Beiträge von Berny
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Vor 3 Monaten eingezogen und jetzt wieder aus?
Der Garten gefiel denen wohl nicht...:p -
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Ich höre euch schon beim Auszug schreiben: Du hast das Laminat beschädigt - du trägst die Kosten für den Austausch und zwar in der gesamten Wohnung!
Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen. Und das in einem Forum und auch noch gleichzeitig!
Wie wahr...:( -
anonym2 und banane:
Miete weiterzahlen für einen beendeten Mietvertrag ist nicht möglich. -
Hallo Laphine,
war der HV die aktuelle Handynummer b ekannt?"Im Juni war mein Freund noch mal in seiner Wohnung und im Briefkasten war nichts drin. ...nun denn sei es drum."
- Nix, nun sei es drum. Wann hat er seinen noch mit Namen versehenen BK kontrolliert?Ich denke nicht, dass Du ab dem 01.08. für die Miete haften musst, denn der MV endete ja am 31.07. Liegt Dir das Bestätigungsschreiben vom 01.06. denn vor? Falls ja, seit wann?
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wenn ich also die Musik nicht allein tragen will, dann schalte ich sie ab und zeigen die Feuchtigkeit schriftlich bei meinem Vermieter als Mangel an?
Jedermanfrau ist zur Schadensminderung verpflichtet. -
Ehrlich gesagt will ich nicht unbedingt auf die juristische Seite eingehen. Ich halte das für ziemlich sinnlos. Willst du dafür am Ende eine Klage anstrengen? Schlauer wäre es wohl, wenn der Handwerker das nächste mal in der Nähe ist, mit einer Tasse Kaffe und einem kleinen Schein zu wedeln.
Da wird es bestimmt einen simplen Kniff geben, die blöde Maschine da raus zu holen, z.bsp. das Laminat an der Stelle mal wegzunehmen oder ein beherzter Griff usw.
Schliesse mich an. -
Ich finde auch, dass sich Bauträger/Vermieter damit ein schlechtes Image schaffen.
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert...;) -
ich bin der Vermieter.
also trage ich die kosten richtig?
Meiner Meinung nach ja. -
Danke für Deine Antwort. Kannst Du diese auch begründen?
Wer die Musik bestellt, ...:o -
Jetzt wird im Haus gegenüber das Dachgeschoss ausgebaut.
Beantrage doch beim Bauamt, den Neubau abreissen zu lassen. -
Von wem sind diese Kosten zu tragen?
Von Dir...... -
Nein dass ist so nur in MFHs richtig.
Wird ein Einfamilienhaus gemietet, ist der dazu gehörige Garten im Zweifel mitvermietet. Dies gilt für den ganzen Garten und nicht nur für einen Teil davon. Möchte der Vermieter ein Stück des Gartens für sich selbst nutzen, muß dies ausdrücklich vereinbart werden.
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Du hast mal wieder völlig recht. -
meinen SIe damit das die Firma verflichtet ist eine kostenlose Nachtermie zu geben oder der Vermieter?
Ich hatte die übliche Verfahrensweise beschrieben. Dein Ansprech-/Vertrgaspartner ist grundsätzlich Dein Vermieter.
Habe bspw. heute einen neuen Termin für die Thermenwartung mitgeteilt bekommen, da ich beim ursprünglichen Termin verreist war. -
Auch wenn er weiter weg wohnt ...dachte das das dann der Garten von uns und unseren Nachbarn ist ...schlau gemacht...dann werden wir wohl alles sauber und ordentlich abbauen...aber danke für die Antwort
... ... ... ... Antworten würde leichter fallen, wenn man Deinen Text leichter leichter lesen könnte, bspw. wenn Du anstatt ... nur einen Punkt und den nächsten Satz mit Grossbuchstaben beginnst.
Wie weit entfernt der VM wohnt, hat nichts mit der Gartennutzung zu tun. Natürlich hast Du in diesem Fall nicht das Recht, das Gartentor abzuschliessen. -
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Wir haben mittlerweile August und du fragst wegen einer Kündigung zum März/April. Da ist doch noch mehr passiert, das du uns aber verschweigst, richtig?
Meine ich ebenfalls. -
Wie verhält es sich wenn der Mieter trotz ordnungsgemäßer Anmeldung der Firma nicht zu hause ist und eine kosten flichtige Sondertermin braucht.
Zahlt der Mieter oder Vermieter?
Der Ableser muss mindestens einen kostenlosen Nachablesetermin anbieten. Halbwegs geschickte Mieter/Bewohner schaffen es auch, mit der Ablesefirma einen individuellen Termin zu vereinbaren.
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