Beiträge von Berny

    Du schreibst, es wurde Euch eine Toilette in einem leersteheden Ladenlokal angeboten. Befindet sich dieses Ladenlokal im Haus oder wie weit entfernt? Spielt evtl. auch eine Rolle. Mietminderung steht euch auf alle Fälle zu, nur ob es 100% sind würde ich bezweifeln.


    Der TE ocram marco hat wohl Wohlfühl-Flatrate gebucht...:o

    MJ1967,
    wenn Du irgendwelche Aktionen vorhast, schriftlich 2-fach fixieren, evtl. wer evtl. auf wessen Kosten Folgeaktionen zu vertreten hat, dann von Eurer VMn unterschreiben lassen.

    Wenn Vermieter/in Frau B (die Tochter, welche den Mietvertrag unterschrieben hat) ist,
    welche Rolle spielen dann die im Mietvertrag als Vermieter mit aufgeführten Personen:

    Frau A (das ist die erste Tochter im Mietvertrag, welche nicht unterschrieben hat)
    Frau B (das ist die zweite Tochter im Mietvertrag, welche unterschrieben hat)
    vertreten durch Herrn C (das ist der Vater, welcher nicht unterschrieben hat).

    Problem ist einfach, wenn man etwas in den Mieträumen verändern möchte, wessen
    (schriftliche) Erlaubnis würde zählen? Mit der einen Tochter haben wir absolut nichts
    zu tun, und jeder aus dem "Vermieter-Pool" tickt anders.


    Mach' es doch nicht soo schwierig! Die im MV unterschriebene VMn kann schriftlich andere Personen bevollmächtigen. Lediglich vertragsrelevante Erklärungen (m.W. bspw. Kündigungen) muss sie selbst unterschreiben.

    Hallo Nessy,

    "... komuniziere mit dem Vermieter nur noch in Anwaltschaftlicher vertretung."
    - Und was erwartest Du jetzt hier von nicht-Rechtsanwälten?

    "Gibt es keine Möglischkeit diesen Terror zu abzuwenden."
    - 1. Versuchen, dem VM per Gerichtsbeschluss die Durchführung der Sanierungsarbeiten untersagen.
    - oder 2. Kündigen und ausziehen.

    Habe da noch was vergessen, den Wasserschaden den die angeblichen Installateure noch angerichtet haben (laut Sachverständigen ca. 5000-7000€ Schaden) hat auch noch zu folge, dass das Zimmer meiner Tochter unbewohnbar geworden ist, aber das habe ich bewußt erstmal garnicht erwähnt weil es mich vorerst nur um die Mietrzung wegen der Badsanierung geht.


    Mietkürzung scheint wohl bei Euch ganz oben zu stehen. Tipp: Fachanwalt aufsuchen, wenn der VM nicht zugänglich ist.

    Eigentlich schon aber ich habe keinen Auftrag erteilt, kein Angebot bekommen wo ich hätte wählen können auch im Preis und auch keine Rechnung erhalten.
    Auch finde ich es merkwürdig das der Vermieter jetzt die Betriebskosten einbehält um die Rechnung zu zahlen.


    Manuela,
    damit profitversessene Vermieter nicht nach Gutsherrenart ihre Speicher füllen, gibt es dieses Forum...:)

    Hallo Manuela,

    "Unsere alte mit gemietete Küche war 25 Jahre alt und mein privater Vermieter hat mir "großzügiger Weise" eine neue gekauft ...

    "Eigentlich wollte ich einen höherwertigen Herd haben habe mich dann mit dem Vermieter geeinigt, einen Teil der Kosten für die Holzabdeckung zu übernehmen. Alles mündlich!!!!!"
    - Wie schön!!!!! (heutzutage...:mad:

    "Ich wollte den alten Fliesenspiegel auch nicht mehr und bei dem Versuch eine weitere Steckdose zu installieren kam fast in einem Stück auf der einen Seite die Fliesen runter."
    - Dein Pech (sorry!).

    "Am Tag des Einbaus wollten die Küchenbauer mit einem Mal 800 € Bar von mir. Hab ich nicht gemacht."
    - Wer hatte die Musik bestellt...?

    "Ein paar Wochen später kam per mail eine Rechnung über 800 € von der Küchenfirma."
    - Ich wiederhole meine Frage.

    "Ein paar Briefe Später bekam ich einen Umschlag vom Vermieter mit der Betriebskostenabrechnung und einem Schreiben er würde die Summe über knapp 800 € einbehalten und damit die Rückwand bezahlen."
    - Eines hat mit anderem nichts zu tun.

    "Ich habe einfach keine Worte mehr dafür oder darf er das?????"
    - Wohnst Du immer noch dort?

    koll22,
    Mietminderungen werden grundsätzlich auf die Bruttomiete bezogen. Sollten lediglich die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten reduziert werden, würde sich dies in der Jahresbetriebskostenabrechnung wieder ausgleichen, der VM hätte also keine Einbussen..

    Ich habe vorhin erst einen Sichtschutz bzw eine reihe von Bambus Stöcken an meinem Balkon befestigt, diese sind 1.40m hoch und das Geländer nur knapp 1 m. Meine Frage ist das so erlaubt oder müsste ich den Schutz wieder abnehmen?


    Toll, so, wie viele Leerpfosten es machen: Erst handeln, dann fragen bzw. abwarten und hoffen, dass nichts kommt.:(

    nchm:

    "die Erben sind die neuen Vermieter und haben mir gekündigt."
    - Welches sie bspw. durch eine Aktivlegitimation des AG zu beweisen hätten.

    "Ist es daher kündbar weil der Vertrag unbefristet ist?"
    - So ohne weiteres nicht.

    "wie sieht es mit Eigenbedarf aus, da sind doch die Fristen länger."
    - Warte doch erstmal eine evtl. Kdg ab.

    "wieso soll ich abwarten, wenn die Entscheidung steht, dass ich zum 31.07. raus muss und ..."
    - Die Entscheidung fällt letztendlich ein Amtsrichter - und sowas kann dauern...

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