Hallo ReJanz,
die Klausel als solche finde ich unwirksam, jedoch die Vierjahresvereinbarung nicht.
Beiträge von Berny
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Wunschtraum:
"Das Reden mit der VM habe ich schon öfter versucht,gestaltet sich leider sehr schwierig.Sie reagiert ja auch nicht auf meinen Brief."
- Das würde ich ihr schriftlich vorhalten."Ich werde jetzt nochmal schreiben und um Einsicht in die Gartenumlage-Rechnung bitten."
- Per Einwurfeinschreiben."Muss die Adresse von dem bearbeiteten Grundstück ersichtlich sein?"
- Ja"Muss detailliert aufgeführt sein,was gemacht wurde,also Gras gemäht,Sträucher beschnitten,usw.?"
- Ja."Stundenlohn?"
- Evtl. ja."Da es sich ja um zwei 5-Parteien-Häuser handelt,müssen die Kosten durch alle 10 Parteien (nach qm) geteilt werden?"
- Jein, je nach MV-Vereinbarung. -
wenn im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung Bezug genommen wurde (was im Allgemeinen gemacht wird) kann der Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen, weil es sich um Müllbeseitigung handelt.
Frage zwischendurch: Auch wenn es sich um nicht regelmässig wiederkehrende Kosten handelt? -
Wäre es ratsam im Schreiben an die Eigentümerin zeitgleich an den nach wie vor vorhandenen Schaden an der Wand, der längst bekannt ist aber nicht behoben wurde und ebenso an an die nicht stattfindenende Warmwasserversorgung ab ca 23 Uhr "zu erinnern" ?
Mängel an der Mietsache würde ich nachweislich dem VM mitteilen, auch, seit wann sie ihm bereits bekannt sind, und ihn auffordern sie zeitnah zu beheben, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. -
Hallo basti,
eigentlich ist es üblich, dass geschickte Vermieter die Räumung auf eigene Kosten durchziehen (war bei mir auch so) und damit evtl. Probleme vermeiden.
Ich würde dem VM schreiben, dass sich auf dem Dachboden nichts befindet, welches mir zuzuordnen wäre und ich mich deshalb an den Kosten nicht beteiligen würde.
Haltte uns bitte weiterhin informiert. -
Hallo Ch_Hummel,
falls Du zur möblierten Untermiete wohnst, kannst Du JETZT fristgerecht zum Monatsablauf kündigen. -
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Haben nichts mit Mietrecht/Betriebskostenabrechnungen zu tun. -
Ok, dann bin ich beruhigt

Frag ich mich nur, wie er das Problem jetzt lösen will
SEIN Problem...:o -
Das ist die typische Juristenkacke. Mit viel Blabla Undurchsichtigkeit erzeugen.
Allein 18! Seiten braucht kein Wohnungsmietvertrag.
Die Schönheitsreparaturen wären mir auch nicht ganz koscher.
#Ich würde mich nach was anderem umsehen.
Würde ich auch, und zwar mit dem Zusatz dass das BGB in der derzeitigen Fassung anzuwenden ist. -
Hallo Berny,
die gesamte Rechnung habe ich schon unter Vorbehalt gezahlt.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot macht mir Kopfzerbrechen.Was für den einen wirtschaftlich ist,ist für den anderen überteuert.Ist reine Auslegungssache,oder?
Welche Mittel hab ich denn zur Verfügung,wenn sie sich zu meinen Brief nicht nicht äußert?
VG Wunschtraum
Anwaltliche Beratung, Auskunftsklage, Miete-Enbehaltung (Vorsicht!)...? -
Was ist so schlimm daran in einen vorhandenen Thread einzusteigen?
Er hat vergessen, uns einen (bspw. Fosters https://www.google.de/#q=fosters+beer) auszugeben...:( -
Hallo Wunschtraum,
die VMn hat Dir Einsicht in die Rechnungsunterlagen zu gewähren, ansonsten würde ich diese Posten vorerst nicht zu zahlen, oder bestenfalls u.V.
Sie ist ferner an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden, egal ob freie oder öfftl. geförderte Wohnung. Halte uns bitte weiterhin informiert.
PS: Erst jetzt gelesen; Deinem Beitrag #13 stimme ich zu. -
Aber gut, ich werde das nächstes Mal einen eigenen Thread eröffnen. Gruß Joey
Tu' das..., ich mag Känguru-Babies...;) -
Also hätte der Vermieter 2 Wochen Kündigungsfrist und ich wesentlich länger..
Ist nun so ein zwischen uns geschlossener Vertrag gültig oder ist diese Ungleichbehandlung nicht rechtens und wir haben beide 2 Wochen K-Frist? Falls dem so ist, würde diese Regelung auch zum 15. jedes Monats gelten?
Regelungen zum Nachteil des M sind unwirksam, also für beide bis zum 15.d.M. kündigen zum Monatsablauf. -
Der Vermieter hat einen sehr schlechten Ruf. Auch beim Mieterbund. Dort soll er schon mehrfach aufgefallen sein beim Betreten von Wohnungen ohne Genehmigung des Mieters und beim beschäftigen von Putzfrauen die wohl schwarz bezahlt worden seien (Gerüchte über die ich nichts sagen kann).
Und das o.t. bringt uns auch nicht weiter. -
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Nur das letzte Blatt ähnelt einer Betriebskostenabrechnung, jedoch ist sie unwirksam, da folgendes fehlt: die Jahresbeträge, Aufteilungsschlüssel, Einzelbeträge, geleistete Vorauszahlungen, nachzufordernde bzw. zu erstattende Endbeträge bzw. der Endbetrag der BetrkAbrechnung. Kannst also wegen Nichterfüllung der Anforderungen widersprechen. -
Ebenfalls ohne Gruss:
Dies ist eher Vertragsrecht als Mietrecht. -
Hallo lines,
hast Du Dir schon mal Gedanken darüber gemacht, wie Du Deine Behauptungen/Vermutungen beweisen könntest?
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Hallo milas,
der VM darf dem M nur die im Abrechnungszeitraum regelmässig anfallenden und tatsächlich angefallenen im MV aufgeführten Kosten (evtl. auch der Einfachheit halber "gem. BetrkVO") berechnen. Hierbei sind zu benennen die Jahresbeträge, Aufteilungsschlüssel, Einzelbeträge, geleistete Vorauszahlungen, nachzufordernde bzw. zu erstattende Endbeträge bzw. der Endbetrag der BetrkAbrechnung. -
Nun ist mir klar, dass die Zahlungen (bis auf August 2015) bereits verjährt sind.
Da bin ich mir nicht so sicher, denn m.W. sind noch Rückstände seit 01.01.2013 nachforderbar.
Du hättest Dich rechtzeitig schlau machen und den Mietern ggü. klare Kante zeigen sollen. Gutheit ist Dummheit.
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