Hallo Rasselbande,
auch wenn das Bild schlimm aussieht, so sagt das nichts darüber aus, wie der Schimmel entstanden ist. Wenn Du nach Schimmel googelst, wirste Lesestoff bis nach Pfingsten finden...
Beiträge von Berny
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Gibt es eine rechtlich sichere Möglichkeit, einen gewissen Renovierungsgrad bei der Übergabe zu fordern oder den Vermieter an die Anfangsrenovierungskosten zu beteiligen? (oder sogar eine Mietminderung anzusetzen?).
Hallo Vincent,
nein, gibt es nicht. Du mietest eine Wohnung in dem Zustand, wie besichtigt und sie an Dich übergeben wurde bzw. wird. Deshalb ist das Übergabeprotokoll SEHR wichtig. -
Das ist nur bei kurzfristig wechselnden Mietverhältnissen notwendig. So wie bei einer Pension.
Haben grundsätzlich nichts miteinander zu tun. -
Das ist nur bei kurzfristig wechselnden Mietverhältnissen notwendig. So wie bei einer Pension.
Haben grundsätzlich nichts miteiander zu tun. -
Sie meinte auch,das könnte ich dann auch ohne Anwalt versuchen,aber ...
Ist wohl nicht besonders geschäftstüchtig, die Dame...:o -
Hallo Berny, hier meine Zusammenfassung zu Deiner vorletzten ...
Gähn.....:( -
Hallo Mainschwimmer, habe hier einmal Deine ...
Gähn....:eek: -
Holzroller,
auch Dein RA wird Dich fragen, ob die abgebrochene Terasse (explizit+nachweislich) diejenige ist, welche lt. MV mitgemietet wurde. -
Die NK Abrechnung der Verwaltung hat drei Positionen:
Heizung = 650€
Wasser = 120€
Gebäudeversicherung mit Feueranteil = 50€
Von der Stadt kommt die Grundsteuer iHv = 364€1. Lösung:
Ich erstelle eine NK Abrechnung
Heizung = 650€
Wasser = 120€
Versicherung = 50€
Grundsteuer = 364€
Zwischensumme = 1.184€
zzgl. 19% MwSt = 224,96€
Gesamtbetrag: 1.408,96€
Haha, Du schlägst auf alles noch mal locker 19% drauf???
Tolle Geschäftsidee...
Bist Du überhaupt vorsteuerabzugsberechtigt? Hast Du einen Gewerbeschein? -
"Wie erstellt man für einen gewerblichen Mieter mit Optierung eine NK Abrechnung unter Ausweisung der MwSt, wenn der Vermieter selber eine NK Abrechnung in Bruttoform bekommen hat?"
Ganz einfach: Halte es wie Angela M.: Reduziere Bretto um Nutto, und übrig bleibt Tara, auch Märchensteuer genannt.;) -
Richtig bedanken tust du dich, wenn der Vermieter sich bis Ende 2017 Zeit lässt. Solange hat er nämlich Zeit.
Anka,
diese Antwort ist nicht zynisch, sondern gesetzeskondom. Gesetze und Rechtsverordnungen kennen weder Zynismus noch Sentimentalitäten. Der VM hat noch ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungszeitraums Zeit, die BK-Abr. zu erstellen und Dir zu übergeben. Kannst Dich hier also zum 01.01.2018 wieder melden, wenn es bis dahin nicht geklappt haben sollte.
Die maximale Frist für die Zurückbehaltung der Kaution ist übrigens sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache. -
Vielen Dank für die zynische Antwort,sie hilft enorm weiter. Und nein,ich werde mich auch dann nicht bedanken.
Tja, was denn nun...?
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Der Mieter möchte ja von mir eine ausgewiesene MwSt haben?
Ist das eine Frage oder eher eine Aussage? -
Vocaris,
wenn Du den Mieter loswerden willst, kannst Du ganz einfach ohne Datumsangabe "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündigen. -
Hallo Akkarin vielleicht solltest Du ......
Gähn......:( -
Hallo phasm1975,
es dürfte eigentlich schon klar sein, dass in den verbrauchsintensiven Monaten etwas mehr als der durchschnittliche Monatsverbrauch anfallen dürfte, oder? -
Wir sind beide mittlerweile ausgezogen.
Ihren Mietanteil hat sie immer bezahlt aber halt die Stromkosten nicht.
Dann freu' Dich, dass es nur dabei geblieben ist!! -
Hallo DrB0BO,
Du hast das Recht, beim Vermieter Einsicht in die Originalunterlagen zu nehmen.
Wenn Du die Abrechnung mal hier einstellen könntest, wäre das u.U. nützlich. -
Schloss austauschen wäre vor Freitag noch eine Option. dann ist sicher dass kein verbotener Nachschlüssel verwendet wurde. Da reichts dann auch nicht mehr mit Verwarnung dududu eigenmacht ist böse, blabla. Das ist dann knallharter Einbruch.
Richtig, wäre auch legal. Solange wie ich rechtmässiger Mieter bin, kann ich den Schliesszylinder austauschen. Bei Mietende natürlich wieder zurücktauschen. -
Hach ich ärger mich ja einfach nur über ihr grundlegend parasitäres Verhalten, womit sie auf Grund meiner Dummheit auch noch mit durchkommt, deshalb habe ich hier auf positiven Rat gehofft :(.
Ist der Drucker beweisbarer Bestand des Mietvertrag? Dann Mietrecht.
Ansonsten: Privatrecht.
Hast Du "ohne Mängel" quittiert ODER "ohne erkennbare Mängel"?
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