Beiträge von Berny

    Ich zitiere den Mietvertrag: "Sofern die Kosten für die Treppenhausreinigung nicht in den Betriebskosten enthalten sind, ist der Mieter verpflichtet, die Treppe von seinem Podest abwärts (...), regelmäßig und ordnungsgemäß, insbesondere in ausreichenden Abständen unentgeltlich zu reinigen."
    Alle zwei Wochen sind doch auch ausreichende Abstände oder etwa nicht?


    M.E. ja. Die ausreichenden Abstände sind m.E. nicht rechtlich einwandfrei definiert. Soll die VMn doch die rechtliche Grundlage mal benennen...

    HaloBrühl,

    "Wir wollen demnächst aus unserer Mietwohnung ausziehen, heute sagte uns der Wohnungs Betreuer, das die Tapeten bei Auszug entfernt werden müssten.
    Im Mietvertrag steht unter Zusätzliche Vereinbarungen, das keine getroffen wurden."
    - Letzteres ist wichtig.

    "Zum Mietvertag gibt es eine Anlage, welche die Räume definiert und besagt was darin sich befindet, Heizung, Linoleum usw..
    Ein Punkt, welcher angekreuzt ist sagt aus:
    "Die Wohnung wurde nicht mit einem Grundanstrich weiß (Rauhfaser) an den Mieter übergeben und ist daher auch bei Auszug nur Besenrein an den Vermieter zurück zu geben."
    - Somit ist doch alles klar, also wie oftmals üblich: "besenrein und ohne Beschädigungen".

    "Handschriftlich wurde dazu geschrieben:
    "..., aber ab tapeziert zu übergeben."
    - Verstehe ich nicht. Sol ldas etwa heissen "Tapeten entfernt"?

    "Diesen Anhang hat nur meine jetzige Frau unterzeichnet"
    - Ob jetzige oder oder ist uninteressant, Hauptsache, die Person ist im MV angegeben.

    "Nun ist die Frage, wie sollen wir uns verhalten?"
    - Meine Meinung hast Du nun gelesen.

    "Der Vermieter müsste meines Erachtens sowie so die Wohnung sanieren, da ..."
    - Ist unerheblich.

    Hallo Orkuna,

    ich würde per Einwurfeinschreiben dem VM den Schaden schildern und ihn auffordern, zeitnah den vertragsgemässen Zustand der Mietsache wiederherzustellen, um weiteren Schaden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.

    reicht es wenn ich einen Dreizeiler via E-mail aufsetze oder muss das ganze per Brief geschehen mit den Angaben, was alles nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht?


    Ich würde grundsätzlich immer den Postweg wählen, jedoch hier würde ein Maildreizeiler m.E. auch genügen.

    Wohnungsberechtigungsschein heisst nichts anderes als dass derjenige der die Wohnung beziehen darf, aufgrund seiner sozial-finanziellen Verhältnissen nicht in der Lage ist auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu bekommen.
    .
    .
    "Schm..otzer" ist mein nicht ausgesprochener Gedankengang!


    Ein Land, welches sich seine Wirte, Rechtsanwälte, Schm..otzer usw nicht leisten kann, ist es nicht wert, sich Nation nennen zu dürfen.:p

    Es kommt darauf an, was ihr erreichen wollt.

    Wenn ihr ausziehen möchtet, könnt ihr ja mal ein Gespräch mit dem Vermieter führen, um ein schönes Abschiedsgeschenk auszuhandeln.


    Prima Idee, würde ich wohl auch machen...:o
    Ich würde der Kündigung widersprechen, da die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt sind und dem VM empfehlen, in seine inserierte Wohnung zu ziehen.

    Ich glaube schon dass das was besagt, denn sonst würde ich hab drauf zahlen anstatt guthaben wieder bekommen. Und es ist die gleiche Stadt und meine nebenkosten in der Wohnung waren 5 Euro weniger als hier. Verglichenerweise aber in den Fixenkosten teurer.


    Ich möchte nicht unhöflich sein, aber Deine Aussage ist wie "Nachts ist es kälter als draussen".

    Habe heute direkt die Hausverwaltung angerufen diese sagten mir ich soll nächste Woche Freitag wieder anrufen da niemand da ist.
    Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen?


    Dich weiterhin verar***en lassen (Ironie off).
    Dein Vertragspartner ist Dein Vermieter, nobody else, weder HV noch VORmieter..

    Damit sich keiner den Hals verrenken muß habe ich das Bild mal um 90° gedreht.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Wie unschwer zu erkennen sind dort Heizkosten und die übrigen Nebenkosten zusammen abgerechnet bzw. aufgelistet.


    Danke, war sinnvoll. Somit konnte ich auch "Umlageausfallwagnis" lesen. Dies möchte uns der TE mal erläutern.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!