Hallo Jens,
ich würde mich mit dem VM vorher schriftlich einigen, denn die Formulierung "Der Mieter übergibt die Wohnung bei seinem Auszug fachmännisch renoviert und besenrein" scheint nicht individuell vereinbart worden zu sein, ausserdem ist der Zustand "renoviert" nicht rechtssicher beschrieben.
Beiträge von Berny
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Hallo Lydia,
"ich wohne seit genau einem Jahr in einer 3er WG und nun ist ein Mitbewohner aus-, und ein anderer eingezogen."
- Wurde der Mietvertrag mit Zustimmung ALLER Mieter geändert?"Nun kam ein Schreiben unseres Vermieterbundes, dass aufgrund des Mieterwechsels die Kaltmiete um 120 € angehoben wird,"
- Ist keine gültige Begründung. Der VM hat ein Mieterhöhungsverlangen an ALLE namentlich aufzuführenden gegenwärtigen Mieter zu richten mit der Bitte/Aufforderung schriftlich zuzustimmen."Nun finde ich diese Erhöhung sehr dreist, da die Wohnung mit uraltem Teppichboden ausgestattet ist und die Fenster weder schalldicht noch isoliert sind."
- Das wären e.F. Eure Argumente für eine Verweigerung der MEH. Aber erstmal hat der VM die rechtlichen Vorgaben zu beachten. MEH nach Gutsherrenart is nich... -
=> die Klausel dürfte nicht gültig sein. Ich würde den VM bei der Vorbesichtigung daraufhinweisen, dass geplant ist nur besenrein zu übergeben.
Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen. Und das in einem Forum und auch noch gleichzeitig!
Du hast mal wieder recht. -
Wenn du ihm die Kaution bar gibst, ...
Tut er/sie ja nicht, da das Sozialamt sie direkt an den VM überweisen wird.
Schliesse mich anitari an. -
Hallo Nuddelmaus,
Baumpflege gehört zur Gartenpflege. -
§ Instandhaltung der Mieträume
1. der Mieter hat während der Vertragslaufzeit den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Schönheitsreparaturen beziehen sich nur auf das Weißen der Decken und Wände.
2. Da die Wohnung als Neubau/Erstbezug übergeben wurde ist bei Ende des Mietverhältnisses die Wohnung in renoviert zu übergeben
Halte ich für gültig, da 1. keine Fristenpläne vorgeschrieben wurden und 2. die Art der Renovierung genau beschrieben wurde. -
Ist das wirklich die Frage? Mal ernsthaft, wenn man lange genug sucht wird man wohl für beinahe jedes Geschäft/Vertrag usw. irgendwo einen Gesetzestext finden, aus dem man theoretisch irgend eine Straftat konstruieren könnte, wenn man nur kreativ genug ist.
Hast wohl auch nicht deren/dessen allerletzten Satz gelesen...? -
Ein M. hat aber auch die Möglichkeit selbst tätig zu werden. Z.B. der Sand ist nicht mehr zumutbar, dann teile dies dem VM mit und lasse ihm gleichzeitig wissen, wenn er innerhalb der -sagen wir - 14 Tage den Sand nicht austauscht wirst Du das selbst -auf seine Kosten- erledigen.
Kein guter Rat, denk' nach! -
Hallo Berny,
was ist das denn für ein Tipp?
Kein Tipp, sondern nur meine Meinung, wie stets unten nachzulesen ist.
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Die versuchen alles um an mehr Geld zu kommen. Zum Beispiel wurde hier der Spielsand seit 6 Jahren nicht getauscht.
Ich könnte noch mehr Bespiel nennen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
während Sie versuchen, ganz schnell ganz viel Geld zu scheffeln, darf ich Ihnen mal nahelegen, die Kleinreparaturklausel zu studieren: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm Fazit: SIE sind für die Instandsetzung der Scharniere der Balkontür zuständig, denn diese unterliegen NICHT dem ständigen physischen Zugriff des Mieters. Siehe auch § 535 BGB.
Ausserdem sollten Sie, falls Sie Kinder haben sollten, mal darüber nachdenken, ob Sie ruhigen Gewissens Ihre Kinder in dem seit mindestens sechs Jahren nicht mehr ausgetauschten Sand des Kastens spielen lassen würden.
MfG. -
Vielen Dank Akkarin für diese hilfreiche Antwort

Jaa, "hilfreich" - wohl nicht den letzten Satz gelesen...?
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Strooja,
fast täglich müssen wir hier Fragesteller darüber aufklären, dass es gar keine Haupt-, Zwischen-, Unter- oder sonstige-mieter gibt, sondern im Mietrecht (ab § 535 BGB) lediglich Mieter und Vermieter.
In Deinem Mietvertrag findest Du, wer Dein Vermieter ist. Mit dem kannste einen Mietaufhebungsvertrag zu einem x-beliebigen Zeitpunkt abschliessen. Ansonsten... wie bereits geschrieben. -
So richtig wirklich konnte ich hier bis jetzt noch nichts vom eigentlichen Mietrecht erkennen...

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Hallo ChriKrue,
ich würde das Erbe ausschlagen. -
So ich war bei der Nachbarin, sie sagte im ganzen Haus sind die getauscht wurden. Funkabfrage haben wir nicht, die kommen immer zum ablesen. Es ist ein Elektronisches von AS E123 falls ich das nennen darf

Achja bei der Nachbarin hat sich der Faktor auch verdoppelt überall, sagte aber, das sie nicht wirklich mehrkosten hatte.
LG
Dann scheint das so i.O. zu sein. Die abgelesenen Werte werden ja zueinander in Verhältnisse gesetzt (das Prinzip der HK-Berechnung). -
Hallo Berny, danke für die Antwort, ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube ja.
Eigentlich müssten alle HKVs ausgewechselt werden UND für jeden HK der individuelle B-Faktor ermittelt werden. Elektronische HKVs mit oder ohne Funkabfrage? Welche Typen bei Dir? Bei anderen HKs in Deiner Wohnung ebenfalls auffällige Abweichungen? -
Hallo Florian81,
sind alle HKVs im Haus ausgetauscht worden? -
Hallo lewist,
"...aus einer Wohnung ausgezogen, die einer Gesellschaft gehört, aber von einer anderen Firma verwaltet wurde."
- Dein Vertragspartner ist Dein Vermieter (lt. MV), niemand sonst."Der andere Teil wurde einbehalten, um die ausstehende Nebenkostenabrechnnung abzuwarten. Besagte Rechnung ist letzten November (also 13 Monate nach meinem Auszug, allein das geht ja eigentlich schon nicht klar…) angekommen,"
- Geht schon dann klar, wenn die BK-Abrechnung innerhalb von 12 Monaten NACH Beendigung des für diese Immobilie üblichen Abrechnungszeitraums beim Empfänger ankommt."Nur meine Kaution kam leider nicht zurück. Ich habe also bei der Hausverwaltung angerufen, Emails geschrieben, eine Zahlungsaufforderung mit der Post geschickt und zuletzt sogar eine Mahnung per Einschreiben. Keine Reaktion. Als nächsten Schritt habe ich also vor, das Mahngericht einzuschalten, bloss ist mir an dieser Stelle eingefallen, dass ich ja gar nicht die Hausverwaltung abmahnen kann, sondern nur die eigentliche Vermieterin, also der Gesellschaft, der die Wohnung gehört."
- Wie ich oben bereits schrieb... .
- Ich würde meinen (Miet-)Vertragspartner per Einwurfeinschreiben auffordern, die Rückzahlung auf mein Konto IBAN xxx innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu überweisen, bei Erfolglosigkeit das gerichtliche Mahnverfahren anleiern. -
Meyla:
"Stimmt, ihr habt Recht."
- Wir haben nicht Recht, sondern recht."Versendet habe ich am 18. Januar"
- Ist uninteressant. Worauf es ankommt, ist, dass der Schrieb fristgerecht beim Empfänger ankommt. -
Derjenige, der den Vertrag unterschrieben hat. Was und wieviel bedeutet "Eintrag"? Ist dieser Eintrag rechtssicher gesetzt, dann hat Herr C das Sagen.
... aber nicht in mietvertragsrelevanten Angelegenheiten.
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