eigenbedarf möglich wäre. Nun bin ich mir nicht so ganz sicher, ob dieser Bestandsschutz § 577 BGB meinen könnte? In unserem Mietvertrag steht, dass wir eine Eigentumswohnung angemietet hätten, aber ob die Whg. auch als solche eingetragen ist, wissen wir nicht. Wie schaut es rechtlich aus, greift tatsächlich dieser Schutz und wie sollte man sich verhalten bzw. könnte man sich bei späteren Eigenbedarf auch wehren? Hatte bissl gegoogelt, werde aber nicht so ganz schlau draus, da dann immer steht, bei Umwandlung in eine Eigentumswohnung... oder gilt dies auch bei bereits bestehender Eigentumswohnung?

    LG

  • Hallo Sarahleewoman,
    in solcher komplexen Situation bzw. Konstellation kann ich nur empfehlen, sich an einen Profi, bspw. einen Anwalt für Miet- und Immobilienrecht zu wenden.

  • Leider sind Sie hier mit Ihrem Problem nicht richtig. Schließe mich an.
    Hier sind keine Profis, sondern nur Laien, welche aus Erfahrung ihre Meinung kundtun.

  • Hallo Sarahlee,

    Zunächst musst du in Erfahrung bringen, wie die Häuser rechtlich aufgestellt sind, bzw. In wie weit, das im Zuge des Verkaufs geändert wird.

    Die Aussagen der Maklerin zum Bestandsschutz wuerde ich bestenfalls ignorieren.

    Einfachster Weg: Euren Vermieter fragen.
    Z.b. Koennt ihr den VM um alle für den Kauf relevanten Unterlagen bitten, weil ihr mit eurer Bank unterhalten wollt ueber einen möglichen Erwerb.
    Alternativ: Grundbuchamt um Einsicht bitten, gegen Vorlage des MV s und der Verkaufsanzeige.

    Dein ( berechtigtes) Interesse: Du willst wissen, ob dein Haus Wohnungseigentum ist, und wenn ja wann es geteilt wurde/wird.

    Davon hängt nämlich ab, ob es ein Vorkaufsrecht für euch gibt, und ob es erweiterterten Schutz vor Eigenbedarfskuendigungen gibt.

    Mehr nachlesen ueber die Umwandlung in ETWs kannst du hier http://www.bmgev.de/mietrecht/tipp…ngsverkauf.html

    Es kann auch nicht schaden, jetzt schon mal nachzugucken, ob die eigene Rechtsschutzversicherung Mietrecht einschliesst.

    Einmal editiert, zuletzt von Akkarin (8. März 2016 um 08:58)

  • Lt. Maklerin besteht aber ein Bestandsschutz von 3 Jahren, wo erst nach Ablauf Eigenbedarf möglich wäre.

    Makler:mad:

    Zitat

    In unserem Mietvertrag steht, dass wir eine Eigentumswohnung angemietet hätten,aber ob die Whg. auch als solche eingetragen ist, wissen wir nicht.

    Das wäre für den "Bestandsschutz", wie die oberschlaue Maklerin das nennt, nur von Bedeutung wenn die Wohnungen im Haus während Deiner Mietdauer in ETWs umgewandelt und dann einzeln verkauft wurden.

    War die Wohnung schon bei Anmietung eine ETW wäre das völlig irrelevant.

    Sprich es gibt keine Kündigungsbeschränkung, so der korrekte Begriff, für eine evtl. Eigenbedarfskündigung durch den neuen Eigentümer.

    Aber auch ich schließe mich den Vorbetern an und rate fachanwaltlichenliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

  • Deshalb ja der Hinweis, dass die TE erstmal nur wissen muss, ist das Haus im Grundbuch als Etw eingetragen, und seit wann? Bzw. Soll es jetzt umgewandelt werden.

    Daraus ergibt sich dann recht schnell, ob es für den Käufer oder den Mieter dumm laufen wird.

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