das kind gehört zum hauptmieter wie auch zur untermieterin.
ich schreibe füpr eine freundin da sie kein internet hat.
den ich weis von 2 anwälten das ich diese frau der ich helfe im recht steht und man sie so gesehen ohne mietschulden und co nicht als schwangere und da zu ein kind von 3 raussetzen kann zu dem es der eigene ex partner ist der nun klagt weil er von heute auf morgen kein unterhalt mehr zahlen wollte obwohl er a der vater des kindes ist und da zu vermögen was heißt das er zahlungsfähig ist.
Das wollte ihr nur nicht mehr weil seine ex ihm sich nicht unterworfen hatte punkt
"Es gibt kein grösser Leid, als was der Mensch sich selbst andeit (norddeutsch: antut." Ich kann dann nur an Rechtsanwälte verweisen...