Beiträge von Berny

    Hallo Martin_MUC,

    Ihr habt m.E. (nachweislich?) alles getan, was man von Euch hätte erwarten können.
    Tipp von mir als Vermieter: Die Kaution in bar verwahren oder mit 0,2% verzinst auf Euren Namen anlegen.
    Ihr habt die ExMieterin sicherlich nachweislich aufgefordert, die ihr zuzuschreibenden Mängel zeitnah zu beheben?

    Zur Bausubstanz:
    Es wurden normale Gipskartonplatten verwendet (nicht die feuchtigkeitsbeständigen (grün)).
    Die Platten wurden einfach mit Gips verputzt ohne Imprägnierung (auch direkt über der Dusche, die unter der Dachschräge steht; bereits einige Tage nach Einzug hat sich der Gips an dieser Stelle abgelöst, nachdem er ein paarmal nass geworden ist).
    An den Schnittkanten der Platten wurde auf den Einsatz eines Abdichtbandes verzichtet (der Putz beginnt vor allem an den Schnittkanten zu bröckeln).
    Zu meinem Verhalten:
    Ich dusche grundsätzlich bei weit geöffnetem Dachfenster und lasse auch noch nach dem Duschen das Fenster geöffnet bis sich der Dampf verzogen hat.
    Liegt das Problem unter den geschilderten Gesichtspunkten an der Bausubstanz oder liegt ein Fehlverhalten meinerseits vor?


    Hoffentlich liest dieses der mehrmalskluge Hamburger ebenfalls.

    "Was heißt, dass ich mit dem Mieter (du meinst Untermieter in diesem Fall) den Preis in den "üblichen Grenzen" frei vereinbaren kann. Was sind denn die üblichen Grenzen?"
    - Im Mietrecht gibt es nur Vermieter und Mieter. Die üblichen Grenzen belaufen sich zw. geschenkt (Null) und zu hoch (nicht mehr vermietbar). Dies jedoch bei Neuvermietungen, nicht bei Mieterhöhungen.

    "inwieweit kann ich denn die Betriebskosten festlegen? MOmentan sind es 140 Euro an den Vermieter. DAs kommt aber leider nie hin."
    - Dann bemühe Dich darum, von Deinem VM die aktuellen Zahlen zu bekommen.

    "Wie könnte ich argumentieren, dass ich eine Pauschale oder Vorauszahlung von 100 Euro festlege."
    - Sowas wird nicht argumentiert, sondern zw. den Vertragsparteien vereinbart.

    "Falls es eine VOrauszahlung wäre, könnte ich sie doch recht hoch ansetzen und den Überschuss doch immer noch zurückzahlen, oder?"
    - Ja, nicht könnte, sondern müsste: Jahresbetrag der BK / 12 = mtl. VZ.

    "Gibt es denn eine Möglichkeit die Mitbenutzung meines Zimmers steuerrechtlich und mieterrechtsfreundlich auf meine Untermieter umzulegen?"
    - Das wäre mit der Mietzahlung abgegolten.

    "Wie hoch darf eine Pauschale der Mitbenutzung meiner Möbel etc. denn sein?"
    - Verhandlungssache.

    Hallo walterbenjamin,

    bei Neuvermietung kannst Du mit dem Mieter den Preis in den üblichen Grenzen frei vereinbaren. Die Betriebskostenvorauszahlungen solltet Ihr anhand der Daten des vergangenen Jahres überschlagsmässig festlegen, mit etwas Spielraum nach oben, um Nachzahlungsforderungen zu vermeiden.
    Bedenke bitte, dass Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dem Finanzamt zu erklären sind. Hierbai hilft Dir die Anlage V.
    Wenn Du befürchtest, dass einer der beiden Mieter energie- und/oder wasserverbrauchsmässig schmarotzt, so ist das letztlich Dein/Euer Problem aufgrund der Konstellation der Mietsachen bzw. Mieter.

    Vertraglich festgelegte Miete:
    330 € für die Wohnung
    30€ für die Betriebskosten (lt. Vertrag "alle übrigen Betriebskosten"--> Wasser, Müll, etc.)
    d.h. 360€ gehen an die Vermieterin.


    Moin Carsten,
    bitte etwas deutlicher: Monats- und/oder Jahresbeträge?

    Okay danke für deine Antwort. Mit anderen Worten ist es soweit unproblematisch?


    Ich meine Ja, denn die vom VM zu zahlenden Steuern gehen den M nichts an. In vielen Gerichtsurteilen und auch BGB-§§ verlautet, dass Regelungen zum Nachteil des M unwirksam sind.
    Sowas wie in Deinem "Fall" habe ich bis jetzt hier auch noch nie gelesen, btw.
    Ausserdem müsste mir der VM ja seine Einkommensteuer offenlegen...:o

    Hallo Max Potthoff,

    Dein Ansprechpartner=Mietvertragspartner ist Dein im MV aufgeführter Vermieter. Wenn Dir die HV eine von ihm unterschrieben Vollmacht präsentiert, ist diese eben Dein Ansprechpartner.
    Ich würde ihn/sie also per Einwurfeinschreiben mit dem Sachverhalt konfrontieren und auffordern, die Möbel zeitnah zu entfernen, um Mietminderungen zu vermeiden.

    würde ich ja gerne machen so wie eine persönliche Übergabe mit ihm besprechen nur lässt er sich jetzt auf keiner weise mehr erreichen er blockiert jetzt jede Kommunikation.


    Ein Zeichen schlechten Gewissens - oder ist er gerade auf Urlaub in der Antarktis?
    Ich würde ihm zum Ende des Mietvertrags die Rücknahme der Mietsache per Einwurfeinschreiben anbieten und die Restkaution einfordern. Bei erfolglosem Ablauf: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=6597491-1436111742168&Command=start&bld=NRW&home=http://www.justiz.nrw.de

    Die von ihm als Beschädigungen bezeichneten Abnutzungen bei bestimmungsgemässen Gebrauch hätte der VM bei Rückgabe der Mietsache bemängeln müssen.
    Da aber so einiges Gemauschel gewesen war, kann ich mich dazu latürnich nicht äussern.
    Vielleicht bieteste dem Mann ohne Anerkennung einer Rechtspflicht 50€ an?

    Hallo Sizekill,

    "Wurde die Wohnung in neu renovierten*1 bzw. ausdrücklich*2 auch kürzlich renovierten*3 zustand an den Mieter übergeben so ist sie nach Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei Auszug vor Beendigung des Mietverhältnisses jeweils in neu renoviertem zustand an den Vermieter zu übergeben."
    - Halte ich für unwirksam, da hier eine klare Aussage fehlt, bspw.: *1 "renoviert" ist nicht rechtssicher definiert; *2 ausdrücklich ist es nachts költer als draussen:o, *3 kürzlich ein Tag oder wie lange??

    "behält noch 150€ wegen leichter Abnutzung des Laminates ein."
    - Laminat nutzt sich zwangsweise durch üblichem Gebrauch/Begehen ab. Beschädigungen durch heruntergefallene spitze Gegenstände (Beispiel: eine Feile oder schweres Küchenmesser) braucht der VM nicht zu akzeptieren.

    Natürlich muss er sich nicht blicken lassen. Ich habs eher so gemeint was los ist, wenn er einfach nicht mehr kommt und seinen Müll stehen lässt ohne ihn aus der Halle zu entfernen. Vertrag in schriftlicher Form gibt es bis jetzt nicht. Also was wäre in so einem Fall?


    Dann kannst Du den mündlichen Mietvertrag, falls die Miete 2 Monate nicht mehr gezahlt wird, fristlos kündigen und Dich mit Deiner A-Karte an einen Fachanwalt wenden um zu beratschlagen, wie Du den Krempel fort bekommst, denn so ohne weiteres entsorgen darfst Du ihn nicht.

    Akkarin:

    "Die Erlaubnis des VM zu bekommen, sollte bei euch kein Problem sein."
    - Aha, bist Du also deren Vermieter?

    "Dazu gab es in der jüngeren Vergangenheit mehrere Urteile."
    - Richtig lesen müsste man können....: "..., Teile der Wohnung unterzuvermieten."

    "Das andere Problem ist differenzierter zu sehen. Handelt es sich bei dem anderen Land um einen EU Staat oder nicht? Aber selbst wenn nicht, es gibt eine einfache Lösung dafür, auf die ihr bestimmt selbst kommt."
    - und die (legale) Lösung wäre welche...?

    "Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen."
    - Wie wahr!

    "Und das in einem Forum und auch noch gleichzeitig!"
    - Schade, dass die Prügelstrafe abgeschafft wurde!!!

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