Geld Abzocke oder Rechtens?

  • Ich hatte eine Wohnung in einer Einrichtung für Junges Wohnen angemietet. Die miete sollte ab dem 1.9.2016 beginnen.
    Nun habe ich vor 1,5 monaten den vertrag rückgängig gemacht, leider nur mündlich.
    Der vermieter möchte nun eine Monatsmiete von mir, obwohl er für den Zeitraum schon einen neuen Nachmieter hat.
    Dieses geld soll ich bis zum 15.08.2016 gezahlt haben. Aber nen Schlüssel für die Wohnung für den einen Monat für den ich miete zahle bekomme ich nicht.

    Dies wurde aber auch nicht schriftlich nieder gelegt und ich habe für nichts interschrieben, dass ich dieses Geld zahlen muss.
    Das geld soll auch bar bezahlt werden.

    Ist das überhaupt rechtens, dass der Vermieter das macht?

  • 1. Mietverträge können mündlich abgeschlossen werden, sie müssen aber immer schriftlich gekündigt werden und das natürlich beweisbar.
    2. Miete muss erst dann gezahlt werden, wenn man Zugang zur Wohnug hat, also den Schlüssel dazu.
    3. Wenn die Wohnung anderweitig vermietet ist entfällt natürlich die Pflicht zur Mietzahlung. Doppelt kassieren darf der Vermieter nämlich nicht.
    4. Bei der nächsten Wohnung etwas mehr Verstand anwenden, damit man nicht wieder in solch ein Dilemma gerät.

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