Fäkalienhebeanlage

  • Ich wohne im Hochparterre eines Mehrfamilienhauses, das im Souterrain noch zwei Wohnungen hat.
    Diese beiden Wohnungen benötigen zur Entsorgung ihres Abwassers und der Toiletten eine Fäkalienhebeanlage, die deren Abwässer auf Höhe der städtischen Kanalisation bringt. Meine und alle anderen Wohnungen das Hauses benötigen diese Anlage nicht, da deren Abfluss direkt in die städtischen Kanäle mündet.
    Unsere Verwaltung berechnet jedoch die anfallenden jährlichen Wartungskosten anteilig allen Mietern.
    Wie ist Eure Meinung dazu?

    Ihr könnt mich auch gerne per E-Mail kontaktieren:
    hadilama@t-online.de
    oder Tel.: 0341/9607880

    Danke!
    Sauerbaum

  • Betriebskosten sind alle Kosten, welche durch den Betrieb der Anlage(Haus) entstehen. Gesetzlich ist das in der Betriebskostenverordnung geregelt.
    Es ist unerheblich in welchen Umfang und Maße die einzelnen Mieter daran beteiligt sind.

    § 1(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder
    Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude,
    Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers
    oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines
    Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht
    angesetzt werden.

    Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
    1. ...............
    2. ...............
    3. die Kosten der Entwässerung,
    hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer
    entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;

  • Ist ähnlich wie mit einem Aufzug. Die Nebenkosten dafür müssen auch die mittragen die im Keller oder im EG wohnen. Genau so ist das mit den Nebenkosten für die Entwässerung, wie Kolinum schon richtig geschrieben hat.
    Davon mal abgesehen sind diese Kosten im Normalfall aber auch nur marginal.

  • Hallo AJ1900,
    danke für Deine Antwort. Ich war mir etwas unsicher, ob ich mich beim Verwalter melden sollte. Bezüglich der Kosten gebe ich Dir Recht.
    Er neigt aber dazu Rep. als NK zu deklarieren. Z.B: Wartung der Außentreppe (nach 17 Jahren bekleben der Stufen mit einer Antirutschfolie), Wartung des Daches und Wartung der Terrassenentwässerung im Souterrain.
    MfG
    Sauerbaum

  • Bei diesen Punkten die du ansprichst, muß man halt sehen was genau gemacht wurde. Das reinigen einer Entwässerung wäre evtl. schon den Nebenkosten zuzurechnen das austauschen dieser, bestimmt nicht.
    Aber die Wartung solcher Hebeanlagen sind normalerweise typische Nebenkosten.

  • Bei diesen Punkten die du ansprichst, muß man halt sehen was genau gemacht wurde. Das reinigen einer Entwässerung wäre evtl. schon den Nebenkosten zuzurechnen das austauschen dieser, bestimmt nicht.
    Aber die Wartung solcher Hebeanlagen sind normalerweise typische Nebenkosten.


    Da stimme ich zu.

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