Beiträge von Berny

    Über den Abschluss einer RSV mit Mietrecht könnte man so langsam nachdenken.
    Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen.


    Nein, es ist noch schlimmer: Eine RSV müsste mindestens drei Monate VOR dem Ereignis, welches eine gerichtliche Auseinanderetzung auslösen könnte, abgeschlossen worden sein.

    Das ist doch alles nur blabla.
    1. Was wurde dir genau versprochen?
    2. Von wem wurde dir das versprochen?
    3. Kannst du nachweisen was dir versprochen wurde?


    "Was interessiert mich das dumme Zeugs, was ich gestern geredet oder versprochen habe?" Man/Frau denke nur an die Politiker, die ja sogar ihr Ehrenwort gaben...:o

    jetzt kam es leider dank dem Wochenende und einer verspäteten überweisung dazu, dass der vermieter das Geld morgen 05.04. auf dem konto haben wird. stellt das einen Kündigungsgrund da?


    Nein, bestenfalls einen Grund für eine Abmahnung.

    Hi gunpowder,

    grundsätzlich hast Du die Mietsache wie besichtigt und im Übergabeprotokoll beschrieben übernommen.
    Du kannst dem VM bestenfalls per Einwurfeinschreiben die Mängel schildern, auch wie lange sie ihm bereits bekannt sind und ihn an seine bisher vergeblichen Zusagen erinnern, Dann ihm eine angemessene Zeit zur Mängelbehebung geben und bei Erfolglosigkeit angemessene Mietminderung in Aussicht stellen. Achtung: Das wäre nur ein Versuch, vielleicht klappt's. Ein Recht auf Mietminderung haste jedenfalls nicht, da Du bei Mietbeginn nicht auf Zack warst.

    Nun meine Frage: Welche Rechte haben wir hier als zukünftige Mieter? Wir sind davon ausgegangen, dass der Boden inkl. ist und wollen dafür nicht zahlen.


    Ihr habt die sich aus dem Mietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten. Mit den Vormietern habt Ihr kein Vertragsverhältnis.

    Hallo mx85,

    "Ich habe aber die Befürchtung, dass sie den Vertrag ggf. nicht unterschreiben, sollte ich mich weigern die Entschädigung zu bezahlen."
    - Ich befürchte, dass Du recht hast.

    "Bei Recherchen habe ich gelesen, dass man das Geld nach Zahlung zurückfordern kann."
    - Das kann ich nicht bestätigen. Willst Du gegen Goliath angehen?

    "Weiterhin möchte die Hausverwaltung 45€*für Klingel- und Haustürschilder. Dazu liegt allerdings ein Formular vor, das von mir unterschrieben werden muss."
    - Antwort wie vor.

    "Wie ist hier die Regelung, sollten solche Kosten allgemein durch die Nebenkosten gedeckt sein?"
    - Nein, Nebenkosten (besser. Betriebskosten) sind regelmässig (jährlich) wiederkehrende Kosten.

    "Habe ich das Recht, die Schilder selber zu beschaffen?"
    - Frag' sie.

    Eine tabellarische Aufstellung der Störungen führe ich schon seit einer geraumen Weile, allerdings glaube ich nicht, dass diese unseren Vermieter beeindrucken wird, da dieser uns schon mehrfach mit den Worten "interessiert uns nicht" am Telefon abfertigte (unser Vermieter ist eine Bank).


    Daher, Felix, siehe mein Posting #2. Und das per Einwurfeinschreiben bitte.

    Harald T, denk' doch mal nach!

    "Natürlich kann Ich dem Alten nichts nachweisen, da er mich nur beleidigt usw., wenn natürlich Niemand
    dabei ist."
    - Deine beste Waffe ist, ihn zu ignorieren. Mancheinem gefällt das nämlich garnicht.

    "Leider finde Ich seine Aktionen sehr schlecht, weil er weiß, dass ich psychisch krank bin!"
    - Wie Du das (em)pfindest dürfte ihn wohl nicht stören.

    "Natürlich werde Ich auch weiterhin die Polizei verständigen usw., sobald es weiterhin zu Handgreiflichkeiten
    Bedrohungen kommt usw.!"
    - Falls vuverlässige Zeugen vorhanden sind, Anzeige erstatten. Nicht "verständigen", das stört nur beim Kaffeetrinken.

    "Ich werde auch weiterhin meine Meinung und űber Ihn öffentlich sagen."
    - Würde ich im Ort auch machen, um bald eine Verleumdungsklage am Hals zu haben und evtl. Leidtragender der Eskalation zu werden.

    "Ich habe hier nichts zu verlieren,"
    - Ist Deine Gesundheit nichts wert?

    "er aber einen Ruf"
    - Haha, ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gannz ungeniert...

    "U. a. unterhalte Ich mich ab und an im Ort, und habe erfahren, daß viele Leute meine er Meinung sind u. a. Das er ein Choleriker ist!"
    - Wen interessiert's?

    Eigentlich muß Ich anmerken, daß eigentlich offiziell der Sohn mein Vermieter ist, der Vater und Streit ähnlich ist
    der Eigentümer.
    U.a. hat mir der Sohn vorgestern műndlich mitgeteilt, meinen Mietvertrag zum 01.11. Nicht zu verlängern.


    Sag' ihm doch, dass Dir das sehr zu Hrzen geht...
    Was heiist denn "verlängern"? Habt Ihr einen Zeitmietvertrag oder Gewerberaummietvertrag?

    Ehepaar (A und B) zieht in den 1970ern mit vier Kindern (C, D, E, F) in eine Mietwohnung (96m²), die aus öffentlichen Mitteln gefördert und für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist. Hauptmieter ist A.
    In den Folgejahrzehnten verlassen C, D und E die gemeinsame Wohnung; A und B verbleiben dort mit F. A leistet Fehlbelegungsabgaben.
    2010 verstirbt A, während F die Wohnung verlässt. Das Mietverhältnis geht allein auf B (mittlerweile berentet) über. Ein Wohnberechtigungsschein ist für B offenbar nicht erforderlich.
    2016 kehrt F in die Wohnung zurück und meldet sich ordnungsgemäß als Mitbewohner (nicht Mit-/Neben- oder Untermieter) der Hauptmieterin B an. Drei Monate später verstirbt B.
    1. Hat F als bisheriger Mitbewohner und zudem engster Angehöriger/Erbe das Recht, die Wohnung auch ohne Wohnberechtigungsschein zu übernehmen? (wie 2010 zwischen A und B geschehen)


    M.E. hat F als bisheriger Mitbewohner und zudem engster Angehöriger/Erbe von A+B das Recht, die Wohnung G auch ohne Wohnberechtigungsschein H zu übernehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!