Beiträge von Berny

    Wunschtraum:

    "Das Reden mit der VM habe ich schon öfter versucht,gestaltet sich leider sehr schwierig.Sie reagiert ja auch nicht auf meinen Brief."
    - Das würde ich ihr schriftlich vorhalten.

    "Ich werde jetzt nochmal schreiben und um Einsicht in die Gartenumlage-Rechnung bitten."
    - Per Einwurfeinschreiben.

    "Muss die Adresse von dem bearbeiteten Grundstück ersichtlich sein?"
    - Ja

    "Muss detailliert aufgeführt sein,was gemacht wurde,also Gras gemäht,Sträucher beschnitten,usw.?"
    - Ja.

    "Stundenlohn?"
    - Evtl. ja.

    "Da es sich ja um zwei 5-Parteien-Häuser handelt,müssen die Kosten durch alle 10 Parteien (nach qm) geteilt werden?"
    - Jein, je nach MV-Vereinbarung.

    Wäre es ratsam im Schreiben an die Eigentümerin zeitgleich an den nach wie vor vorhandenen Schaden an der Wand, der längst bekannt ist aber nicht behoben wurde und ebenso an an die nicht stattfindenende Warmwasserversorgung ab ca 23 Uhr "zu erinnern" ?


    Mängel an der Mietsache würde ich nachweislich dem VM mitteilen, auch, seit wann sie ihm bereits bekannt sind, und ihn auffordern sie zeitnah zu beheben, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.

    Hallo basti,
    eigentlich ist es üblich, dass geschickte Vermieter die Räumung auf eigene Kosten durchziehen (war bei mir auch so) und damit evtl. Probleme vermeiden.
    Ich würde dem VM schreiben, dass sich auf dem Dachboden nichts befindet, welches mir zuzuordnen wäre und ich mich deshalb an den Kosten nicht beteiligen würde.
    Haltte uns bitte weiterhin informiert.

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    Haben nichts mit Mietrecht/Betriebskostenabrechnungen zu tun.

    Das ist die typische Juristenkacke. Mit viel Blabla Undurchsichtigkeit erzeugen.
    Allein 18! Seiten braucht kein Wohnungsmietvertrag.
    Die Schönheitsreparaturen wären mir auch nicht ganz koscher.
    #Ich würde mich nach was anderem umsehen.


    Würde ich auch, und zwar mit dem Zusatz dass das BGB in der derzeitigen Fassung anzuwenden ist.

    Hallo Berny,
    die gesamte Rechnung habe ich schon unter Vorbehalt gezahlt.
    Das Wirtschaftlichkeitsgebot macht mir Kopfzerbrechen.Was für den einen wirtschaftlich ist,ist für den anderen überteuert.Ist reine Auslegungssache,oder?
    Welche Mittel hab ich denn zur Verfügung,wenn sie sich zu meinen Brief nicht nicht äußert?
    VG Wunschtraum


    Anwaltliche Beratung, Auskunftsklage, Miete-Enbehaltung (Vorsicht!)...?

    Hallo Wunschtraum,
    die VMn hat Dir Einsicht in die Rechnungsunterlagen zu gewähren, ansonsten würde ich diese Posten vorerst nicht zu zahlen, oder bestenfalls u.V.
    Sie ist ferner an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden, egal ob freie oder öfftl. geförderte Wohnung. Halte uns bitte weiterhin informiert.
    PS: Erst jetzt gelesen; Deinem Beitrag #13 stimme ich zu.

    Also hätte der Vermieter 2 Wochen Kündigungsfrist und ich wesentlich länger..
    Ist nun so ein zwischen uns geschlossener Vertrag gültig oder ist diese Ungleichbehandlung nicht rechtens und wir haben beide 2 Wochen K-Frist? Falls dem so ist, würde diese Regelung auch zum 15. jedes Monats gelten?


    Regelungen zum Nachteil des M sind unwirksam, also für beide bis zum 15.d.M. kündigen zum Monatsablauf.

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    Nur das letzte Blatt ähnelt einer Betriebskostenabrechnung, jedoch ist sie unwirksam, da folgendes fehlt: die Jahresbeträge, Aufteilungsschlüssel, Einzelbeträge, geleistete Vorauszahlungen, nachzufordernde bzw. zu erstattende Endbeträge bzw. der Endbetrag der BetrkAbrechnung. Kannst also wegen Nichterfüllung der Anforderungen widersprechen.

    Hallo milas,
    der VM darf dem M nur die im Abrechnungszeitraum regelmässig anfallenden und tatsächlich angefallenen im MV aufgeführten Kosten (evtl. auch der Einfachheit halber "gem. BetrkVO") berechnen. Hierbei sind zu benennen die Jahresbeträge, Aufteilungsschlüssel, Einzelbeträge, geleistete Vorauszahlungen, nachzufordernde bzw. zu erstattende Endbeträge bzw. der Endbetrag der BetrkAbrechnung.

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