Beiträge von Berny
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Hallo zusammen, ...Besten Dank!
Auch ich weigere mich, diesen Roman zu lesen. -
Jetzt kam die neue Kündigung zum 30.03.2017.
ich werde für die interessierten gerne mal wieder updaten
WohnraumMV enden i.d.R immer am Monatsletzten.
Tu' das. -
Ich rate Deiner Mutter die Klausel fachanwaltlich prüfen zu lassen.
... und um völlig sicher zu gehen, wird der FA danach einen Gutachter beauftragen, wodurch die Kosten leicht vierstellig werden können...:o -
Ja, das Innenleben war defekt.
Wer war der Verursacher? Deiner Philosophie, dass das zwingend VM-Angelegenheit sei, kann ich so nicht folgen. -
mrpinkswife,
inwiefern Du bei der Rechtsantragsstelle des AG gehelft wirst, wiess ich nicht, jedoch kann ein Besuch dort nicht schaden.:) -
du kriegst einen Übergabetermin mitgeteilt, der einen Monat nach deiner Kündigung ist. Statt dich zu wundern und nachzufragen, machst du nichts und wirst jetzt aktiv.
Ist es dir nicht peinlich auch nur annähernd anzunehmen, dass du hier alles richtig gemacht haben könntest?
Da muss ich mich leider anschliessen. -
Nun ist es ja so, dass ich erst am 01.11.2016 ordentlich kündigen kann und das Mietverhältnis noch bis zum 31.01.2017 besteht.
So ist es aber leider... -
Kisha,
gibt es einen Grund, weshalb Du die Dir zwischenzeitlich gestellten Fragen nicht beantwortest? -
Okay, danke!
Auch ich kann nicht mit Dir genehmen Auskünften/Tipps dienen. Vielleicht hilft ein Aufhebungsvertrag zw. M und VM. -
Welchen Grund hat denn der Vermieter für die Besichtigung angegeben?
Das würde mich auch mal interessieren. -
Hi Jenny,
du willst eine flexible Kündigung, nach dem Motto, "ich ziehe aus, sobald es mir in den Kram passt, weil meine Wohnung nach Urin stinkt - und das alles ohne Kündigungsfrist"
Kein Wunder dass du befürchtest, dass sich der Vermieter oder das Amt querstellen. Du hast bisher weder mit dem Vermieter gesprochen, noch einen Experten um Rat befragt.
Und dein Arzt will dir dafür eine Bescheinigung ausstellen??
Es tut mir leid, aber es sind immer wieder die gleichen Klischees, die von Leuten wie dir bedient werden.
-Werden von der Allgemeinheit versorgt.
-Haben irgendwelche "merkwürdigen" Probleme.
-Denken sie sind außerhalb der üblichen Regeln, weil sie ein schweres Schicksal haben.
-Werden von Ihren Ärzten noch in diesen merkwürdigen Auffassungen bestärkt.
-(kommt bei dir sicher auch noch) haben "ihre" Anwälte, die ebenfalls von der Allgemeinheit bezahlt werden müssen.Du solltest mal darüber nachdenken, was dir eine Kündigung und ein Umzug bringen würden. In der nächsten Wohnung hast du bestimmt auch irgendetwas, was dir das Wohnen dort unmöglich macht.
Da "muss" ich mich wohl leider anschliessen...:eek: -
Sie könnte mir schon die Kontoauszüge vorlegen, aber gilt das wirklich als Nachweis?
Es müsste doch wenigstens ein Rapportzettel vorhanden sein oder ein Stundennachweis.
Richtig. Und von dem Wirtschaftlichkeitsbebot hat die VMn noch nichts gehört? -
Darf der Vermieter mir die Haltung eines zweiten Hundes nun einfach so untersagen?
Untersagen "darf" er. Dies vom AG überprüfen lassen darfst Du. -
Ich kann mich ganz dunkel an ein Urteil erinnern, wonach der Vermieter auch verbrauchsabhängig umlegen kann, wenn die Wasserzähler nicht mehr geeicht sind.
Der Vermieter müsste hier nur nachweisen, dass die Geräte auch jetzt noch den Verbrauch ordnungsgemäß erfassen.
Genauso habe ich beides auch in Erinnerung. -
Was ist denn hinsichtlich der Grünflächenpflege im Mietvertrag vereinbart? Grundsätzlich sind das umlagefähige Betriebskosten, auch wenn die Flächen nicht konkret von Euch genutzt werden können.
Hier ist natürlich Streitpotenzial gegeben, der Fragesteller sollte "vorher" die Möglichkeiten ausloten. -
Berny, oder kennst nur diese Wertstoffhöfe, die Grasschnitt mit Kupfer verwechseln...:)
Nee, die verwechseln sowas nicht, sondern eher Grasschnitt mit Grünspan.:) -
Kolinum, ich würde vom Vermieter dann eine "flexible" Kündigung fordern, wenn so was geht, da 3 Monate Frist oft die Wohnungssuche erschweren.
Sowas gibbet nicht. Nach § 573 BGB kann der VM begründet kündigen mit um 3 Monate verlängerter Frist ODER der M mit gesetzlicher Frist (3 Mon.) ODER beide schliessen einen Aufhebungsvertrag zu irgendeinem vereinbarten Termin. -
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Mal mit der Polizei sprechen. Ausserdem bist Du hier falsch, denn diese Angelgenheit ist kein Mietrecht. Letzteres kannst Du im BGB ab §§ 535 ff nachlesen. -
Schliesse mich den beiden Vorpostern an.
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