Beiträge von Berny

    1. Bei der Beschreibung des Zustands steht: "Wird renoviert übergeben, bei Auszug muss der Mieter das Haus von innen in weißer Rauhfaser übergeben"
    Unter "renoviert" habe ich aufgefasst, dass die Wände gestrichen sind. Dies war zwar nicht der Fall, das Ganze ist aber mit der Vormieterin abgesprochen und auch so schriftlich festgehalten.


    Absprachen mit Vormietern...? Wer hat schriftlich Festgehaltenes quittiert?

    Hallo Merlin2009,

    lasst Euch nicht verrückt machen, v.a. nicht von Maklern (ohne r inder Mitte). Wenn ich von dieser Berufsspezies höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an. Wenn der immer nur nach 17.00 kann, wird der diese Tätigkeit wohl auch erst nach seinem Feierabend ausüben.
    Euer Vertragspartner ist einzig und allein Euer Vermieter. Wenn der Makler anruft, legste sinnvollerweise den Telefonhörer unter ein Kopfkissen und lässt ihn schmoren...:o

    1. Maßnahme, Schließzylinder der Zimmertür austauschen.


    Falls diese keinen Schliesszylinder haben sollte sondern ein übliches Bundbartschloss, so gibt es darin einzusetzende Steckschllösser im Handel. Auch steht dem VM kein Türschlüssel zu, es sei denn, sowas wäre im MV ausdrücklich vereinbart worden.

    nein. Der Vertrag würde von der Hausverwaltung unterschrieben.
    Aber im Bewerbungsbogen, wo die Entscheidung gefallen ist, da hat der Vermieter schon gesehen, dass ich alleinstehend bin.


    Dann versuchst Du, den Wunsch der HV zu erfüllen. Auf jeden Fall: Vertrach is Vertrach. Die Wohnung wirst Du nicht verlieren können.

    Halo laupl,
    natürlich darf der VM nur mit Deiner Zustimmung (und wenn Du verlangst in Deinem Beisein) Deine Wohnung betreten. Ansonsten wäre das Haudfriedensbruch (§ 123 StGB) und strafbar. Ein Mieter darf übrigens während der Mitzeit das Türschloss austauschen, nach Mietende Rückbau.

    Hallo Hedwig,

    der VM hat jährlich über die Betriebskosten abzurechnen, und zwar innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Abrechnungszeitraums, sonst wären sie verfristet. Hier hätte der VM Euch jedoch Guthaben zu erstatten, Nachforderungen kann er nicht mehr verlangen.
    Wenn der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, sind vor dem 31.12.2012 erstellte Abrechnungen verjährt.

    Zu Euren VZ- bzw. Guthaben-Abrechnungen kann ich hier jedoch nicht Stellung nehmen.
    Berechtigte zweifellose Guthaben könnt Ihr - nach vorheriger schriftlicher erfolgloser Ankündigung und Aufforderung nach Erstattung - von der Mietzahlung abziehen.

    Hallo Max Potthoff,

    Nochmal: Dein Ansprechpartner=Mietvertragspartner ist Dein im MV aufgeführter Vermieter. Wenn Dir die HV eine von ihm unterschriebene Vollmacht präsentiert, ist diese eben Dein Ansprechpartner.
    Ich würde ihn/sie also per Einwurfeinschreiben mit dem Sachverhalt konfrontieren und auffordern, die Möbel zeitnah zu entfernen, um Mietminderungen zu vermeiden. Und ferner: Sollten die Möbel nicht bis zum -Datum- von Ihnen abgeholt werden, werde ich sie einlagern lassen und die Kosten hierfür von der Miete abziehen.

    Mach' es nicht so hochgestochen und kompliziert, Max! Ein paar knackige Worte mit möglichen Konsequenzen genügen. Niemand hat Interesse, Romane zu lesen.

    100% vertraglich zugesicherte Einbauküche bei Einzug nicht vorhanden LG Itzehoe Az.: 1 S 397/96
    100% Vermieter verweigert Lebensgefährten des Mieters Zugang zur Wohnung LG Gießen NJW-RR 2001, 8
    100% vollständiger Heizungsausfall in den Monaten September bis Februar LG Berlin WuM 1993, 185
    100% Wohnung bereits von zwei weiteren Personen belegt LG Berlin GE 1993, 479
    100% Rattenbefall sowie ständige Durchfeuchtung der Wände AG Potsdam WuM 1995, 534
    100% Raumlauft belastet mit PCP, Lindan und Dichlorfluanid AG Mainz DWW 1996, 216
    100% Unbewohnbarkeit wegen Hochwasser AG Friedberg WuM 1995, 393
    100% vollständiger Ausfall der Elektrizitätsversorgung AG Berlin-Neukölln MM 1988, 31
    100% kompletter Ausfall der Elektrik für Warmwasser, Beleuchtung, Küche und sonstiges
    100% Minderung setzt keine total zerstörte Wohnung voraus.
    Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen. Und das in einem Forum und auch noch gleichzeitig!


    Toll, was Du Schlauberger alles (nicht) weisst:confused:

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