Moin Harald T;,
und was ist nun die Frage?
Hast Du selbst schon mal über eine Lösungsmöglichkeit nachgedacht?
Hast Du auch mal darüber nachgedacht, dass Du dem Wirt wohl (finanziell) ziemlich gleichgültig sein dürftest in Anbetracht des Saisonbeginns?
Beiträge von Berny
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Hallo ErichPauls,
zusätzlich zu meinem Vorposter. Wenn morgen, 04.04.16, "zum nächstmöglichen Termin" Kündigst, wäre das dann zum 30.06.16.
Über eine MM sollteste Dich fachanwaltlich beraten lassen; ob sich der Kostenaufwand und das (evtl. Prozess-)Risiko für die letzten drei Monate des Mietverhältnisses noch lohnt, musste selbst entscheiden. -
Hallo Berny,
er/sie? Du weißt doch das Anitari ein Mädchen ist.
Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen. Und das in einem Forum und auch noch gleichzeitig!
Was ich weiss oder nicht weiss, geht Dich nichts an.
Und unglaubwürdig kannst Du Dich selbst machen, so oft Du willst. -
Hallo Felix (der (Un-?)glückliche,
ich würde über diese Vorkommnisse genau und tabellarisch Buch führen nach dem Motto: Wer hat was wann gemacht, wie wirkte es sich aus, wer war Zeuge. Dies dem Vermieter per Einwurfeinschreiben mitteilen mit der Bitte, die unzumutbaren Störungen zeitnah zu unterbinden, um Mietminderungen zu vermeiden.
Auch Euch einen schönen und ruhigen Sonntag! -
Hallo Maza,
ergänzend zum Vorredner (er/sie hat recht): Für den Zeitraum bis 31.03.2916 kannste Dir nun selbst ausrechnen. -
Hallo FuriousP,
Euer Vermieter (es gibt juristisch keine Untervermieter) hat Dir und/oder Deinen Mitmietern eine nachvollziehbare BK-Abrechnung vorzulegen. Da im MV keine Voauszahlungen vereinbart wurden, habt Ihr (egal, wer von Euch, denn jeder haftet i.d.R. gesamtschuldnerisch) die BK für den Abrechnungs- bzw. Nutzungszeitraum zu bezahlen.
Es kann nicht Aufgabe dieses Forums sein, Eure Zahlenakrobatik nachzuvollziehen. -
Hallo PetQuinz,
Du solltest unterscheiden zw. Neuvermietung und bestehenden Mietverhältnissen. -
Hallo Joe,
ich würde die defekten Korkplatten ersetzen und irgendwie farblich angleichen, damit man nicht direkt drübner "stolpert". Ansonsten würde ich die Mietsache sauber, besenrein und ohne Beschädigungen zurückzugeben versuchen. Verbesserungen kann der VM jedenfalls nicht verlangen. Gibt es irgendwelche Beweise über den Zustand bei Mietbeginn?
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Ach ja, deitsche Schprache iss sich doch schwerre Schprache

Mir haben es vor allem die Kommata und Semikola (Plural 2) bzw. Semikolons (Plural 1) (als Hinweis für Kolinum:p) angetan
... und nicht vergäßen: Der Datief ist dem Genitief sein Feindt.:o -
Da Du aber fehlerfreies deutsch kannst, wurdest Du direkt zum Offizier befördert.
Da hier das Adjektiv "deutsch" zum Substantiv erhoben wurde, wird es groß geschrieben:o
Danke für den Hinweis!:) -
Danke für die Beförderung. Entschuldigung! Es hatte leider nur bis zum Oberwachtmeister gereicht.
Hatte zuerst Obergefreiter geschrieben. Da Du aber fehlerfreies deutsch kannst, wurdest Du direkt zum Offizier befördert.;) -
Hallo Lida,
ich kann Dir nur emfehlen, sämtliche Fakten mit Datum zusammenzutragen, Beweisfotos, Protokolle, Bescheinigungen, und einen Fachanwalt für Mietrecht zu konsultieren. Die Fotos von den Zählerständen mit Datum ausdrucken. -
Schliesse mich dem Oberleutnant Kolinum an.:)
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Hallo Nadine,
"1. Die Wohnung besitzt einen Balkon (Größe ca. 6-8 qm). Diesen können wir seit 9 Jahren nicht nutzen, da das Geländer morsch ..."
- Diesen Mangel würde ich dem VM per Einwurfeinschreiben mitteilen, auch, seit wann er ihm bekannt ist, und ihn auffordern, den vertragsgemässen Zustand der Mietsache zeitnah herzustellen, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.
Mietminderungen sind bei solchen Mängeln im unteren einstelligen Prozentbereich, m.W."2. Antwort wie vor.
Was heisst "erneuerte er die gesamte Heizungsanlage"? Austausch, Reparatur oder was? Wie alt war die alte Anlage? Gas oder Öl? -
Um es einfach zu machen: Ist der aufgesetzte Vertrag nachteilig für mich oder für den Vermieter?

In dubio pro ... - Viele Gesetzesvorschriften lauten, dass Regelungen zum Nachteil des Mieters unwirksam sind. -
Wenn laut Mietvertrag und Übergabeprotokoll die Wohnung renoviert ist, bedeutet das für mich im schlimmsten Fall, dass auch neues Laminat und neue Fliesen verlegt sind (wobei ich keine klare Definition von "renoviert" finden konnte die klarstellt, welche Mietgegenstände dies beinhaltet).
Eben..., denn der Begriff ist m.W. nicht rechtlich zuverlässig definiert. -
Hallo jw6,
Kautionen sind an die Mietsache gebunden. Was die (evtl. wechselnden) Mieter unter sich ausmachen, ist deren Angelegenheit. -
Ebenfalls ohne Gruss:
Versuch' doch, Dich mit dem VM zu einigen. -
Ich habe lediglich ein Dokument von der Vormieterin unterzeichnen lassen, in dem steht dass wir die Wände ungestrichen übernehmen. Im übergabeprotokoll wird nicht darauf verwiesen.
Dein Vertragspartner ist...na, wer wohl...? -
Hallo flatprotocol,
Du wirst KEINEN Richter finden, der Dir Apps, sms, Email und anderen Schnickschnack glaubhaft abnimmt.
Es hat sich gottseidank nichts geändert: Es zählen nach wie vor Einwurfeinschreiben (am besten) und von beiden Parteien unterschriebene Verträge oder Protokolle.
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