Hallo Leandinho,
danke für die Trickserei-Idee, wieder (als Vermieter) was dazu gelernt...:o
Hallo Leandinho,
danke für die Trickserei-Idee, wieder (als Vermieter) was dazu gelernt...:o
das ist keine rechtfertigung für falsche Angaben. Es dünkte mir etwas klein für 14 qm, aber darauf gewettet hätte ich nicht.
bin einfach schlecht in sowas.
Naja, 14m² wären ja überschlägig 4mx3,5m - als kleine Gedanken-/Rechenstütze (for the next time
).
Aber erst, wenn geklärt ob und wie das Gartenwasser berechnet wird. Ich würde auf Zuruf auch nicht glauben, was mir mein VM so erzählt.
Vielleicht rechnet der VM das Gartenwasser zum Niederschlagswasser...![]()
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Sieht so aus, als hätte es sich jetzt auch schon geklärt, er hat nun doch gekündigt!
Dann brauchst Du im MV auch nicht mehr nachzuschauen, ob der Kellerraum mitgemietet ist...:p
Captcha:
"wenn z.B. das Wasser laut Mietvertrag nach Personen umgelegt wird..."
- Also das Trinkwasser?
" und es aber für das Gartenwasser eine 2. Wasseruhr gibt, wie ist das dann zu berechnen."
- Die dem VM entstandenen Kosten kann er in der BK-Abr. auf die Mieter verteilen.
Hallo ThomasGerl,
schon mal auf die Idee gekommen, dass Ihr auch mit der Firma unmittelbar Termine abstimmen könntet...?
Du mußt nur die Kosten der Wartung tragen.
Reparaturen der Heizungsanlage sind generell Sache des Vermieters.
Hat die Firma bei der Wartung gepfuscht ist das nicht Dein Problem.
Richtig, wobei die vom Mieter zu tragenden Wartungskosten nur die jährlichen routinemässigen sind.
wieder einmal ein typisches WG-Problem.
Zimmer räumen, grob reinigen (man beruft sich auf "besenrein") und sich dann wundern, dass die Sauberkeit bemängelt wird. Am Ende streitet ihr euch über 120 Euro. Wäre sicher einfacher gewesen, wenn du besser sauber gemacht hättest.
Sicher wird alles, was du jetzt tun könntest, teurer als 120 Euro, so dass ich dir empfehlen würde, die Sache auf sich beruhen zu lassen.
WG-Probleme - unser täglich Brot...:eek:
Ich hoffe nicht, dass es vor Gericht geht, aber im Zweifel würde der alte Vermieter wohl auch das tun. Habe sogar noch 2 weitere Zeugen, die dabei waren, als wir uns darüber einigten.
Komisch, komisch(?), dass die Leute heutzutage es nicht schaffen, durch die Verwendung der Schriftform spätere Probleme auszuschliessen...
BMF2209:
"Ich hätte da einige Frage zu einigen Vorfällen die sich in der Vergangenheit ereignet haben...."
- Es wäre doch gelacht, wenn es den Menschen nicht gelingen würde, sich das Leben so schwer wie möglich zu machen...
"- "...deshalb kündige ich ihnen wegen Eigenbedarfs mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten...""
- Ist unwirksam.
"1.Darf der Vermieter Eigentum, das ihm nicht gehört einfach so wegstellen/entwenden?"
- Nein.
"2.Darf der Vermieter mir oder meiner Partnerin den Zutritt eines Gemeinschaftsraumes untersagen?"
- Nein.
"3.Darf der Vermieter in einem Gemeinschaftsraum den Fenstergriff abschrauben (eventueller Fluchtweg)?"
- Nein.
"4. Muss bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf nicht angegeben werden, warum Eigenbedarf besteht?"
- Ja.
Ich interpretiere das aber anders.
PS: was ein scheiß...
Wie sagte bereits Sir Winston Churchill...? "Ich glaube keinen Scheixx, den ich nicht selbst interpretiert habe.:o
Bei unseren Stadtwerken, und die haben den Wartungsauftrag für die Häuser, in denen ich eine Wohnung anmiete, zahlen wir jährlich € 121.
Ist m.E. zuviel (Wirtschaftlichkeitsgebot). Frage mal bei zugelassenen Betrieben nach.
Hallo smisonline2,
"folgende Vertragsklausel ...:
Für die Küche werden monatlich 10 Euro bezahlt und dafür besteht ein "Nutzungsrecht"."
- Ich gehe davon aus, dass die Küche mitgemietet wurde, somit ist der VM gem. § 535 BGB verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten.
Mein Ratschlag:
Die schriftliche Bestätigung des alten Vermieters sofort einholen, zur Beweissicherung ![]()
Kauf bricht nicht Miete. Und die Genehmigung die Du von Deinem alten Vermieter erhalten hast gilt auch bei Deinem neuen Vermieter fort.
J.R. hat's gewusst...:)
diese Rechnung (siehe Anhang, netto) bekommen wir von unserem Vermieter immer alle 2 Jahre. Sind denn die Kosten für die Elektroden wirklich vom Mieter zu tragen wenn das alle 2 Jahre im Zuge der Wartung gemacht wird? Muss das wirklich jedesmal bei der Wartung ausgetauscht werden?
Letzteres wage ich zu bezweifeln. Hier sollte mal ein Installateur befragt werden unter Nennung von Marke und Typ. Thermenwartungen kosten m.E. 70€-80€. Hier will wohl jemand ganz schnell reich werden...
Laut Schornsteinfeger und dem Heizungsfachmann, der die Anlage wartet, hätte die Therme im Bad so oder so aus Altersgründen ausgetauscht werden müssen, ebenso wie die Therme, an der die Wohnung nun angeschlossen ist. Eine Mieterhöhung im normalen Rahmen (also hier max. 15%) war zwischen meiner Schwester und ihrem Vermieter sowieso schon vorgemerkt worden, da es länger keine Erhöhung gab. Natürlich sieht das Bad jetzt auch besser aus ohne Therme , die hinter der Toilette hängt. Allerdings meint er nun, eine Erhöhung um 100 Euro vornehmen zu wollen. Leider verweigert er eine Aufschlüsselung der Kosten für die Umbauten. Wenn man die 100 Euro monatlich als Sume für die 11%-Regelung ansetzen würde, hätte der Umbau ja über 100000 Euro gekostet, was eher utopisch sein sollte.
Nein, angekündigt wurde es nicht, weil die Arbeiten im Zuge der Sanierung nach einem Wasserschaden vorgenommen wurden (und der hatte sich leider nicht angekündigt...
).
Da würde der VM bei mir auf Gramit beissen.
Hallo PEHD,
"Der Vermieter hat mir zum 15.07.2016 für das KJ 2015 die Nebenkostenabrechnung gelegt und zum 18.07.2016 wurde diese zugestellt."
- Soweit o.k.
"In dem Schreiben stand eine Auszahlung bis zum 15.09.2016"
- Dein Guthaben wäre bis spätestens 18.08.2016 an Dich auszuzahlen gewesen.
"Der Vermieter erklärte dann zum 24.08.2016 diese zugestellte und formell richtige Nebenkostenabrechnung als gegenstandlos dar, da hier einige bestehende Mieter Einspruch erhoben haben."
- Mit den NK-Abr. anderer Mieter hast Du nichts zu tun.
"A) Müsste der Vermieter das Geld nicht eigentlich 30 Tage nach Eingang (nach Ausgang bei Ihm/Eingang bei mir) der Rechnung überweisen ?"
- Ja.
"B) Wie lange hat er Zeit für eine solche Korrektur. Angeblich prüfe der Vermieter die Rechnung der Stadtwerke, diese würde erst zum "Ende" September 2016 zugestellt."
- Kann ich leider nicht beantworten.
"Muss ich mahnen um, im schlimmsten Fall, einen Rechtsanspruch zu haben?"
- Den Zahlungspflichtigen nachweislich zu mahnen und in Verzug zu stzen könnte nicht schaden.
"Denn auf telefonische Anfrage erteilte man mir keine Auskunft. Es hieße die Kollegin wäre krank."
- Oder: Die Unterlagen befinden sich z.Zt. beim Steuerberater oder Finanzamt...Oder der Chef ist gerade in einer wichtigen Besprechung - Wen wundert's...![]()
Die unwirksame Kündigungsfrist, hier 3 Monate, wird automatisch durch die wirksame, also 6 Monate, ersetzt.
Dieses Problem lässt sich m.E. ganz leicht umgehen, wenn statt eines Datums "zum nächstmöglichen Termin" eingesetzt wird...:) (denn der Termin bzw. die Frist ergibt sich automatisch aus dem Gesetz:p)
Doch dort steht die kosten für Schönheitsreperaturen trägt der Mieter.
Worauf bezieht sich diese Aussage...?
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!