"Was heißt, dass ich mit dem Mieter (du meinst Untermieter in diesem Fall) den Preis in den "üblichen Grenzen" frei vereinbaren kann. Was sind denn die üblichen Grenzen?"
- Im Mietrecht gibt es nur Vermieter und Mieter. Die üblichen Grenzen belaufen sich zw. geschenkt (Null) und zu hoch (nicht mehr vermietbar). Dies jedoch bei Neuvermietungen, nicht bei Mieterhöhungen.
"inwieweit kann ich denn die Betriebskosten festlegen? MOmentan sind es 140 Euro an den Vermieter. DAs kommt aber leider nie hin."
- Dann bemühe Dich darum, von Deinem VM die aktuellen Zahlen zu bekommen.
"Wie könnte ich argumentieren, dass ich eine Pauschale oder Vorauszahlung von 100 Euro festlege."
- Sowas wird nicht argumentiert, sondern zw. den Vertragsparteien vereinbart.
"Falls es eine VOrauszahlung wäre, könnte ich sie doch recht hoch ansetzen und den Überschuss doch immer noch zurückzahlen, oder?"
- Ja, nicht könnte, sondern müsste: Jahresbetrag der BK / 12 = mtl. VZ.
"Gibt es denn eine Möglichkeit die Mitbenutzung meines Zimmers steuerrechtlich und mieterrechtsfreundlich auf meine Untermieter umzulegen?"
- Das wäre mit der Mietzahlung abgegolten.
"Wie hoch darf eine Pauschale der Mitbenutzung meiner Möbel etc. denn sein?"
- Verhandlungssache.