Beiträge von Berny

    Aber ist das nicht nur so wenn der Vermieter sich weigert abzurechnen? Mal angenommen ich fordere ihn gleich auf die Nebenkostenvorauszahlungen für die gesamte Periode zurückzuzahlen. Nun schickt er mir aber die Abrechnung zu, dann hätte ich ja nur den Anspruch auf das evtl. Guthaben oder?


    Der VM-Zug war bereits am 31.08.2016, 24:00, abgefahren.

    Richtig
    Nicht bitten, fordern.

    Verfristet. Richtig, der Vermieter hat keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung. Ein evtl.Guthaben würde Euch aber noch zustehen.


    Zweimal richtig, stimme zu.
    Bei Punkt drei ist es m.W. noch "schöner", denn da das Mietverhältnis zuende ist, kann der Ex-Mieter sogar sämtliche BK-Zahlungen im besagten Zeitraum zurückfordern:p

    Claudi88
    Du merkst es höchstwahrscheinlich nicht, wie du im Forum rüberkommst. Vielleicht liest du dir deine verschiedenen Beiträge
    in aller Ruhe nochmal alle durch. Ich kann mit deiner Art zu kommunizieren wenig anfangen, auch deshalb, weil du leider mit deinen Aussagen oft nicht richtig bzw. nur bedingt richtig liegst.

    Ich bin selbst "nur" Mieterin, finde es aber sehr hilfreich, dass sich im Forum auch Vermieter zu Wort melden. Es gibt nicht nur die lieben, netten Mieter und die ach so bösen Vermieter...

    Sollte die Zahl 88 in deinem Nicknamen das Geburtsjahr darstellen, dann habe ich wenigstens die Hoffnung, dass du noch viel im Leben dazulernen kannst.


    Bessser: wirst.

    Wieso soll der Bürge nicht auch Mieter (oder umgekehrt) sein? Als (Mit-)mieter bürgt er doch automatisch gesamtschuldnerisch für die Zahlungsverpflichtungen aus dem MV.
    Ich habe volles Verständnis für das Streben des VM nach finanzieller Sicherheit, muss aber bemängeln, dass unser Fragesteller die zweijährige Mietbindung nicht näher erläutert hat, denn da könnte der VM sich evtl. in's eigene Knie schiessen.

    Hallo lilblackie,

    "ich habe ein zimmer meiner wohnung untervermietet. meine wg partnerin hat nun mit der normalen 3 monatsfrist (also bis 31.11.2016)gekündigt,"
    - Deine WG Partnerin ist die Untermieterin?

    "zieht aber jetzt im september schon aus."
    - und wäre dann jedoch zahlungspflichtig bis zum 30.11.2016.

    "1. ob ich verpflichtet bin so schnell wie möglich einen nachmieter zu suchen oder ob ich warten und erst ab 1.12 neu vermieten kann, ohne anspruch auf die mietzahlungen für oktober und november zu verlieren?"
    - Du darfst erst ab 01.12. neu vermieten - es sei denn, Ihr schliesst vorher einen Mietaufhebungsvertrag.

    "2.weiß ich, dass sie mir 3 nachmieter vorschlagen kann. soweit ich weiß, darf ich die ablehnen, wenn nicht sicher ist ob die vorgeschlagenen nachmieter zahlungsfähig sind."
    - Sie kann Dir auch 3000 NM vorschlagen, welches Dich keineswegs verpflichtet.

    "da es sich um eine wg handelt, wollte ..."
    - WG bedeutet in diesem Falle gar nichts.

    "ich fragen ob ich auch aus anderen gründen ablehnen kann?"
    - Eine Ablehnung braucht nicht begründet zu werden,

    PS: Es hat Dich hfftl. nicht gestört, wenn ich Gross- und Kleinschreibung angewandt habe...?

    Ich hatte mit meinem Vermieter Streit wegen dem Bodenbelag und den Schönheitsreparaturen. Wir waren vor Gericht.
    Er muss den Boden erneuern und ich muss die Wände streichen.
    Jetzt wurde das komplette Miethaus wegen einem Erbfall verkauft. Muss der neue Mieter die vor Gericht erstrittene Bodensanierung bezahlen, oder ist das bisherige Urteil dann ungültig.
    Die gleiche Frage stellt sich bei den Malerarbeiten.


    Ebenfalls ohne Gruss: Der Erwerber tritt in die Rechte und Pflichten des Verkäufers ein.

    ch kann es irgendwie nicht glauben das man Aufwände betreibt und alles ordentlich übergeben will, u am Ende nur draufzahlt.
    Nur weil sich Verwaltung/Maklerin und Eigentümer nicht im klaren sind was geschehen soll.


    Das Zauberwort heisst "Profit."

    Hallo harkone,

    das mit der Nachmieterstellung ist oftmals beschwichtigendes Gerede ohne jede rechtliche Relevanz. Der MV endete, wie Du schreibst, am 31.08.2016.
    Weshalb kommt das Problem erst jetzt, nach Mietende?

    Wäre es eine Idee zu sagen, mein Großvater erstellt sich den Account, sagt aber bei der Bewerbung oder bei dem Ausmachen eines Besichtigungstermins gleich, dass er die Wohnung für seine Tochter mietet? Das normale Prozedere wäre ja, meine Mutter erstellt sich den Account, gibt ...


    Was, bitte, ist denn hier ein Account? Alle meine Mieter haben keine bei mir...

    Richtig, die Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt in diesem Fall 6 und nicht 3 Monate.

    Bitte erwarte keine weiteren Statements, denn dazu müsste man den Mietvertrag in seiner Ganzheit vorliegen haben und das geht wohl nicht. Anton soll einen Termin bei einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein vereinbaren und dort seinen Fall schildern.


    Schliesse mich an - ausser sich an den Mieterverein zu wenden.

    Ok, ok...
    Mal angenommen, wir (also A und ich) schaffen es jetzt nicht, uns mit B und seinem Vater zu einigen, hat dann Bs Vater irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, seine Bürgschaft (die, so wie ich das verstehe, ja ein zusätzlicher Vertrag zum Mietvertrag ist) einfach eigenmächtig zu kündigen? Ist sowas vorgesehen für Fälle, in denen sich Bürgen und Mieter zerstreiten o.ä.? Wenn ja, was würde das für den Mietvertrag bedeuten?


    Die Bürgschaft IST kein Vertrag zum Vertrag. Sie kann bestenfalls drei Monatsnettomieten betragen.

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