Guten Abend,
ich hoffe, mein Thema ist hier richtig, ansonsten bitte in die richtige Rubrik verschieben, danke.
Es geht um folgendes:
Wir wohnen auf einem Grundstück, was 2 Freunden gehört, die es sich teilen. Darauf befinden sich 4 Doppelhäuser, wovon 5 Doppelhaushälften dem einen und 3 dem anderen Freund gehören. Nun möchte der frustrierte eine Freund mit den 3 Doppelhaushälften seine Häuser verkaufen und der andere Freund die einzelne Hälfe, sie sich an die anderen 3 des Freundes anschließt, ebenfalls. Wir wohnen in der einzelnen Hälfte. Lt. Aussagen des Vermieters sucht man nun langfristige Investoren für diese Objekte, es sei kein Eigenbedarf zu befürchten, da diese nur Geld parken wollen. Es stand am Samstag bei uns ein Besichtigungstermin mit Makler und Interessenten an. Dabei kamen zusammengehörende junge Familien mit Kind, die sich unsere Hälfte anschauten und durch deren Äußerungen während der Besichtigung nun aber doch der Verdacht des Eigenbedarfs besteht. Lt. Maklerin besteht aber ein Bestandsschutz von 3 Jahren, wo erst nach Ablauf Eigenbedarf möglich wäre. Nun bin ich mir nicht so ganz sicher, ob dieser Bestandsschutz § 577 BGB meinen könnte? In unserem Mietvertrag steht, dass wir eine Eigentumswohnung angemietet hätten, aber ob die Whg. auch als solche eingetragen ist, wissen wir nicht. Wie schaut es rechtlich aus, greift tatsächlich dieser Schutz und wie sollte man sich verhalten bzw. könnte man sich bei späteren Eigenbedarf auch wehren? Hatte bissl gegoogelt, werde aber nicht so ganz schlau draus, da dann immer steht, bei Umwandlung in eine Eigentumswohnung... oder gilt dies auch bei bereits bestehender Eigentumswohnung?
LG