Beiträge von Berny

    Das ist keine formell korrekte Abrechnung, lediglich eine Auflistung.

    Eine formell korrekte Abrechnung sollte in etwa wie auf dem Bild aussehen.

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    Du hast 2 Möglichkeiten:

    1. Der Abrechnung wegen formeller Fehler, welche mußt Du dem VM nicht auf die Nase binden, zu widersprechen.

    2. Zu schweigen, bis 01. Januar 2017 warten und dann die Abrechnung für den Zeitraum 1.1. - 31.12.2015 fordern.


    ... und dann kann der VM sowieso nichts mehr nachfordern.

    Im Mietvertrag steht nichts dergleichen da wir es ja seit Mietbeginn selber gemacht haben. Das wurde mündlich abgemacht. Doch jetzt ohne ersichtlichen Grund dürfen wir es nicht mehr. Auch den Garten dürfen wir nicht mehr nutzen. Nur noch die Terrasse. Die 20 € mtl. sollen wir alleine tragen da wir im EG wohnen.


    Solche "Regelung" ist sowieso unwirksam.

    Hallo zusammen,
    habe heute morgen mal nachgeforscht und bin auf dieses Urteil hier gestoßen. Da wir umfangreiche Sanierungsarbeiten an unserem Objekt planen, würde ich gerne wissen, was ein annehmbarer Zeitraum darstellt? Kann mir wer helfen?


    Jeder Fall ist individuell. Mir sind keine festen Fristen bekannt. Google hat Dir ja bereits geholfen. Nicht aufgeben!
    Hier gibt's auch nur Mieter (und auch Vermieter) wie Du und ich...

    Hallo ronnieo,

    leider habt Ihr vesäumt, die Zählerstände der HKVs zu dokumentieren bzw. dafür zu sorgen, dass der VM diese auch an den Provider weiterleitete.
    Nach der Heizgradtabelle fallen in der Tat von Jan-Mai 57% und von Juni-Dez. 43% der Jahresheizkosten an. Die Abrechnung war also korrekt, ein Abzug von 15% dürfte m.E. nicht rechtens sein.
    Wie der Nachmieter mglw. geaast hat, kann ich nicht beurteilen.

    Hallo Kickers,

    da Stellplätze+Abstellraum eigenen MV haben und Mietrückstände über 2MM betragen, ist die Kündigung hierfür zurecht. Es bedarf hierfür jedoch der Kündigung über explizit diese zwei Räume, sonst nichts. Sollte der VM alles zusammen kündigen, ist sie unwirksam.
    Die Kündigung kann auch nur von jemandem sonst ausgesprochen werden, wenn eine handschriftliche=also unterschriebene Vollmacht des VM beigefügt ist.

    heißt also, dass entweder er den schimmel entfernt oder ich jmd. beauftrage und er die kosten übernehmen muss?
    kann ich das entscheiden oder er? und wie lange muss ich ihm zeit dafür lassen?


    Das wird nicht funktionieren. Im Zweifelsfall könnte ein Dachverständiger feststellen, wer den Schimmel zu verantworten hat. Wenn Du jmd. beauftragst, ihn zu entfernen, ist das wie mit der Musik, die jmd. bestellt (hat).

    Danke schön. Wäre es trotzdem besser noch mal einen Anwalt zu kontaktieren? Könntest Du mir begründen, warum unwirksam?
    Der Vermieter wird ja bestimmt bald auf der Matte stehen und wissen wollen wie weit mein Nachbar mit seinem Auszug ist.


    Beim ersten oberen Satz habe ich mir mal erlaubt, zu "korrigieren". Präzision in solchen Dingen kann das Leben erleichtern... - siehe auch bspw. das des Vermieters.:rolleyes:
    Ich würde erst dann einen Fach-Anwalt aufsuchen, wenn der VM auf der Matte steht bzw. stand. https://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

    Sehr geehrter Herr xxx.Ich werde meinen Lebensmittelpunkt demnächst wieder mehr nach xxx verlagern und werde deswegen Ihre Wohnung xxxxx brauchen.Ich kündige Ihnen darum das Mietverhältnis zum 31.8.16 wegen Eigenbedarf.Ich wünsche Ihnen,das sie eine gute Wohnung finden.Mit freundl.Grüssenxxx

    Das ist die Kündigung.


    ... und die ist unwirksam. Der Mieter braucht hierauf noch nicht einmal zu reagieren.

    Findest Du denn die Kündigung plausibel begründet?Sind da keine Formfehler drin und muss er Widerspruch einlegen?Zählt die Kündigung dann ganz neu oder werden nur 3 Monate drauf gelegt?Mit dem Vertrag verunsichert mich nun auch.Ich habe gedacht das wir keine neuen Verträge bekommen da sich an Kündigungsfrist etc.durch Verkauf ja nichts ändert.Und das es ausreicht wie der neue Vermieter es gemacht hat.


    Findest Du nicht auch, dass sich ein Text leichter lesen lässt, wenn man/frau hinter ein Satzzeichen ein Leerzeichen setzt???
    Zur Beurteilung der kündigung müsste man den kompletten Text wortwörtlich kennen.
    Eine rechtsunwirksame (3-monats-) Kündigung wird durch Aufaddieren von drei weiteren Monaten zum Termin NICHT automatisch rechtswirksam.

    ??Das heisst jetzt?Läuft ja schon seit fast 2 Jahren.Was bedeutet das für die Kündigung?Wir haben auch vom Vorvermieter nichts bekommen.Den Verkauf erfuhren wir über einen Makler.


    Hast DU eine Kündigung erhalten?

    Laut Vertrag ist immer noch der vorherige Vermieter unser Vermieter.Wir haben nichts schriftliches bekommen ausser einer Kontonummer.


    Beim nächsten "VM"-
    Wechsel gebe ich Dir dann meine Kontonummer, da Du anscheinend gerne doppelte Mieten zahlst...

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