Anteilig für Euren Nutzungszeitraum von 91 Tagen.
Es wundert mich allerdings wie der Vermieter jetzt schon eine Abrechnung erstellen kann.
Der Nutzungszeitraum von neunzig Tagen in 2015 ist doch bereits über ein Jahr passé...![]()
![]()
Anteilig für Euren Nutzungszeitraum von 91 Tagen.
Es wundert mich allerdings wie der Vermieter jetzt schon eine Abrechnung erstellen kann.
Der Nutzungszeitraum von neunzig Tagen in 2015 ist doch bereits über ein Jahr passé...![]()
![]()
Hallo Mannheim, beim MV ändert sich lediglich der VM, sonst nichts. Du solltest, wenn Dein Manöver mit der HV geklappt hat, dafür sorgen, dass der Mieter nachweislich die Änderung erfährt.
Hallo steffi86,
ich kann Dich nur davor warnen, die Miete zu kürzen... Ich kann hier nicht erkennen, dass Ihr den Vermieter über den Schaden bereits informiert habt.
Hallo percy,
"Bei der Heizung erfolgt die Abrechnung der Grundkosten auf Grundlage einer Gradtagszahlentabelle. Dies war vorher nicht der Fall. Ist dies so zulässig?"
- Ja, falls die Einzelzählerwerte nicht abgelesen UND an den Dienstleister weitergegeben wurden.
"Bei der Heizkostenabrechnung finden sich außerdem die Posten Wartung, Prüf- und Messgebühr, Geräteservice wieder. Die Wartung kann umgelegt werden, aber was ist mit Messgebühr und Geräteservice? Sind die auch umlagefähig?"
- Ja, wenn sie im Abrechnungsjahr tatsächlich stattgefunden hatten.
"Desweiteren wurde uns anteilig Glasreinigung und Rasenpflege für 2015 in Rechnung gestellt. Weder das eine noch das andere fand von Januar bis März 2015 statt. Müssen wir dies trotzdem anteilig zahlen?"
- Ja, wenn sie im Abrechnungsjahr tatsächlich stattgefunden hatten.
Das ist irreführend. Ein Mieter ist in der Regel auch immer der Vertragspartner (von irgend jemanden).
Gibt es einen Mietvertrag, in dem Du namentlich als Vertragspartner benannt bist?
Der Fragesteller wird es sicherlich schaffen, in den Mietvertrag zu schauen...![]()
Zuckerbrot84,
beide haben gleiche Rechte und Pflichten, also gesamtschuldnerisch, und können nur gemeinsam kündigen. Tipp: Beide sollten sich mit dem Vermieter mal zusammensetzen, drei Blatt Papier und zwei Blatt Kopierpapier mitnehmen.
Lawega,
melde Dich doch bitte erst wieder, wenn Dein Freund das Gespräch geführt haben wird.
sie hat den Vertrag mit unterschrieben aber ich bin der Mieter sie ist vertragspartner
Welchen Vertrag..?
Konkret: Wer ist/sind Vermieter? Wer ist/sind Mieter?
Es soll ja auch Mieter geben, die Manipulationen versuchen...nicht nur versuchen:(
Bekanntlich sind diese Verdunstungsröhrchen auch bei ebay zu haben. Na, jetzt wissen es auch noch die letzten wie's geht....
... aber zerstörungsfrei bzw. ohne Spuren nur mit Spezialwerkzeug...:o
Bei Berny's verfährt man vielleicht so, im realen Leben schlecht vorstellbar.
Einen Gegenstand aus gehärteten Stahl bitte nicht mit Bananenschalen verwuchseln, bitte. Resultate zählen!
Natürlich handelt es sich um eine Mieterhöhung. Der Begriff ist ja auch eindeutig im § 559 BGB benannt.
Ich würde hier kurz und knapp widersprechen und darauf hinweisen, dass eine rückwirkende Erhöhung per Gesetz nicht möglich ist. Lässt er sich darauf nicht ein, würde ich den Fachanwalt meines Vertrauens einschalten, der ein nettes Schreiben formuliert.
Ausserdem hat der VM es wohl versäumt die Modernisierungsmassnahme ein viertel Jahr vorher anzukündigen.
Sie melden sich unaufgefordert bei mir.
..., ich darf ja keinen weiteren Druck ausüben :p
Ähem.. aha![]()
Leider hat die Fragestellerin Pech...
Der Vermieter sollte mal lernen, dass es einen Unterschied bedeutet zwischen dem 1. des Monats oder dem Monatsablauf...
Setze Dich mit der Ablese/Abrechnungsfirma in Verbindung und lasse Dich aufklären, erst danach eine Beratung vom RA oder Mieterbund.
Der Ansprechpartner ist der Vermieter. Dem würde ich auch vorschlagen, von der Steinzeit in die Gegenwart zu wechseln und die Geräte gegen funkende HKVs auswechseln zu lassen. Sind kostenmässig sogar günstiger.
Sooviele Ableseröhrchen defekt? Grübel... Es soll ja auch Mieter geben, die Manipulationen versuchen...![]()
Ich würde jedenfalls alle Beweise sichern, bspw. die Ableseröhrchen fotografieren.
Ich denke, mit "Gebrauchsüberlassung" ist gemeint, dass ich als M. einen x-beliebigen meine Wohnung gänzlich überlasse.
Kann man das so verstehen?
Ich denke, dass die Grenzen dazwischen situativ bedingt auch fliessend sein könnten.
Ein Briefkastenschloss ist unter €15,00 zu haben, richtig, und wie geht's weiter? Der abgebrochene Schlüssel steckt noch im Schloss, also aufbohren.
Oder ein Laubsägeblatt mit rückwärts gerichteten Zähnen 'reinstecken und den abgebrochen Teil herausziehen.
ein Briefkastenschloss inkl. Schlüssel bekommt man im Baumarkt unter 15 Euro ob sich hier ein Gutachten über das Alter des Schlüssels noch lohnt ist fraglich!
Bohrmaschine zur Hand, das alte Schloss aufgebohrt, das neue wieder eingesetzt Arbeitszeit 20 Minuten.
Du sagst es, deshalb würde mich die Rechnung mal interessieren.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!