Beiträge von Berny

    Hallo Diego,

    "Ich sollte zum 01.09.2014 in die Wohnung (WG Zimmer) einziehen. Dies war zunächst nur mündlich vereinbart, auf dem Mietvertrag steht als Mietbeginn 01.09.2014. Da der Vermieter jedoch zu diesem Termin keine Zeit hatte, konnte die Wohnung erst zum 15.09.2014 übergeben werden. An diesem Tag wurde der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben (mit Datum 15.09.2014), außerdem wurde die Kaution an diesem Tag bar übergeben und die Schlüssel mir zu diesem Zeitpunkt übergeben."
    - Wenn der VM Dir die Mietsache schuldhaft erst später übergeben hat, kann er für diese Zeitspanne auch keinen Mietzins verlangen.

    "Seine Argumentation: Ich habe mündlich zugesagt zum 01.09.2016 einzuziehen,"
    - Ich denke nicht, dass er hieraus einen mdl. MV konstruieren kann, da er Dir die Nutzung der Mietsache ja nicht ermöglicht hatte.

    "Meine Frage hierzu: Wer ist im Recht?"
    - Sowas entscheiden Gerichte...

    "Außerdem behält er einen Teil der Kaution ein wegen der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung.
    Mein Auszug und Mietende war am 31.07.2015."
    - Wenn der übliche Abreichnungszeitraum dieser Immobilie das Kalenderjahr ist, kann er sich noch bis zum 31.12.2016 Zeit nehmen.

    "Welche Möglichkeiten habe ich rechtlich gegen ihn vorzugehen, wenn die Höhe der Kaution gerade einmal 200 Euro beträgt?"
    - Du kannst klagen... bedenke aber bitte das Kostenrisiko.

    Hallo Hilfesuchend2016,

    "ich erhielt im März ein Schreiben, das besagt, dass ich diesen nun nicht mehr betreten dürfe, es müssen Reparaturen getätigt werden. Es gäbe noch keinen Termin. Punkt - mehr nicht."
    - Nach nachvollziehbaren Gründen haste nicht gefragt?

    "Erschwerend kommt hinzu, dass mein Abstellraum auf dem Balkon ist"
    - Ein eigens von Dir installierter Abstellraum ODER Bestandteil der Mietsache?

    "Muss mir der VM bzw die Hausverwaltung auf Nachfrage ein Dokument senden, dass belegt, dass der Balkon so marode ist, dass ich ihn nicht betreten darf?"
    - Nein.

    "Irgendwoher muss ja schließlich diese Erkenntnis herkommen."
    - Daher meine o.a. 1. Frage.

    "Wie ist der Abstellraum bei einer Mietminderung zu berücksichtigen?"
    - Daher meine o.a. 2. Frage.

    "Kann ich eine Mietminderung auch rückwirkend, praktisch ab Datum des Schreibens, geltend machen?"
    - Ja.

    "Sollte ich mich für eine Mietminderung entscheiden ..."
    - Prozentual möglich mit der halben Balkonfläche.

    "würde ich wohl oder übel einen Anwalt zu Rate ziehen müssen, ..."
    - Na klar, 500€ Anwaltskosten vs. 10€ Mietminderung...:rolleyes:

    "lohnt es sich dann jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen? Würde die überhaupt greifen?"
    - Nein und nein.

    "Ich danke euch im Voraus schon mal"
    - Gerne, und berichte uns gelegentlich über den Fortgang.

    "unsere Wohnung ist dank Nachmieter zum 01.06. gekündigt"
    - Soll das heissen, dass Ihr die Wohnung, da ein NM in Aussicht war, zum 1.6. gekündigt hattet?

    "ansonsten wäre es der 01.08.!"
    - Wann hattet Ihr gekündigt? Genauer: Wann hat der VM die Kündigung bekommen?
    Nebenbei: Wohnraummietverhältnisse enden IMMER zum Monatsablauf.

    "Was ist mit dem Mündlichen Mietvertrag?"
    - Es wird Euch wohl nicht gelingen aus einem mdl. MV zw. anderen Parteien irgendwelche Rechte abzuleiten...

    "Eigentlich müsste das doch in diesem Moment ziehen oder? So das er an seine zusage und dem schriftlichen und telefonieschen Kontakt zum Vm an den Vertrag gebunden ist oder?"
    - Wie ich bereits sagte... Warte den Do ab und kontaktiere den VM. Der wird Dir sagen, was Sache ist.

    MaikSofiaLeyla:

    "Ja dass hat er! Er hat ihm denn Mietvertrag ja schon zu gesendet denn der Nachmieter auch unterschrieben hat!"
    - Ein gültiger Vertrag hat IMMER ZWEI Unterschriften. Ist Euer derzeiter MV überhaupt gekündigt? Von wem zu welchem Termin?

    "Nur jetzt will er nicht mehr und meint das ginge so einfach trotz das er unterschrieben hat weil der Geschäftsführer ja erst Donnerstag unterschreibt!"
    - Dann warte doch mal den Donnerstag ab und berichte dann wieder.

    "Meine Frage ist nur jetzt ist er an denn Vertrag gebunden ..."
    - Ein gültiger Vertrag hat IMMER ZWEI Unterschriften. Also ist nicht.

    "müssen wir jetzt 3 Monate weiter zahlen und er ist fein raus aus der Sache?"
    - Ich meine: JA.

    Ebenfalls ohne Gruss.

    MaikSofiaLeyla:

    "Wir ziehen zum 01.06. In eine 3 zimmer wohnung und haben einen Nachmieter gestellt!!!!"
    - Auch mit vier Ausrufezeichen wird dieser Satz nicht wirkungsvoller. - Hat der VM Euch ggü vertraglich zugesichert, dass er genau diesen NM zum 1.6. akzeptiert?

    "Dieser rief mich heute an dass er jetzt doch nicht mehr will obwohl er denn Mietvertrag zum 01.06. Schon unterzeichnet hat und nur noch die Unterschrift des Geschäftsführers der Wohnbau fehlt und dieses zum kommenden Donnerstag passieren soll!!!"
    - Also hat der (geplante) NM doch noch gar keinen (gültigen) Mietvertrag. Ihr seid da also "aussen vor".

    "Wie ist da die Rechtslage? Geht der Rücktritt und wir müssen jetzt doch weiter zahlen oder ist er vertraglich verpflichtet nach seiner Unterschrift?"
    - Das wäre ein Vertragsverhältnis zwischen zwei ANDEREN Parteien, aus dem IHR keine Rechte ableiten könnt.

    es wird empfohlen, sich dort Hilfe zu suchen. Warum sollte ich mir nicht zu viel Hoffnung machen?


    Ich kenne "Deinen" Mieterverein nicht, weiss auch nicht, ob Du dort Mitglied bist und kann mich also konkret nicht darüber äussern. Oftmals, und das lehrt die Erfahrung im Mieter- und auch Vermieter-Forum, ist eine Erstberatung bei einem Fach(!)-Anwalt empfehlenswert(er).

    unglücklich:

    "ich gehe am Dienstag zum Mieterverein."
    - Erfahrungen lehren, dass man dort nicht allzuviel erwarten sollte.

    "Ist die Androhung der Kündigung nach der 1. Abmahnung gerechtfertigt?"
    - Darüber kann man trefflich streiten... - wie die Juristen sagen.

    In wie weit kann ich ihn abmahnen?


    Indem Du ihm sein kritikwürdiges Benehmen schriftlich vorhältst, tabellarisch geordnet: Wer hat was wann gemacht, wie wirkte es sich aus, wer war Zeuge. Und ihn auffordern, sich zukünftig zivilisiert und menschenwürdig zu verhalten. Kannst ja auch noch fragen, ob er Dich als zuverlässig zahlende Mieterin behalten möchte.
    Ob's was bringt, weiss ich nun nicht...

    War ein IPhone 4, dass vom Schreibtisch gefallen ist.
    Meine Frage ist, ob ein Gegenstand der runterfällt und eine Delle verursacht unter normales Abwohnen fällt oder nicht. Und inwiefern ich für den Schaden aufkommen müsste.


    Das wird Dir ein Anwalt mithilfe eines Sachverständigen wohl eher vor Ort beantworten können. Mach' Dich schon mal auf Kosten im vierstelligen Eurobereich gefasst... Ob der komplette FB ersetzt werden muss, entscheidet die VMn nicht.

    Der Vermieter spielt sich auf, lässt mich nicht zu Wort kommen. Ich gehe mit Bauchschmerzen auf Arbeit und komme mit noch größeren nach Hause. Wie würdest du dich verhalten, wenn ich das nächste mal auf ihn treffe?
    Die Abmahnung ist gerechtfertigt?


    Ich halte die Abmahnung für grundsätzlich gerechtfertigt - auch, wenn sie mglw. etwas übertrieben sein könnte.
    Aber auch Du könntest ihn ob seines Benehmens Dir ggü abmahnen...
    Ich würde mir keinerlei Blösse geben und v.a. Souveränität zeigen....: "Guten Tag, guten Weg." Wenn's nichts bringt, die Kündigungsfrist ist i.d.R. 3 Monate, jetzt bspw. zum 31.08.2016.

    Hallo Greasecurlies,

    Du bist grundsätzöich nicht verpflichtet, irgendwelche Fragen zu beantworten. Wenn, dann solteste aber bei der Wahrheit bleiben.
    Eigene Kinder welche einen alle 2 Wochen besuchen und übernachten bzw. in den Ferien sind vom Vermieter zu tolerieren.

    Hallo unglücklich,

    man müsste auch die Meinung des VM hören. Der scheint aber wohl nicht aus seiner Haut heraus zu können oder wollen. Ich würde kündigen.
    In die Wohnung investiertes Geld dürfte weg sei, im Gegenteil: Beim Auszug hast Du von Dir unvestierte Einbauten rückstandslos zu entfernen.
    "Kluger" Rat: beim nächsten Mal aufpassen, bspw. hängen die Zettelchen wohl nicht erst seit neuerer Zeit im Haus. Da hätte es bei der Besichtigung eigentlich schon "klingeln" sollen.

    Bei uns stellen die Mieter ihren gelben Sack im Keller ab. Eine Verpflichtung des Vermieters einen Platz zur Lagerung im Freien zu stellen, besteht meiner Kenntnis nicht.


    Richtig, noch nicht mal für die braunen Ökotonnen, wo die Bananenschalen 'rein kommen...:o

    Meinem Vorredner mich anschliessend, darf ich noch erwähnen, dass die Mieterin unrecht handelt, denn was sie macht, ist keine Untervermietung, sondern eine Gebrauchsüberlassung der (kompletten?) Mietsache.

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