Beiträge von Berny

    das kind gehört zum hauptmieter wie auch zur untermieterin.
    ich schreibe füpr eine freundin da sie kein internet hat.
    den ich weis von 2 anwälten das ich diese frau der ich helfe im recht steht und man sie so gesehen ohne mietschulden und co nicht als schwangere und da zu ein kind von 3 raussetzen kann zu dem es der eigene ex partner ist der nun klagt weil er von heute auf morgen kein unterhalt mehr zahlen wollte obwohl er a der vater des kindes ist und da zu vermögen was heißt das er zahlungsfähig ist.
    Das wollte ihr nur nicht mehr weil seine ex ihm sich nicht unterworfen hatte punkt


    "Es gibt kein grösser Leid, als was der Mensch sich selbst andeit (norddeutsch: antut." Ich kann dann nur an Rechtsanwälte verweisen...

    hat sie mir entgegen gebrühlt. zu wenig platz zum einsteigen.


    Dann soll sie abnehmen - oder, wie es geschicktere Zeitgenossen machen - rückwärts einparken, dann kann sie auch vorwärts leichter 'rausfahren. Du kannst auch zum AG gehen und eine Einstweilige Verfügung beantragen, wonach ihr die Zugriffe auf Deinen PKW bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 € untersagt werden.:o
    Ich würde diesen Sachverhalt auch ihrem Vermieter schriftlich mitteilen, damit er dagegen vorgehen kann bspw. in Form einer Abmahnung.

    Bianca12:

    "mir ist bewusst das die Abrechnung für 2015 bis zum 01.01.2017 in meinem Briefkasten sein muss."
    - Nein, sondern bis zum 31.12.2016.

    "Aber auf welche Zahlen will sich der Vermieter stützen wenn er bis heute noch nicht abgelesen hat. Der Abrechnungszeitraum ist ja vom 01.01.15 bis 31.12.15
    Heute haben wir mitte April 2016 und es erfolgte keine Ablesung,"
    - (Vorerst) nicht Dein Problem...

    Wie sieht denn die Rechtslage nun aus? Welche für Möglichkeiten und Folgen kann das für sie und für mich haben, und wie geht man hier am besten vor?


    Indem Du Dir vom Vermieter die Mietsache (durch Übergabe der Schlüssel) aushändigen lässt - und andererseits den Kaufvertrag erfüllst.

    Der alte Vermieter hat auch am 31.12.2014 abgelesen. Nebenkosten für 2014 hat der alte Vermieter gemacht und uns zugeschickt.
    So der neue Vermieter hat bis heute noch keine UHr abgelesen.


    Hallo Bianca,
    ich würde den VM mal darauf hinweisen, denn er wird sicherlich daran interesiert sein, spätere Probleme zu vermeiden.
    Du selbst kannst ja mal vorsichtshalber für Dich ablesen und Datum und Werte notieren.

    Ja mit der Agentur meinte ich den Vermieter.
    Eventuell etwas inkorrekt.
    Und ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein die Kosten für ein Einschreiben zu erbringen nur um eine einfache Information zu bekommen. Letzten Endes werde ich so und so Einspruch einlegen. Aber das möchte ich ohne Rechtsquellen nicht tuhen. Sonst bleibt noch eine Zahlung unter Vorbehalt. Aber das möchte ich nach Möglichkeit auch vermeiden.


    Wenn Du 2,x€ für ein EEBf nicht aufzubringen bereit oder fähig bist, bin ich nun 'raus.
    Btw, Widerspruch, nicht Einspruch.

    kaepetnerfurt:

    "Das war bis jetzt leider nicht möglich."
    - Wetten, dass dies mit einem Einwurfeinschreiben möglich ist?

    "Denn meine Ansprechpartnerin konnte mich nicht zu den Schbearbeiter durchstellen, da er angeblich in einem Meeting wäre."
    - Übliche Ausrede.

    "Eine Nummer habe ich auch nicht bekommen und ich warte bis heute auf einen Rückruf."
    - Da kannste bis zum St. Nimmerleinstag drauf warten...

    "Im übrigen ist es auch ein Krampf diese Frau überheupt mak zu erreichen. Die gesamte Agentur verhält sich sehr intransperent."
    - "Agentur" = Dein Vermieter?

    Seit August letzten Jahres wohne ich in einer WG. Nun wurde mir eine Abrechnung für die Nebenkosten von 2015 zugeschickt, auf welcher nach Personentagen abgerechnet wurden. Die Abrechnung ist größtenteils korrekt
    aaaaaaaaber:
    -Müllabfuhr
    -seperate Müllentsorgung
    -Haureinigung
    -Reinigung Küche / Bad
    -Wasser
    -Abwasser/Oberfläche
    -und Strom WG
    wurden nicht auf dei Anzahl der Personentage (162) sondern auf das ganze Jahr berechnet.


    Hallo,
    hast Du den VM mal gefragt, weshalb er statt des unterjährigen Nutzungszeitraums das Kalenderjahr berechnet hat?

    2. Nehmen wir an, die Kündigung war rechtens: Er hat sie am 5.3. ausgesprochen. Das bedeutet doch eigentlich, Galgenfrist bis 30.6., oder?


    Hallo,
    wir nehmen hier garnichts an. Dein Vermieter müsste Dir die Kündigung schriftlich zugehen lassen. Wenn er es jetzt machen würde, wäre sie zum (nächstmöglichen Termin) 31.10.2016 wirksam.
    Das Gesetz (bzw. allgemein auch die Rechtsprechung) kennt ausschliesslich Vermieter und Mieter.

    Hallo Locke,

    in unserem 4-Etg. Treppenhaus sind die Fenster mal auf, mal zu. Uns stört das eigentlich wenig. Vor unserer Wohnungseingangstür habe ich in die Füllung ein Brettchen angebracht und dann die ganze Türfüllung mit Schaumgummistreifen ausgestattet. Kostenpunkt unter 5€.
    Zu Euren Pillepalle-Befindlichkeiten möchte ich mich weiter nicht äussern.
    Eine Änderung der Hausordnung ist für Mieter wenig verbindlich, da grundsätzlich die Hausordnung bei Mietbeginn gilt, besonders dann, wenn sie Vertragsbestandteil ist..

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