saschah:
"Also wäre eine Trenung nach 2 Jahren oder so. keine außerordentliche Kündigung?"
- Nöö, es sei denn, dass bspw. das Gesundheitsamt die Wohnung als unbewohnbar klassifiziert.
"Wie soll man denn 2 Jahre zusammenleben und alleine hat man das Geld ja gar nichgt.. :/"
- Das ist rechtlich unerheblich. Gemeinsamer Mietvertrag bedeutet, dass jeder der Mieter gleichberechtigt und -verpflichtet ist und auch gesamtschuldnerisch haftet. Also Vorsicht...!