Mhh, jetzt werde ich stutzig.
Hmm, wieso?![]()
Mhh, jetzt werde ich stutzig.
Hmm, wieso?![]()
wenn nach der Bitte auf Rücksichtnahme von den Nachbarn selber keine Reaktion erfolgt ist, hilft meines Erachtens nur eines, nämlich GEGENPARTIE mit voller Nutzung der gemeinschaftlichen Terrasse!
Mal sehen, wie gestört sich dann die Nachbarn fühlen?
Na ja, ...
Ich würde erst mal mit dem VM Rücksprache nehmen... (bevor ich den "Fläsch"-Mob einlade).
Frage die RA des Mietervereins mal
Nicht, dass hier Verwuchselungen entstehen: Es handelt sich um den RA F. .
Hallo Girassol1974,
bei Anmietung der Wohnung hätteste die Terasse und die "Möglichkeiten" erkennen müssen/können.
Bei diesen Punkten die du ansprichst, muß man halt sehen was genau gemacht wurde. Das reinigen einer Entwässerung wäre evtl. schon den Nebenkosten zuzurechnen das austauschen dieser, bestimmt nicht.
Aber die Wartung solcher Hebeanlagen sind normalerweise typische Nebenkosten.
Da stimme ich zu.
das finde ich recht interessant, da der hiesige Mieterverein sich da intern uneins ist. Die Assesorin Z. besteht auf dem Gewohnheitsrecht und stillschweigende Anerkennung, der RA F. beruft sich auf den entsprechenden Paragraphen im Mietvertrag.
Die Assessorin soll sich lieber in der Kaffeeküche betätigen. Kein Wunder, dass Mietervereine ...:(
..weil keiner in den Urwald zog und die Banane grade bog....:)
Man lernt nie aus...:o
Ganz genau.
Weißt du eigentlich, warum die Banane krumm ist?
Nein, kann ja schliesslich nicht alle wissen...![]()
Lt.Google sind beide Begriffe richtig..und damit du Bescheid weißt, für mich heissen diese Dinger bis ans Ende meiner Tage Schraubenzieher
Besser Schraubenzieher als Bananenbieger...:o
Hallo wggeist,
rechtlich gibt es Untermieter nicht.
Hat Dein Mieter einen leeren oder möblierten Raum gemietet?
sonnenschein112002:
"1. Sollen wir die Differenz beim Verbrauch Wasser und Abwasser nun einfach so hinnehmen? (Alles in allem macht es unterm Strich eine Differenz von 12,30 Euro zu unseren Lasten)"
- Gib' mir Deine Kontonummer, damit ich Dir diesen herben Verlust ausgleichen kann.
"2. Kann er den Verteilerschlüssel einfach so ändern auch wenn im Mietvertrag zwar "lt. Betriebskostenverordnung" steht er aber jahrelang anders abgerechnet hat?"
- Es gibt kein Gewohnheitsrecht.
So nannte man diese Dinger bis heute. Wie sagt man dazu jetzt auf Neudeutsch?
Zähne werden gezogen, Schrauben gedreht... (sagt ein gelernter Elektriker, Meister und Ausbilder.)
Und die Steckdose mit einem Schraubenzieher wieder festschrauben?
Ich kenne keine Schraubenzieher.
So isses! Viel Getöns um Mückenschiss.
Falsch....: Gedöns, oder gar Jedöns...:)
Berny, willst du mich ärgern? Vielleicht schaffst du es ja, zukünftig zu schreiben: viele Makler.... ![]()
Ääh... Nee, Dich latürnich ausgenommen, I remember:o - Ernsthaft: Praktiken so einiger Mitbewerber dürften Dir ja wohl nicht entgangen sein...![]()
Würde es Deiner Meinung nach helfen beim Termin einen eigenen Zeugen dabei zu haben ?
NICHT einen eigenen (denk' nach!).
Ich gehe jetzt mal davon aus,dass ich im Recht bin zum 31.08. aus dem Vertrag raus zu sein.
Kann ich dann einfach zu dem Datum ausziehen und nicht weiter zahlen oder muss ich rechtlich dagegen vor gehen M
Yes, you can, solltest aber den VM am 30.08. anrufen zwecks Rückgabe der Mietsache (und Fertigung eines Übergabeprotokolls!).
Ich habe mich auf die Aussage des Maklers verlassen, dass nach dem Grundbucheintrag wir problemlos einziehen können wenn wir die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten.
Das einzige, worauf Du Dich bei einer Makleraussage verlassen kannst, ist, wenn er Dir seine Kontonummer mitteilt.
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