Beiträge von Berny

    Als wir den Vermieter darauf hingewiesen haben, drohte dieser damit die Kosten an uns weitereberechnen zu müssen?


    So lernt man seine Vermieter kennnen...:mad: Er ist nämlich verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten, § 535 BGB.

    Hallo Maku,

    den Vorschlägen meiner Vorbeter schliesse ich mich an. Sanierungen, Instandsetzungen, Reparaturen sind VM-Angelegenheiten, wonach er gem. § 535 BGB auf eigenen Kosten verpflichtet ist. Modernisierungen sind auf den M umlegbar.
    Du solltest beim Türöffnen vorsichtig sein und sie auffordern, ihre Vorschläge Dir schriftlich zuzusenden, damit Du Dir das in Ruhe durchlesen kannst. Entscheidungen ob... fällt man niemals sofort, sondern schläft erst mindestens eine Nacht drüber.
    Wenn die Nasen unangemeldet kommen, hast Du gerade wegen eines wichtigen Termins leider keine Zeit. Sollten sie vorher tel. einen Termin vereinbaren wollen, solltest Du nicht alleine anwesend sein.
    Soweit das Wort zum Sonntag, halte uns bitte über den Fortgang auf dem Laufenden.

    Hallo LukasBergi,

    hätte der VM lediglich im MV geschrieben: "Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2015 Die Parteien gehen das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit ein, verzichten jedoch wechselseitig für die Dauer von 1 Jahr bis zum 31.08.2016 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages." Dann hätte er "gewonnen", und eine Kdg wäre erst zum 30.11.2016 möglich gewesen. :o

    Hallo,
    es mag sein, dass ich die Situation missverständlich erklärt habe. Die Vermieterin wohnt im Haus und ihr Partner in einem eigenen Haus. Er hat mir seine Biotonne verkauft,da ich wie gesagt viel Katzen streu zu entsorgen habe. Bisher hat die eine Tonne aber immer gereicht. Jetzt ist es so, dass er zusätzlich zu der Tonne der Vermieterin meine noch mit mit Gartenabfällen nutzt.
    Die andere Sache war, dass die Vermieterin natürlich einen Zweitschlüssel für die Wohnung hat,aber ich möchte nicht, dass während meiner Abwesenheit die Wohnung betreten wird. LG


    Handel von Abfalltonnen fällt nicht unter Mietrecht.
    Du kannst den Schliesszylinder Deiner Wohnungstür jederzeit gegen einen eigenen austauschen, Bei Mietende jedoch Rückbau.

    Hallo juur77,

    "Vor allem bin ich sehr dankbar, dass ich mit zwei Katzen einziehen durfte und auch noch eine dritte anschaffen durfte. Diese ist leider unsauber und pinkelt oft auf den Boden. Ich nehme an, dass das die Ursache für die entstandenen Probleme ist."
    - Die eigentliche Ursache könnte aber auch rechtlich die Katzenhalterin sein...

    "der Partner meiner Vermieterin hat vor ein paar Wochen angekündigt, dass er Ende Mai, wenn er Urlaub hat, etwas auf meinem Balkon machen will. Ich habe ihm ausdrücklich gesagt, dass er mir ein paar Tage vorher Bescheid geben soll, da ich dann Urlaub nehmen wollte.Eines Abends rief er an, er habe das erledigt."
    - Anscheinend war Dir wohl bekannt dass Deine VMn einen Schlüssel zu Deiner Wohnung hatte?

    "Auf die Frage, warum er mir nicht Bescheid gegeben hätte, kam, dass er erst am Vortag das ok für den Urlaub bekommen hat. Darf er dann einfach so in die Wohnung.?"
    - Das wäre eigentlich eine Sache des Anstands gewesen, welche ich rechtlich nicht bewerten werde.

    "Die zweite Frage ist, ob es rechtens ist, dass er mich eine komplette Biotonne zahlen lässt u n d dann die Gartenabfälle der Vermieterin rein wirft."
    - ER, also der Partner Deiner VMn, wird Dich wohl kaum etwas (an wen?) zahlen lassen.

    "Es ist für mich ok sie zu zahlen, da ich für das Katzen streu viel Platz brauche, aber es kann nicht sein , dass ich sie zahle und das Streu nicht unterbekomme oder sehe ich das falsch ?"
    - Das magst Du selbst mit Deiner VMn besprechen um eine Lösung herbeizuführen.

    -Nachbarn und Vermieter wollen mir mein Recht auf Zimmerlautstärke nehmen(Vermieter nur, weil bei ihm anscheinend das recht gilt, die sind länger da also machen sie die Regeln),


    Falsch - Damit wären sie bei mir erfolglos. Auch ich kann mich dem Vorschlag, auszuziehen, nur anschliessen.

    H Hamburg:

    "ich finde Berny's Kommentar völlig unpassend."
    - Wie die anderen Postings zeigen, war meiner garnicht unpassend.

    "Gerade nach einem Hauskauf ist das Geld extrem knapp."
    - Das kann ich mir schon denken... bei Leuten, die blauäugig auf Kante genäht haben, bspw.

    "Hat er wohl schon vergessen, nach all den Jahrzehnten, die es bei ihm schon her ist."
    - Dank inzwischen erworbenem Langzeitgedächtnis hat er nichts vergessen.

    Hallo catamicc,

    "Die beiden Vormieter sagten zu uns, sie müssen laut Mietvertrag die Wände bei Auszug streichen, und das sei wohl auch noch gültig weil sie so einen "alten Mietvertrag" hätten.. Die Wände sind aller größtenteils weiß, teilweise etwas verfärbt aber im großen und ganzen normal."
    - Das betrifft DEREN Mietverhältnis, womit Ihr nichts zu tun habt.

    "Ihre Idee: Sie schenken uns die Küche, wenn wir dafür das Streichen übernehmen."
    - Das wäre eine privatrechtliche Vereinbarung, hat mit Mietrecht nichts zu tun.

    "Aber, müssen sie überhaupt streichen, wenn die Wohnung sowieso, "hell, neutral, dezent" gestrichen ist?"
    - Das betrifft DEREN Mietverhältnis, womit Ihr nichts zu tun habt.

    "Was ist für uns das cleverste Vorgehen? Müssen wir nach dieser Vereinbarung alles Streichen, auch wenn eine Wand noch tip-top ist?"
    - Euer Ansprech-/Vertragspartner ist Euer Vermieter, sonst niemand. Bei Mietbeginn sollte unbedingt ein Übergabeprotokoll erstellt werden, worin auch festgelegt ist, wie die Wohnung bei Mietende zurückzugeben ist.

    "könnten wir dann auch sagen: Der Flur gefällt uns eigentlich wie er ist, den wollen wir nicht streichen? Kann der Vermieter darauf bestehen?"
    - Daher wie bereits gesagt: Bei Mietbeginn sollte unbedingt ein Übergabeprotokoll erstellt werden, worin auch festgelegt ist, wie die Wohnung bei Mietende zurückzugeben ist.

    ja, ich bin natürlich von einer korrekten Eigenbedarfskündigung ausgegangen.


    Das sei Dir verziehen...:)
    Im vorliegenden Fall könnte die Mieterin die neue Hauseigentümerin legal dermassen auf dem Bauch landen lassen, dass ihr Hören und Sehen im Kopf und in der Geldbörse vergehen würde.

    Hallo sara68,

    ist mir schon klar: Wer sich einen Hauskauf leisten kann, hat dann keinen Cent mehr für einen Anwalt übrig. Verar***en können wir uns selbst.

    "wir haben fristgerecht (3 Monate) der jetzigen Mieterin des Hauses eine Kündigung überreicht und gleichzeitig unsere aktuelle Wohnung zum 30. Juni gekündigt."
    - Da habt Ihr Pech. Wann hat die Mieterin die Kündigung zu welchem Termin mit welcher Begründung nachweislich erhalten?

    Ich danke euch erst mal herzlich - ich werde dem VM nun noch eine Mail schicken, dass die Termine so bleiben. Er kam uns nämlich schon mit Schadensersatzansprüchen, falls wir ihm keine Termine in seinem Wunschzeitraum nennen könnten :mad: Ich werde euch wissen lassen, was dabei raus kam ;)


    Empfehle doch seiner Durchlaucht, sich mal die unendliche Mühe zu geben, den Mietvertrag zu lesen.

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