Tornado_89,
der von Dir als Leihvertrag bezeichnete Vertrag dürfte m.E. nichts mit dem Forums-Thema (Wohnungs-)Mietvertrag bzw. -recht zu tun haben.
Tornado_89,
der von Dir als Leihvertrag bezeichnete Vertrag dürfte m.E. nichts mit dem Forums-Thema (Wohnungs-)Mietvertrag bzw. -recht zu tun haben.
Weiß jemand, ob und wie man als Mieter beim Finanzamt Auskunft darüber erhält, ob die Miete samt aller Mieterhöhungen durch den Vermieter ordnungsgemäß versteuert wird?
Dann geh' doch selbst zum Finanzamt und erkundige Dich doch dort.
Hallo Frillisati,
Dein Bruder hat doch diesen Vertrag mit seinen Bedingungen freiwillig unterschrieben. Wo also ist das Problem?
..., fühle mich wie bereits gesagt einfach überrumpelt
... wozu Du ja Dein Teil beigetragen hast.
Nun will er also stolze 620 Euro Warmmiete für eine 50 qm2 Wohnung ? Was kann ich denn jetzt tun? Kann ich denn überhaupt etwas tun ?
Hallo Steffi, der VM sitzt hier am längeren Hebel...
kathihund,
bitte lies' Dir mal die Betriebskostenverordnung durch.
In die Blankofelder hatte ich bereits das Endedatum reingeschrieben:
Hast Du in einen bestehenden Vertrag etwas 'reingeschrieben...?![]()
ich habe ein 3 Monats Apartment angemietet.
Bitte nähere Erklärung.
kathihund,
ebenfalls ohne Gruss. Ausführlichere Infos nötig.
Dann warte das ab.
Der wollte vielleicht schnelles Geld verdienen.
Schliesse mich an. Lisa wird uns sicherlich über das Schreiben informieren.
Oder Einzelposten wenn in der Wohnung eine Therme ist.
Tja, unser Fragesteller hat noch nichts geschreipt über die/seine Heizung im Ein- oder Mehr-FH...
Hallo KingNordel,
die Heizungswartung ist Teil der (umlegbaren) Gesamtheizkosten.
Eine schöne, komplett eingerichtete Wohnung und Miete all unklusive, sogar Strom?
Wo findet man denn so was?
Banane:
"Im MV steht es sei ein Notfallschlüssel für die Wohnung vorhanden ..."
- Das halte ich eher für eine Absicherung der HV, dass der M nachweislich davon Kenntnis hat.
"und darauf wird man sich doch berufen und verlassen können."
- Naja, aber die Möglichkeiten, die der masterschlüssel bietet, sind jedoch wohl nicht Bestandteil des MV...?
"Ob in diesem Fall nicht doch die HV herangezogen werden kann?"
- Deine Gedanken in des Richter's Ohren...
Wenn ich jetzt die Wohnung miete, wie muss dann das Sozialamt mit der Gesamtmiete verfahren bzw. wie berechnet das Amt die Kaltmiete?
Diese Auskunft wirst Du ab kommenden Montag beim Sozialamt bekommen können, wenn Du ein Muster des MV mitnimmst bzw, die sog. VM-Bescheinigung.
(Richtig, Syker?)
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